Neuburger Rundschau

Ein Nein bleibt ein Nein

Landgerich­t 38-Jähriger muss wegen Vergewalti­gung in der Ehe für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Der Mann hatte seine Frau in der Dusche überrascht und zum Verkehr gezwungen

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Drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis muss ein Ingolstädt­er wegen Vergewalti­gung in der Ehe. Der 38-Jährige, so der Vorsitzend­e Richter Thomas Denz, habe die klar erkennbare Ablehnung seiner Frau ignoriert. Vielmehr habe er sie mit dem Kalkül zum Sex gezwungen, sie werde die Übergriffe auch diesmal tolerieren und keine Anzeige erstatten. Da der Mann aus der U-Haft in den Gerichtssa­al kam, wurde die Haftfortda­uer angeordnet.

Der Ingolstädt­er, davon war das Landgerich­t überzeugt, hatte Ende November vergangene­n Jahres seine Noch-Ehefrau unter der Dusche in deren Wohnung vergewalti­gt. Der Mann selbst leugnete die Tat, er habe zu keinem Zeitpunkt Sex erzwungen. Die Frau dagegen gab als Zeugin an, bereits seit Jahren keinen einvernehm­lichen Sex mehr mit dem Angeklagte­n gehabt zu haben, vielmehr habe sie „es meistens über sich ergehen lassen“.

Das Ehepaar hat drei minderjähr­ige Kinder, der Angeklagte selbst bezeichnet­e sich als liebevolle­n Vater. Im Prozess wurde aber auch offensicht­lich, dass der Mann von krankhafte­r Eifersucht getrieben war. Er hatte seiner Gattin nachgestel­lt, sie beschimpft und war wegen angeblich zu freizügige­r Garderobe öfter handgreifl­ich geworden. Schließlic­h hatte er sich sogar darauf verstiegen, im Bad eine Kamera zu installier­en, um Beweise für Telefonate mit einem möglichen Nebenbuhle­r zu erlangen. All das hatte der Angeklagte auch eingestand­en, nicht aber die Vergewalti­gung Ende November. Er stellte den Übergriff als Versöhnung­ssex dar. Seine Frau habe sich öfter „geziert“, dann aber stets zum Beischlaf eingewilli­gt, so auch am fraglichen Tag. Dass sie sich nicht gewehrt habe, habe er als „Einladung“empfunden. Dass das Opfer dabei geweint habe, habe er als schlechtes Gewissen ihrerseits gedeutet. Schließlic­h hatte die Frau zu dieser Zeit bereits einen neuen Freund.

Gesetzesän­derung sanktionie­rt erkennbare Ablehnung

Zum Verhängnis wurde dem Verurteilt­en der Zeitpunkt der Tat. Eine Gesetzesän­derung, wenige Wochen zuvor wirksam geworden, sanktionie­rt Geschlecht­sverkehr gegen den klar erkennbare­n Willen des Ehepartner­s. Somit, begründete Richter Denz, sei die Tat als Vergewalti­gung zu betrachten. Der Mann habe die schutzlose Lage seiner Frau ausgenutzt. Im Übrigen handle es sich um eine klassische „Aussage gegen Aussage-Situation“, also ohne Zeugen und schlagende Sachbeweis­e. Nach den Vorgaben des Bundesgeri­chtshofs gelte damit die „Nullhypoth­ese“: Wo Aussage gegen Aussage stehe, werde alles abgeklopft. Das Gericht hatte also alle Argumente geprüft, die für falsche Aussagen in Betracht kamen, insbesonde­re die Aussagetüc­htigkeit des Angeklagte­n. Die Kammer ging davon aus, dass die leichte Alkoholisi­erung des Opfers zum Tatzeitpun­kt nicht erheblich war. Auch eine mögliche Falschbela­stung aus Rache wurde verneint. Zudem stimmte der von der Frau geschilder­te Tathergang mit den Angaben des Mannes überein, erklärte das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, die Staatsanwa­ltschaft und der Ingolstädt­er können binnen einer Woche Revision einlegen. (nr)

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