Ein Herz für Politiker
In diesen Tagen erhalten rund 76 000 Wahlberechtigte im Landkreis ihre Benachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September. Was jetzt zu tun ist und worauf die Wähler achten müssen
In diesen Tagen erhalten rund 76 000 Wahlberechtigte im Landkreis ihre Benachrichtigung für die Bundestagswahl am 24. September. Was jetzt zu tun ist.
Neuburg Schrobenhausen In fünf Wochen werden die Deutschen wieder zur Wahl gebeten. Die Bundestagswahl steht an, bei der die Wähler zwei Stimmen vergeben können: Mit der Erststimme entscheiden sie über den Wahlkreisabgeordneten, also denjenigen, der als Fürsprecher der jeweiligen Wahlkreis-Kommunen im Bundestag sitzt. Das sind im Augenblick für den Wahlkreis Ingolstadt (zu dem ein Großteil des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gehört) Reinhard Brandl (CSU) und für den Wahlkreis Freising Erich Irlstorfer (CSU). Mit der zweiten Stimme entscheidet der Wähler darüber, welche Partei ins Parlament einzieht. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze stehen ihr im Bundestag zu.
Der Bundeskanzler wiederum wird in Deutschland nicht direkt vom Volk gewählt. Dieses bestimmt die Zusammensetzung des Bundestags, der wiederum den Kanzler wählt. Angela Merkel (CSU) tritt erneut an und würde im Falle eines Wahlsiegs in ihre vierte Wahlperiode als Bundeskanzlerin starten. Damit wäre sie gleichauf mit Helmut Kohl, der mit 16 Jahren bislang am längsten das Amt bekleidet hat. Ihr Herausforderer dieses Jahr ist Martin Schulz von der SPD.
Rund um die Wahlbenachrichtigung haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Als Ansprechpartner standen die Stadt Neuburg und das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zur Verfügung.
In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Was steckt in den Umschlägen?
Mit dem Schreiben erhalten die Wähler quasi ihre Einladung zur Wahl. Einerseits zählt das DINA4-Blatt als Berechtigungsschein, mit dem sie sich am 24. September im Wahllokal legitimieren. Andererseits können sie damit ihre Briefwahlunterlagen anfordern (Antrag auf der Rückseite). Wer sich den Weg zum Briefkasten sparen möchte, der kann seine Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Stadt Neuburg anfordern (www.neuburg-donau.de). Über einen QR-Code auf dem Schreiben gelangt man direkt auf die entsprechende Webseite. Das geht allerdings erst ab dem 28. August. Briefwahlunterlagen können auch formlos beantragt werden (per Mail, Post oder durch persönliche Vorsprache), aber nicht telefonisch. Dafür sind Name, Vorname, Geburtsda- und die vollständige Adresse notwendig.
Gibt es eine Frist, bis zu der die Unterlagen zugestellt sein müssen?
Ja, bis spätestens 2. September müssen alle Wähler ihre Berechtigungsscheine erhalten haben. Wer bis zu diesem Tag also keine Nachricht bekommen hat, soll sich umgehend bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden.
Wie schnell erhalte ich meine Briefwahlunterlagen?
Das geht in der Regel sehr schnell. Die Anfragen werden täglich bearbeitet und sofort verschickt. Innerhalb weniger Tage sollten die Unterlagen deshalb im Briefkasten sein.
Und was ist mit Deutschen, die im Ausland leben?
Die dürfen bei einer Bundestagswahl ebenfalls wählen – zumindest diejenigen, deren Auswanderung nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Ihre Unterlagen erhalten die sogenannten Auslandsdeutschen allerdings nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Aktuell liegen der Stadt Neuburg 25 Anträge von ehemaligen Neuburgern vor, die mittlerweile in Kanada, den USA, in Frankreich, Belgien, Spanien oder der Schweiz leben.
Egal ob Briefwahl oder Wahllokal: Wie viel Kreativität verträgt ein Stimmzettel?
In erster Linie gilt: Der Wählerwille muss erkennbar sein. Ein Kreuzchen ist dabei die einfachste Variante, egal ob mit Bleistift, Kugelschreiber, Filzstift oder Füller. Gültig sind aber auch einfache grafische Darstellungen wie Smileys, Herzchen, Sternchen oder einfache Schrägstriche – solange sie eindeutig sind und nicht für Verwirrung sorgen. Bei einem Smiley mit traurigem Mundwinkel ist möglicherweise nicht eindeutig, ob das nun als Zustimmung oder als Ablehnung gegenüber dem Kandidaten zu verstehen ist. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlvorstand.
Und was ist mit Anmerkungen?
Die sind nicht erlaubt, weil man über die Handschrift auf die Identität des Wählers schließen könnte und dadurch das Wahlgeheimnis verletzt wäre. Wer also an der falschen Stelle sein Kreuzchen gemacht hat und dieses nun durchstreicht, sollte seine neue, richtige Markierung keinesfalls mit Worten („Dieses Kreuz ist richtig“) vertum deutlichen. Auch sonstige Kommentare („Guter Mann“) auf dem Wahlzettel machen die Stimmabgabe ungültig. Bevor es zu Verwirrungen kommt, lieber einen neuen Stimmzettel holen. Das ist sowohl bei der Briefwahl (den alten Stimmzettel unbedingt aufheben!) als auch am Wahltag im Wahllokal möglich.
Was ist bei einem Umzug in den nächsten Wochen: An welchem Ort muss man wählen?
Bis 3. September hat man die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnorts eintragen zu lassen. Den entsprechenden Antrag muss der Bürger selbst stellen, das Einwohnermeldeamt informiert dann die Zuzugsgemeinde. Notwendig ist das allerdings nicht. Man kann auch einfach per Briefwahl an seinem bisherigen Wohnort wählen.
Für den Ablauf der Wahl sind viele Wahlhelfer notwendig. Wie werden sie rekrutiert?
Das ist unterschiedlich. Die Stadt Neuburg etwa hat einen Pool von rund 580 Helfern (inklusive städtische Mitarbeiter), die sich irgendwann freiwillig gemeldet und mitunter schon mehrfach bei Wahlen geholfen haben. 240 Wahlhelfer sind für die Bundestagswahl in Neuburg in den 30 Wahllokalen und zehn Briefwahllokalen notwendig. Meist werden bewährte Teams gebildet, die sich tagsüber die Schichten teilen. Beim Auszählen müssen dann alle mithelfen.
Für ihre Arbeit erhalten sie dann ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
Ja. In Neuburg liegt es dieses Jahr bei 60 Euro – zehn Euro höher als bei der letzten Wahl.
Wurde schon einmal ein besonders kurioser Wahlzettel abgegeben?
Protestwähler gibt es immer wieder, die Stinkefinger zeichnen oder ihre Meinung zu Kandidaten kundtun („Alles Idioten, kann man eh nicht wählen“). Kein kurioser, dafür aber tragischer Fall ereignete sich bei der Kommunalwahl 2008 in einem Wahllokal in Neuburg. Ein 84-jähriger Mann füllte seinen Zettel aus und verschloss ihn. Auf dem Weg von der Kabine zur Wahlurne brach er zusammen und verstarb. Die Frage war nun: Ist sein Stimmzettel gültig? Die Wahlaufsicht kam zu dem Ergebnis: Nein. Die Begründung: Der Mann hätte seine Entscheidung vor dem Einwerfen nochmals revidieren und es sich anders überlegen können.