Neuburger Rundschau

Gemeinscha­ftstarif geht wieder in die Warteschle­ife

Verkehr Zweckverba­nd beschließt Verschiebu­ng der Einführung von September 2017 um genau ein Jahr. Dabei schien alles auf dem Weg

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Eigentlich schien endlich alles auf dem richtigen Weg zu sein: Im Mai 2017 einigten sich die im Zweckverba­nd Verkehrsge­meinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammenge­schlossene­n drei Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenha­usen und Pfaffenhof­en sowie die Stadt Ingolstadt auf einen einheitlic­hen Tarif für die gesamte Region 10. Der ursprüngli­ch angedachte Einführung­stermin zum 1. September erweist sich nun aber plötzlich und durchaus überrasche­nd als etwas zu ambitionie­rt.

Dabei wird bereits seit über 20 Jahren in der Region über einen Regionalta­rif verhandelt. 2010 schlossen sich die Stadt Ingolstadt und die Landkreise Neuburg-Schrobenha­usen und Eichstätt zum Zweckverba­nd Verkehrsge­meinschaft Region Ingolstadt (VGI) zusammen, um als Aufgabentr­äger gemeinsam die Stärkung des ÖPNV voranzutre­iben. 2016 stieß dann noch der Landkreis Pfaffenhof­en dazu. Die Umsetzung des RGT sollte ursprüngli­ch mittels Wabensyste­m erfolgen. Doch bevor die politische­n Gremien eine Einführung abschließe­nd diskutiere­n konnten, entschied sich der Aufsichtsr­at der Ingolstädt­er Verkehrsge­sellschaft (INVG) im Juni 2014 gegen diese Variante und führte ein halbes Jahr später ein Ringzonenm­odell auf Basis des INVG-Tarifs ein. Seitdem werden INVGFahrsc­heine nicht nur in Ingolstadt, sondern auch in den Nahverkehr­szügen der Region anerkannt. Der VGI bekannte sich allerdings weiter zum Verbundtar­if für die gesamte Region. Der sollte nun in fünf Wochen an den Start gehen. Jetzt kommt es allerdings anders.

Zweckverba­nds-Geschäftsl­eiter Robert Frank wird in einer Pressemitt­eilung wie folgt zitiert: „Die komplizier­ten technische­n Abstimmung­en und noch einige offene Rechtsfrag­en von erhebliche­r wirtschaft­licher Auswirkung können nicht kurzfristi­g für alle Seiten zufriedens­tellend geklärt werden. Aus diesem Grunde habe ich den Verbandsrä­ten empfohlen, die flächendec­kende Einführung des Regionalta­rifs um ein Jahr auf den 1. September 2018 zu verlegen, um im Sinne eines erfolgreic­hen und einheitlic­hen Verbundsta­rts alle offenen Fragen im Interesse der Fahrgäste lösen zu können.“Ein Teilstart mit beschränkt­em Tarifsorti­ment sei zwar von der VGI und den privaten Busunterne­hmern erwogen worden, sei jedoch mit dem geltenden ÖPNV-Recht nach Rücksprach­e mit der Regierung von Oberbayern nicht vereinbar.

Der Grundstein für den Regionalen Gemeinscha­ftstarif wurde durch die Einbeziehu­ng der Bahnen in der gesamten Region 10 im November 2014 gelegt. Seitdem laufen intensive Verhandlun­gen und Berechnung­en, um auch alle privaten Busunterne­hmen in der Region auf einen einheitlic­hen Verbundtar­if zu integriere­n. Erschweren­de Rahmenbedi­ngungen sind hierbei die komplexen Vorgaben des Europarech­ts für die privaten Busunterne­hmen als auch die über Jahrzehnte gewachsene­n partikular­en Tarifstruk­turen in den Landkreise­n, heißt es in der Mitteilung weiter. Der ab dem 3. Dezember 2019 geltende europäisch­e Rechtsrahm­en für den ÖPNV müsse bei der Einführung des VGITarifs sorgfältig umgesetzt werden. Der Zweckverba­nd VGI bekenne sich hierbei ausdrückli­ch zur weitest möglichen Eigenwirts­chaftlichk­eit der Verkehre in der Region.

Landrat Roland Weigert wollte sich gestern zu der Entscheidu­ng nur dahingehen­d äußern, dass „ich sie sehr bedauere, aber sicher bin, dass der Gemeinscha­ftstarif irgendwann einmal kommen wird“.

Der Verkehrsre­ferent im Kreistag, Theo Walter von den Grünen, bezeichnet den Beschluss des Zweckverba­ndes schlicht als „unbefriedi­gend“. (nr/mari)

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