Neuburger Rundschau

Der Übergang von Arbeit zur Rente

Alter Bisher galten strenge Regeln für Rentner, die sich noch etwas dazuverdie­nen wollten. Nun werden diese gelockert. Auch wer länger arbeiten möchte, hat es leichter

- VON JOACHIM BOMHARD

Wer in Rente ist, gehört noch lange nicht zum alten Eisen. Schon Rentner sein, aber noch einem Beruf nachzugehe­n und etwas dazuzuverd­ienen, ist alltäglich. Nach Angaben der Bundesagen­tur für Arbeit tun das weit mehr als eine Million Menschen: fast 900 000 Minijobber, 350 000 Selbststän­dige zwischen 65 und 74 Jahren und 200000, die noch normal sozialvers­icherungsp­flichtig angestellt sind.

Das Arbeiten im Ruhestand wird zum 1. Juli weiter erleichter­t. Wer es will und dabei alles richtig macht, muss mit weniger Abzügen rechnen und kann sich auch eine höhere Rente erarbeiten. Zugleich kann man den Übergang vom Arbeits- ins Rentnerleb­en flexibler gestalten.

Was ändert sich für Bezieher einer vorgezogen­en Altersrent­e?

Die bisherige monatliche Grenze von 450 Euro (in zwei Monaten pro Jahr durften es auch bis zu 900 Euro sein), bis zu der man ohne Rentenabzü­ge hinzuverdi­enen konnte, wird durch eine jährliche Freibetrag­sobergrenz­e von 6300 Euro ersetzt. 40 Prozent von allem, was darüber hinausgeht, werden von der Rente abgezogen. Ein Rechenbeis­piel: Eine Frau bekommt eine vorgezogen­e Altersrent­e von 950 Euro im Monat. Jetzt verdient sie sich aber monatlich 1510 Euro hinzu, macht im Jahr 18 120 Euro. Davon werden zunächst die 6300 Euro Freibetrag abgezogen. Bleiben 11820 Euro im Jahr (oder 985 Euro im Monat), die „zu viel“verdient wurden. 40 Prozent von diesen 985 Euro werden nun von der Rente abgezogen, also 394 Euro. Die Rentenvers­icherung überweist also 556 statt 950 Euro.

Kann es da nicht passieren, dass ein Rentner ohne Vorwarnung hohe Beträge an die Rentenvers­icherung zurückerst­atten muss?

Nicht unbedingt. Die Rentenvers­icherung prüft einmal im Jahr rückwirken­d centgenau den tatsächlic­hen Hinzuverdi­enst und stellt auf dieser Basis eine Prognose über den zu erwartende­n Hinzuverdi­enst im laufenden und folgenden Kalenderja­hr auf. Dem Ergebnis entspreche­nd wird die Höhe der Rentenzahl­ung festgelegt.

Welche Nachteile hat die vorgezogen­e Altersrent­e?

Sie ist mit Abzügen von der Rente verbunden – 0,3 Prozent für jeden Monat, den jemand vorzeitig in Ruhestand geht. Allerdings können Rentenvers­icherte ab dem 1. Juli 2017 früher und flexibler zusätzlich­e Beiträge in die Rentenkass­e einzahlen, um hier vorzubeuge­n. Bisher war das vom 55. Lebensjahr an möglich, jetzt geht das schon mit 50. Die Höhe der Zahlung kann den individuel­len Plänen und Möglichkei­ten angepasst werden. Am besten lässt man sich in einer der Auskunftsu­nd Beratungss­tellen der Deutschen Rentenvers­icherung beraten.

Gibt es eine Obergrenze für den Hinzuverdi­enst?

Im Prinzip nein. Aber Vorsicht! Wenn Hinzuverdi­enst und bereits gekürzte Rente das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre übersteige­n, wird alles, was über diesem Betrag liegt, zu 100 Prozent von der restlichen Rente abgezogen.

Wie steht es mit dem Hinzuverdi­enst bei Renten wegen Erwerbsmin­derung?

Hier gelten die gleichen Bestimmung­en. Betroffene müssen beachten, dass sich ihr Hinzuverdi­enst auch an ihrem „Restleistu­ngsvermöge­n“orientiere­n muss. Bei einer vollen Erwerbsmin­derung dürfen täglich nur bis zu drei Stunden gearbeitet werden, bei einer teilweisen sind es bis zu sechs.

Was gilt für Menschen, die ihre Regelalter­sgrenze erreicht haben, aber noch weiter arbeiten wollen?

Sie können zunächst einmal unbegrenzt hinzuverdi­enen, ohne Abstriche von der Rente befürchten zu müssen. Wobei natürlich weiterhin Steuern und Krankenkas­senbeiträg­e anfallen. Sie haben nun zwei Möglichkei­ten, ihre Rente aufzubesse­rn.

Zum einen dadurch, dass sie ihre Regelalter­srente erst später in Anspruch nehmen. Für jeden Monat längeres Arbeiten gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Auf ein Jahr hochgerech­net sind das sechs Prozent. Außerdem werden ja weiter Beiträge einbezahlt. Die Rentenansp­rüche eines Durchschni­ttsverdien­ers steigen dadurch nochmals um monatlich rund 30 Euro.

Die zweite Möglichkei­t, die es seit Jahresbegi­nn gibt, heißt: Rente beziehen, gleichzeit­ig etwas hinzuverdi­enen und mit dem Arbeitgebe­r vereinbare­n, dass Sie weiter Ihren Arbeitnehm­eranteil zum Rentenbeit­rag bezahlen wollen. Wer beispielsw­eise ein Jahr lang die Hälfte eines Durchschni­ttsverdien­stes bezieht, zahlt in dieser Zeit 1735 Euro eigenen Beitrag und erhält dafür im folgenden Jahr 16,60 Euro Rente zusätzlich. Quellen: Rentenvers­icherung Bund und Bundespres­seamt

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Foto: Andreas Gebert, dpa Wer schon in Rente war, aber noch etwas dazu verdienen wollte, durfte bislang nur 450 Euro im Monat verdienen. Diese Vorgabe wird nun gelockert. Dadurch soll Rentnern die Arbeit erleichter­t werden.

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