Nackter Einbrecher verurteilt
Mann zerrte Opfer aus der Badewanne
Der nackte Einbrecher, der vergangenen Sommer über eine Ingolstädterin in ihrer Badewanne hergefallen war, ist am Landgericht Ingolstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Richter Thomas Denz sprach den 32-Jährigen unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts habe er Sex von der Frau gewollt. Als Vergewaltigungsversuch, juristisch ein Unterschied, sei seine Tat nicht zu bewerten. Darauf hatte Staatsanwältin Sandra Krist plädiert und achteinhalb Jahre gefordert. Seine Verteidigerin, Marion Reisenhofer, hatte betont, dass es für die Absicht ihres Mandanten, Sex zu erzwingen, keine objektiven Hinweise gebe.
Sie kündigte Revision an. Ihr Mandant ist massiv vorbestraft. Fast die Hälfte seines Lebens war er nicht in Freiheit. Einbrüche, Drogengeschichten, Raub, Körperverletzung.
32 Jähriger streitet sexuelle Absichten ab
Allerdings ist er bisher nie wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden.
Zu dem Vorfall war es gekommen, als er gerade wieder auf freiem Fuß war. Die Tage habe er mit Alkohol und Drogen verbracht. Berauscht, so seine Aussage, beginne er in Häuser einzubrechen. So auch diesmal. Dass die 27-Jährige dort in ihrer Badewanne lag, will er nicht bemerkt haben. Er sei in Panik geraten, als er sie sah. Er habe gewollt, dass sie still sei, damit er nicht wieder ins Gefängnis müsse. Er habe sie gewürgt, geschlagen und aus der Wanne gezerrt. Sex aber habe er nicht gewollt. Entkleidet sei er gewesen, weil er sich vorher in der Wohnung erleichtert und danach eine Dusche gesucht habe.
Sie hatte sich – unter Todesangst – heftig gewehrt und konnte sich retten. Ihre Verletzungen seien verheilt, das Trauma aber geblieben. Sie hatte an dem Abend in der Wanne gelegen, eine Serie geschaut und erwartet, dass ihr Freund gleich heimkomme. Stattdessen öffnete ein nackter Fremder die Badtür.