Gemeinschaftstarif geht wieder in die Warteschleife
Verkehr Zweckverband beschließt Verschiebung der Einführung von September 2017 um genau ein Jahr. Dabei schien alles auf dem Weg
Eigentlich schien endlich alles auf dem richtigen Weg zu sein: Im Mai 2017 einigten sich die im Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammengeschlossenen drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sowie die Stadt Ingolstadt auf einen einheitlichen Tarif für die gesamte Region 10. Der ursprünglich angedachte Einführungstermin zum 1. September erweist sich nun aber plötzlich und durchaus überraschend als etwas zu ambitioniert.
Dabei wird bereits seit über 20 Jahren in der Region über einen Regionaltarif verhandelt. 2010 schlossen sich die Stadt Ingolstadt und die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen und Eichstätt zum Zweckverband Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammen, um als Aufgabenträger gemeinsam die Stärkung des ÖPNV voranzutreiben. 2016 stieß dann noch der Landkreis Pfaffenhofen dazu. Die Umsetzung des RGT sollte ursprünglich mittels Wabensystem erfolgen. Doch bevor die politischen Gremien eine Einführung abschließend diskutieren konnten, entschied sich der Aufsichtsrat der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft (INVG) im Juni 2014 gegen diese Variante und führte ein halbes Jahr später ein Ringzonenmodell auf Basis des INVG-Tarifs ein. Seitdem werden INVGFahrscheine nicht nur in Ingolstadt, sondern auch in den Nahverkehrszügen der Region anerkannt. Der VGI bekannte sich allerdings weiter zum Verbundtarif für die gesamte Region. Der sollte nun in fünf Wochen an den Start gehen. Jetzt kommt es allerdings anders.
Zweckverbands-Geschäftsleiter Robert Frank wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Die komplizierten technischen Abstimmungen und noch einige offene Rechtsfragen von erheblicher wirtschaftlicher Auswirkung können nicht kurzfristig für alle Seiten zufriedenstellend geklärt werden. Aus diesem Grunde habe ich den Verbandsräten empfohlen, die flächendeckende Einführung des Regionaltarifs um ein Jahr auf den 1. September 2018 zu verlegen, um im Sinne eines erfolgreichen und einheitlichen Verbundstarts alle offenen Fragen im Interesse der Fahrgäste lösen zu können.“Ein Teilstart mit beschränktem Tarifsortiment sei zwar von der VGI und den privaten Busunternehmern erwogen worden, sei jedoch mit dem geltenden ÖPNV-Recht nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern nicht vereinbar.
Der Grundstein für den Regionalen Gemeinschaftstarif wurde durch die Einbeziehung der Bahnen in der gesamten Region 10 im November 2014 gelegt. Seitdem laufen intensive Verhandlungen und Berechnungen, um auch alle privaten Busunternehmen in der Region auf einen einheitlichen Verbundtarif zu integrieren. Erschwerende Rahmenbedingungen sind hierbei die komplexen Vorgaben des Europarechts für die privaten Busunternehmen als auch die über Jahrzehnte gewachsenen partikularen Tarifstrukturen in den Landkreisen, heißt es in der Mitteilung weiter. Der ab dem 3. Dezember 2019 geltende europäische Rechtsrahmen für den ÖPNV müsse bei der Einführung des VGITarifs sorgfältig umgesetzt werden. Der Zweckverband VGI bekenne sich hierbei ausdrücklich zur weitest möglichen Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehre in der Region.
Landrat Roland Weigert wollte sich gestern zu der Entscheidung nur dahingehend äußern, dass „ich sie sehr bedauere, aber sicher bin, dass der Gemeinschaftstarif irgendwann einmal kommen wird“.
Der Verkehrsreferent im Kreistag, Theo Walter von den Grünen, bezeichnet den Beschluss des Zweckverbandes schlicht als „unbefriedigend“. (nr/mari)