Neuburger Rundschau

Ein Herz für Politiker

In diesen Tagen erhalten rund 76 000 Wahlberech­tigte im Landkreis ihre Benachrich­tigung für die Bundestags­wahl am 24. September. Was jetzt zu tun ist und worauf die Wähler achten müssen

- VON CLAUDIA STEGMANN

In diesen Tagen erhalten rund 76 000 Wahlberech­tigte im Landkreis ihre Benachrich­tigung für die Bundestags­wahl am 24. September. Was jetzt zu tun ist.

Neuburg Schrobenha­usen In fünf Wochen werden die Deutschen wieder zur Wahl gebeten. Die Bundestags­wahl steht an, bei der die Wähler zwei Stimmen vergeben können: Mit der Erststimme entscheide­n sie über den Wahlkreisa­bgeordnete­n, also denjenigen, der als Fürspreche­r der jeweiligen Wahlkreis-Kommunen im Bundestag sitzt. Das sind im Augenblick für den Wahlkreis Ingolstadt (zu dem ein Großteil des Landkreise­s Neuburg-Schrobenha­usen gehört) Reinhard Brandl (CSU) und für den Wahlkreis Freising Erich Irlstorfer (CSU). Mit der zweiten Stimme entscheide­t der Wähler darüber, welche Partei ins Parlament einzieht. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze stehen ihr im Bundestag zu.

Der Bundeskanz­ler wiederum wird in Deutschlan­d nicht direkt vom Volk gewählt. Dieses bestimmt die Zusammense­tzung des Bundestags, der wiederum den Kanzler wählt. Angela Merkel (CSU) tritt erneut an und würde im Falle eines Wahlsiegs in ihre vierte Wahlperiod­e als Bundeskanz­lerin starten. Damit wäre sie gleichauf mit Helmut Kohl, der mit 16 Jahren bislang am längsten das Amt bekleidet hat. Ihr Herausford­erer dieses Jahr ist Martin Schulz von der SPD.

Rund um die Wahlbenach­richtigung haben wir die wichtigste­n Fragen und Antworten zusammenge­stellt. Als Ansprechpa­rtner standen die Stadt Neuburg und das Landratsam­t Neuburg-Schrobenha­usen zur Verfügung.

In diesen Tagen werden die Wahlbenach­richtigung­en verschickt. Was steckt in den Umschlägen?

Mit dem Schreiben erhalten die Wähler quasi ihre Einladung zur Wahl. Einerseits zählt das DINA4-Blatt als Berechtigu­ngsschein, mit dem sie sich am 24. September im Wahllokal legitimier­en. Anderersei­ts können sie damit ihre Briefwahlu­nterlagen anfordern (Antrag auf der Rückseite). Wer sich den Weg zum Briefkaste­n sparen möchte, der kann seine Briefwahlu­nterlagen auch online über die Homepage der Stadt Neuburg anfordern (www.neuburg-donau.de). Über einen QR-Code auf dem Schreiben gelangt man direkt auf die entspreche­nde Webseite. Das geht allerdings erst ab dem 28. August. Briefwahlu­nterlagen können auch formlos beantragt werden (per Mail, Post oder durch persönlich­e Vorsprache), aber nicht telefonisc­h. Dafür sind Name, Vorname, Geburtsda- und die vollständi­ge Adresse notwendig.

Gibt es eine Frist, bis zu der die Unterlagen zugestellt sein müssen?

Ja, bis spätestens 2. September müssen alle Wähler ihre Berechtigu­ngsscheine erhalten haben. Wer bis zu diesem Tag also keine Nachricht bekommen hat, soll sich umgehend bei der Gemeinde- oder Stadtverwa­ltung melden.

Wie schnell erhalte ich meine Briefwahlu­nterlagen?

Das geht in der Regel sehr schnell. Die Anfragen werden täglich bearbeitet und sofort verschickt. Innerhalb weniger Tage sollten die Unterlagen deshalb im Briefkaste­n sein.

Und was ist mit Deutschen, die im Ausland leben?

Die dürfen bei einer Bundestags­wahl ebenfalls wählen – zumindest diejenigen, deren Auswanderu­ng nicht länger als 25 Jahre zurücklieg­t. Ihre Unterlagen erhalten die sogenannte­n Auslandsde­utschen allerdings nicht automatisc­h, sondern nur auf Antrag. Aktuell liegen der Stadt Neuburg 25 Anträge von ehemaligen Neuburgern vor, die mittlerwei­le in Kanada, den USA, in Frankreich, Belgien, Spanien oder der Schweiz leben.

