Landrat legt seine Nebentätigkeiten offen
Kreistag Roland Weigert nimmt 25 Aufgaben für den Landkreis wahr und bekam 2016 dafür 3327 Euro als Entschädigung
Landrat Roland Weigert hat seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahr 2016 in der Kreistagssitzung öffentlich angezeigt und beschließen lassen. Die Kreisräte nahmen die Auflistung einstimmig und ohne Kommentar zur Kenntnis.
Die Bayerische Nebentätigkeitsverordnung (BayNV) regelt die Anzeigepflicht von Aufgaben, die kommunale Wahlbeamte in ihrer Funktion wahrnehmen. Dazu zählen Posten in Verbänden, Institutionen, Unternehmen, Stiftungen und Vereinen für eine Gebietskörperschaft. Insgesamt geht es um 25 Vorsitze oder Mitgliedschaften, die Weigert für den Landkreis bekleidet. Das Spektrum reicht dabei von A wie Altbayerisches Donaumoos e.V. über B wie Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband bis Z wie Zweckverband für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung Region Ingolstadt. Bis auf eine sind alle der aufgelisteten Tätigkeiten direkt oder indirekt mit dem Amt als Landkreischef verbunden. Als privat und ohne Entlohnung ist sein Vorsitz in der Stiftung Naturerbe gekennzeichnet. Weigert hat laut Auflistung für alle öffentlichen Ehrenämter und Nebentätigkeiten im vergangenen Jahr insgesamt 3327 Euro bekommen. Nur für vier der 25 Aufgaben gibt es überhaupt eine Entschädigung.
Da der Höchstbetrag für einen Landrat (8761 Euro) unterschritten ist, besteht keine sogenannte Ablieferungspflicht. Jeder Euro über diesen Betrag hinaus würde an die Kreiskasse fließen. Roland Weigert liegt weit unter dem Höchstbetrag, weil er kein gut bezahltes Mitglied oder Vorsitzender eines Sparkassen-Verwaltungsrats ist. Diese Posten werden in der Regel mit fünfstelligen Beträgen entlohnt.
Die Nebentätigkeiten und Einkünfte von Landräten gerieten nicht zuletzt durch den Fall des früheren Miesbacher Landrats Jakob Kreidl in die Schlagzeilen. Der CSU-Mann sorgte mit einer von seiner Kreissparkasse gesponserten Geburtstagsfeier und luxuriösen Extratouren für Schlagzeilen. Die bayerischen Landräte vereinbarten deshalb intern, keine Befreiungen von der Ablieferungspflicht zu beantragen. Das Grundgehalt eines Landrats ist durch die Größe des Kreises gesetzlich festgelegt. Roland Weigert ist in der Besoldungsgruppe B6 eingruppiert, was 9077 Euro entspricht. (nel)