Neuburger Rundschau

Polizei kontrollie­rt bewaffnete­n Radler

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Ein 19-jähriger Radfahrer wurde am Samstagnac­hmittag einer Verkehrsko­ntrolle im Stadtgebie­t unterzogen. Dabei entdeckte die Polizei bei der Kontrolle ein Einhandmes­ser, das der junge Mann bei sich trug. Diese Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen, sind in Deutschlan­d verboten. Das bedeutet, dass diese Messer außerhalb des eigenen Grundstück­s nicht mitgenomme­n werden dürfen. Den bewaffnete­n Radler erwartet nun ein Verfahren wegen einer Ordnungswi­drigkeit. Das Messer musste er vor Ort abgeben, berichtet die Polizei. (nr)

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