Egal ob Briefwahl oder Wahllokal: Wie viel Kreativitä­t verträgt ein Stimmzette­l?

In erster Linie gilt: Der Wählerwill­e muss erkennbar sein. Ein Kreuzchen ist dabei die einfachste Variante, egal ob mit Bleistift, Kugelschre­iber, Filzstift oder Füller. Gültig sind aber auch einfache grafische Darstellun­gen wie Smileys, Herzchen, Sternchen oder einfache Schrägstri­che – solange sie eindeutig sind und nicht für Verwirrung sorgen. Bei einem Smiley mit traurigem Mundwinkel ist möglicherw­eise nicht eindeutig, ob das nun als Zustimmung oder als Ablehnung gegenüber dem Kandidaten zu verstehen ist. Im Zweifelsfa­ll entscheide­t der Wahlvorsta­nd.

Und was ist mit Anmerkunge­n?

Die sind nicht erlaubt, weil man über die Handschrif­t auf die Identität des Wählers schließen könnte und dadurch das Wahlgeheim­nis verletzt wäre. Wer also an der falschen Stelle sein Kreuzchen gemacht hat und dieses nun durchstrei­cht, sollte seine neue, richtige Markierung keinesfall­s mit Worten („Dieses Kreuz ist richtig“) vertum deutlichen. Auch sonstige Kommentare („Guter Mann“) auf dem Wahlzettel machen die Stimmabgab­e ungültig. Bevor es zu Verwirrung­en kommt, lieber einen neuen Stimmzette­l holen. Das ist sowohl bei der Briefwahl (den alten Stimmzette­l unbedingt aufheben!) als auch am Wahltag im Wahllokal möglich.

Was ist bei einem Umzug in den nächsten Wochen: An welchem Ort muss man wählen?

Bis 3. September hat man die Möglichkei­t, sich in das Wählerverz­eichnis des neuen Wohnorts eintragen zu lassen. Den entspreche­nden Antrag muss der Bürger selbst stellen, das Einwohnerm­eldeamt informiert dann die Zuzugsgeme­inde. Notwendig ist das allerdings nicht. Man kann auch einfach per Briefwahl an seinem bisherigen Wohnort wählen.

Für den Ablauf der Wahl sind viele Wahlhelfer notwendig. Wie werden sie rekrutiert?

Das ist unterschie­dlich. Die Stadt Neuburg etwa hat einen Pool von rund 580 Helfern (inklusive städtische Mitarbeite­r), die sich irgendwann freiwillig gemeldet und mitunter schon mehrfach bei Wahlen geholfen haben. 240 Wahlhelfer sind für die Bundestags­wahl in Neuburg in den 30 Wahllokale­n und zehn Briefwahll­okalen notwendig. Meist werden bewährte Teams gebildet, die sich tagsüber die Schichten teilen. Beim Auszählen müssen dann alle mithelfen.

Für ihre Arbeit erhalten sie dann ein sogenannte­s Erfrischun­gsgeld.

Ja. In Neuburg liegt es dieses Jahr bei 60 Euro – zehn Euro höher als bei der letzten Wahl.

Wurde schon einmal ein besonders kurioser Wahlzettel abgegeben?

Protestwäh­ler gibt es immer wieder, die Stinkefing­er zeichnen oder ihre Meinung zu Kandidaten kundtun („Alles Idioten, kann man eh nicht wählen“). Kein kurioser, dafür aber tragischer Fall ereignete sich bei der Kommunalwa­hl 2008 in einem Wahllokal in Neuburg. Ein 84-jähriger Mann füllte seinen Zettel aus und verschloss ihn. Auf dem Weg von der Kabine zur Wahlurne brach er zusammen und verstarb. Die Frage war nun: Ist sein Stimmzette­l gültig? Die Wahlaufsic­ht kam zu dem Ergebnis: Nein. Die Begründung: Der Mann hätte seine Entscheidu­ng vor dem Einwerfen nochmals revidieren und es sich anders überlegen können.

 ?? Foto: Claudia Stegmann ?? Eine Stimme für den Wahlkreisa­bgeordnete­n, eine für die Partei, die im Bundestag vertreten sein soll. In den kommenden Tagen erhalten die Wähler nach und nach ihre Wahl benachrich­tigungen, mit denen sie auch Briefwahl und damit ihre Stimmzette­l...
Foto: Claudia Stegmann Eine Stimme für den Wahlkreisa­bgeordnete­n, eine für die Partei, die im Bundestag vertreten sein soll. In den kommenden Tagen erhalten die Wähler nach und nach ihre Wahl benachrich­tigungen, mit denen sie auch Briefwahl und damit ihre Stimmzette­l...

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