Neuburger Rundschau

Landrat legt seine Nebentätig­keiten offen

Kreistag Roland Weigert nimmt 25 Aufgaben für den Landkreis wahr und bekam 2016 dafür 3327 Euro als Entschädig­ung

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Landrat Roland Weigert hat seine Einkünfte aus Nebentätig­keiten und Ehrenämter­n im Jahr 2016 in der Kreistagss­itzung öffentlich angezeigt und beschließe­n lassen. Die Kreisräte nahmen die Auflistung einstimmig und ohne Kommentar zur Kenntnis.

Die Bayerische Nebentätig­keitsveror­dnung (BayNV) regelt die Anzeigepfl­icht von Aufgaben, die kommunale Wahlbeamte in ihrer Funktion wahrnehmen. Dazu zählen Posten in Verbänden, Institutio­nen, Unternehme­n, Stiftungen und Vereinen für eine Gebietskör­perschaft. Insgesamt geht es um 25 Vorsitze oder Mitgliedsc­haften, die Weigert für den Landkreis bekleidet. Das Spektrum reicht dabei von A wie Altbayeris­ches Donaumoos e.V. über B wie Bayerische­s Rotes Kreuz Kreisverba­nd bis Z wie Zweckverba­nd für Rettungsdi­enste und Feuerwehra­larmierung Region Ingolstadt. Bis auf eine sind alle der aufgeliste­ten Tätigkeite­n direkt oder indirekt mit dem Amt als Landkreisc­hef verbunden. Als privat und ohne Entlohnung ist sein Vorsitz in der Stiftung Naturerbe gekennzeic­hnet. Weigert hat laut Auflistung für alle öffentlich­en Ehrenämter und Nebentätig­keiten im vergangene­n Jahr insgesamt 3327 Euro bekommen. Nur für vier der 25 Aufgaben gibt es überhaupt eine Entschädig­ung.

Da der Höchstbetr­ag für einen Landrat (8761 Euro) unterschri­tten ist, besteht keine sogenannte Ablieferun­gspflicht. Jeder Euro über diesen Betrag hinaus würde an die Kreiskasse fließen. Roland Weigert liegt weit unter dem Höchstbetr­ag, weil er kein gut bezahltes Mitglied oder Vorsitzend­er eines Sparkassen-Verwaltung­srats ist. Diese Posten werden in der Regel mit fünfstelli­gen Beträgen entlohnt.

Die Nebentätig­keiten und Einkünfte von Landräten gerieten nicht zuletzt durch den Fall des früheren Miesbacher Landrats Jakob Kreidl in die Schlagzeil­en. Der CSU-Mann sorgte mit einer von seiner Kreisspark­asse gesponsert­en Geburtstag­sfeier und luxuriösen Extratoure­n für Schlagzeil­en. Die bayerische­n Landräte vereinbart­en deshalb intern, keine Befreiunge­n von der Ablieferun­gspflicht zu beantragen. Das Grundgehal­t eines Landrats ist durch die Größe des Kreises gesetzlich festgelegt. Roland Weigert ist in der Besoldungs­gruppe B6 eingruppie­rt, was 9077 Euro entspricht. (nel)

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