Ein Metzger tobt wie ein Stier
Justiz Der Angeklagte, 34, spricht von Filmriss, sein Vater nennt ihn einen „Depp“und der Richter spricht von Glück. 2,3 Promille am Dreikönigstag bleiben in Schiltberg und in Aichacher Polizeiinspektion nachdrücklich in Erinnerung
Jetzt muss der Richter doch noch mal genauer zum Grund für das große Besäufnis nachhaken: „Ja haben’s denn bei dem Turnier wenigstens gewonnen?“Der Angeklagte schüttelt den Kopf: „Nein, gewonnen haben wir nix.“Wie er sich dann nach dem Sport beim Stammtisch am Dreikönigsabend auf einen Promillespiegel von 2,3 hochtrinkt, in Schiltberg zwei Autos anfährt und dann auf der Aichacher Polizeiwache komplett ausrastet, kann der 34-Jährige nicht erklären: „Keine Ahnung, was da passiert ist – völliger Filmriss.“Der Auftritt des Metzgers „wie ein tobender Stier“(Richter Walter Hell) hat in der Inspektion jedenfalls nachhaltigen „Eindruck“hinterlassen. Die Entschuldigung des Angeklagten im Aichacher Gerichtssaal stößt bei den als Zeugen geladenen Beamten jedenfalls nicht auf offene Ohren. Das hätte er spätestens einen oder zwei Tage nach dem Tobsuchtsanfall und nicht erst jetzt im Prozess nach einem halben Jahr tun sollen, so einer der Polizisten.
Ein Kollege spricht im Zeugenstand von einem der übelsten Erlebnisse in 25 Dienstjahren auf der In- spektion: „Der hat sich aufgeführt, uns provoziert, beleidigt und bedroht.“Dass der 34-Jährige für Alkoholfahrt, Unfallflucht und die weiteren Straftaten mit einer Geldstrafe davonkommt, verdankt er einem Geständnis und seiner weißen Weste bis zu jenem denkwürdigen Abend. Den haben sicherlich auch einige Schiltberger in Erinnerung. In der Dorfwirtschaft wird ein Geburtstag gefeiert. Auch die Sportkameraden setzen sich mit dem Angeklagten nach einem Turnier in einer anderen Ortschaft dort zusammen. Deshalb gibt es auch zahlreiche Zuschauer für die weiteren Ereignisse.
Der Metzger, wohnhaft in einem Nachbarlandkreis, kann sich an den Dreikönigstag nur noch verschwommen erinnern. Er hat an diesem Feiertag auf jeden Fall „viel Stress“. Vormittags muss er arbeiten, nachmittags dann besagtes Turnier, abends der Stammtisch. Auf die 2,3 Promille sei es einfach „so dahingegangen“. Mehrfach muss sich der Mann übergeben und will dann mit seinem Auto nach Hause. Er fährt gegen zwei parkende Wagen, die Gästen der Geburtstagsfeier gehören. Sachschaden: rund 14 000 Euro. Statt anzuhalten, flüchtet er vom Unfallort und dreht offenbar noch eine Runde im Ort. Als die Polizei aus Aichach anrückt, treffen die Beamten auf eine aufgewühlte Gesellschaft.
Während die Polizisten Zeugen befragen, kehrt der Angeklagte zum Gasthaus zurück. Dort räumt der deutlich Alkoholisierte zwar ein, die Autos angefahren zu haben. Er war aber auch „aufbrausend“, erinnert sich eine Beamtin im Zeugenstand. So aufbrausend, dass er gefesselt im Polizeiauto in die Kreisstadt gebracht werden muss. Und dort dreht der junge Mann erst richtig auf. Er will sich kein Blut abnehmen lassen, beschimpft und beleidigt die Polizisten mit Kraftausdrücken. Die wissen sich nicht anders zu helfen, als den Betrunkenen gefesselt auf den Boden zu legen. Mehrere Beamte knien sich auf den 34-Jährigen und fixieren ihn, damit ihm die Ärztin Blut abnehmen kann. Der Mann habe getrotzt „wie ein Kleinkind“und sei gleichzeitig aufbrausend gewesen „wie ein wildes Tier“, beschreibt ein Zeuge. Allein mit der Alkoholisierung sei das nicht zu erklären, sagt der Beamte: „Wir haben manchmal auch Kandidaten mit fünf Promille auf der Wache.“Der Angeklagte habe die Polizisten immer wieder provoziert: „Was willst denn, geh her, schlag mich doch!“Sogar den Kopf habe er hinter die Tür gesteckt: „Damit jemand anstößt, wenn er in den Raum kommt.“Das sei auch geschehen. „Au, au, so, jetzt habt ihr mich verletzt!“, habe er sich dann gefreut, die Beamten verklagen zu können. Nach der Blutabnahme drohte der 34-Jährige einem Polizisten: „Jetzt bring’ ich dich um.“Die Beamten verständigen schließlich den Vater des Betrunkenen. Der holt ihn dann auf der Inspektion ab. „Und was hat der dann gesagt?“, will Richter Hell in der Verhandlung wissen. Antwort: „Sehr gut, natürlich. Dass ich ein Depp bin, hat er gesagt.“
Staatsanwalt Andreas Tonn fordert für alle Gesetzesverstöße (Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Widerstand gegen Beamte, Beleidigung, Bedrohung) eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 30 Euro. Und: weitere zwölf Monate Führerscheinentzug. Verteidiger Mark Mangold liegt nur knapp darunter: 120 Tagessätze zu je 25 Euro. Sein Mandant bereue die Vorfälle und er sei zumindest selbst an die Unfallstelle zurückgekehrt und habe nicht versucht, sich herauszureden.
Richter Walter Hell folgt mit seinem Urteil dem Staatsanwalt. Der 34-jährige nicht Vorbestrafte muss also 3900 Euro Strafe bezahlen und kann frühestens in zwölf Monaten seinen Führerschein wieder beantragen. Ob und wann er ihn wiederbekommt, hängt dann von Auflagen der Führerscheinstelle ab. Hell redet dem Familienvater nachdrücklich ins Gewissen. Er und andere unschuldige Menschen hätten sehr viel Glück gehabt. Bei der Trunkenheitsfahrt hätte es genauso Verletzte oder sogar Tote geben können. Er glaube auch nicht, dass der Metzger zum ersten Mal alkoholisiert unterwegs gewesen sei. Sonst hätte er bei dieser Promillezahl nicht losfahren und zurückkehren können. Offenbar hat der Abend aber auch dem Angeklagten mehr als nur zu denken gegeben: Er habe seit dem Dreikönigstag keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken, beteuert er im Gerichtssaal.
„Wir haben manchmal auch Kandidaten mit fünf Promille auf der Wache. Das allein kann das Verhalten nicht erklären.“
Polizeibeamter im Zeugenstand