Polizei kontrolliert bewaffneten Radler
Ein 19-jähriger Radfahrer wurde am Samstagnachmittag einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet unterzogen. Dabei entdeckte die Polizei bei der Kontrolle ein Einhandmesser, das der junge Mann bei sich trug. Diese Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, sind in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass diese Messer außerhalb des eigenen Grundstücks nicht mitgenommen werden dürfen. Den bewaffneten Radler erwartet nun ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das Messer musste er vor Ort abgeben, berichtet die Polizei. (nr)