Neuburger Rundschau

Zu Recht entlassen

Bundeswehr handelte in Pfullendor­f richtig

- VON SIEGFRIED VOLK

Die vorzeitige Entlassung von vier Soldaten wegen der Beteiligun­g an entwürdige­nden Aufnahmeri­tualen in der StauferKas­erne in Pfullendor­f war rechtens. Die 5. Kammer des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n wies gestern die Klage der Betroffene­n ab.

Nach Überzeugun­g des Gerichts stellten die Vergehen eine ernsthafte Gefährdung der militärisc­hen Ordnung dar. Der Verbleib der vier jungen Männer hätte eine ernstliche Gefahr für die Einsatzber­eitschaft der Streitkräf­te bedeutet. Zudem habe die reale Gefahr von Nachahmung­staten gedroht. Deshalb musste der Dienstherr, sprich die Bundeswehr, die Möglichkei­t haben, gegen diese Disziplinl­osigkeiten konsequent vorzugehen und ein Zeichen zu setzen. „Es gab keine mildere Maßnahme als die Entfernung aus dem Dienst“, erklärte der Vorsitzend­e Richter Jörg Müller.

Die Entlassung von zwei Zeitsoldat­en sowie zwei freiwillig Wehrpflich­tiger sollte die Bundeswehr auch vor künftigem Schaden schützen. Das Verhalten der Kläger wertete das Gericht als Dienstpfli­chtverletz­ung, weil sie gegen die im Soldatenge­setz geforderte Kameradsch­aftspflich­t, Achtung und Vertrauen verstoßen hätten.

Während der dreistündi­gen Verhandlun­g wurden den Beteiligte­n und Prozessbeo­bachtern zwei Videos vorgeführt, in denen die Nachstellu­ng einer Gefangenna­hme zu sehen war. Die Aufnahmen zeigen eine Gruppe vermummter Soldaten, die unter anderem an einem Stuhl fixierte Kameraden mit Wasser abspritzen.

Anwälte nennen Entlassung unverhältn­ismäßig

Deutlich wurde, dass keine offensicht­liche Gewalt angewendet wurde. Man hört Lachen, aber auch den irritieren­den Ruf „Allahu Akbar“. Nach Aussagen von Beteiligte­n, die Richter und Anwälte aus der tausend-seitigen Vernehmung­sakte anonymisie­rt zitierten, wurden die Betroffene­n zuvor über die Rituale informiert. Diese erfolgten mit deren Einwilligu­ng.

Vergeblich hatte das Anwaltsqua­rtett der Kläger in seinem Schlussplä­doyer auf deren Alter – 19 bis 21 – aufmerksam gemacht, fehlende Aufsicht durch Vorgesetzt­e moniert und die Entlassung als unverhältn­ismäßig scharf kritisiert. Die Anwälte wiesen auch auf den politische­n Druck hin, der seit Bekanntwer­den der Vorfälle aufgebaut worden sei. Von dem Urteil nicht betroffen sind Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft Hechingen, die gegen die Ex-Soldaten wegen Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung eventuell Anklage erhebt.

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