Zu Recht entlassen
Bundeswehr handelte in Pfullendorf richtig
Die vorzeitige Entlassung von vier Soldaten wegen der Beteiligung an entwürdigenden Aufnahmeritualen in der StauferKaserne in Pfullendorf war rechtens. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen wies gestern die Klage der Betroffenen ab.
Nach Überzeugung des Gerichts stellten die Vergehen eine ernsthafte Gefährdung der militärischen Ordnung dar. Der Verbleib der vier jungen Männer hätte eine ernstliche Gefahr für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte bedeutet. Zudem habe die reale Gefahr von Nachahmungstaten gedroht. Deshalb musste der Dienstherr, sprich die Bundeswehr, die Möglichkeit haben, gegen diese Disziplinlosigkeiten konsequent vorzugehen und ein Zeichen zu setzen. „Es gab keine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst“, erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Müller.
Die Entlassung von zwei Zeitsoldaten sowie zwei freiwillig Wehrpflichtiger sollte die Bundeswehr auch vor künftigem Schaden schützen. Das Verhalten der Kläger wertete das Gericht als Dienstpflichtverletzung, weil sie gegen die im Soldatengesetz geforderte Kameradschaftspflicht, Achtung und Vertrauen verstoßen hätten.
Während der dreistündigen Verhandlung wurden den Beteiligten und Prozessbeobachtern zwei Videos vorgeführt, in denen die Nachstellung einer Gefangennahme zu sehen war. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe vermummter Soldaten, die unter anderem an einem Stuhl fixierte Kameraden mit Wasser abspritzen.
Anwälte nennen Entlassung unverhältnismäßig
Deutlich wurde, dass keine offensichtliche Gewalt angewendet wurde. Man hört Lachen, aber auch den irritierenden Ruf „Allahu Akbar“. Nach Aussagen von Beteiligten, die Richter und Anwälte aus der tausend-seitigen Vernehmungsakte anonymisiert zitierten, wurden die Betroffenen zuvor über die Rituale informiert. Diese erfolgten mit deren Einwilligung.
Vergeblich hatte das Anwaltsquartett der Kläger in seinem Schlussplädoyer auf deren Alter – 19 bis 21 – aufmerksam gemacht, fehlende Aufsicht durch Vorgesetzte moniert und die Entlassung als unverhältnismäßig scharf kritisiert. Die Anwälte wiesen auch auf den politischen Druck hin, der seit Bekanntwerden der Vorfälle aufgebaut worden sei. Von dem Urteil nicht betroffen sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hechingen, die gegen die Ex-Soldaten wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung eventuell Anklage erhebt.