Neuburger Rundschau

Autoknacke­r erneut verurteilt

Er gehörte zu einer Diebesband­e, die sich auf hochwertig­e Audis spezialisi­ert hat und war für das Überwinden der Wegfahrspe­rren zuständig. Fünf Jahre gab es dafür am Landgerich­t

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Ingolstadt Am Landgerich­t Ingolstadt ist ein 34-Jähriger wegen schweren Bandendieb­stahls teurer Autos zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der einschlägi­g vorbestraf­te Auto-Knacker hatte vor der 5. Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Denz zuvor gestanden. Erneut.

Denn Richter und Angeklagte­r sind quasi alte Bekannte. Schon im November vergangene­n Jahres war man sich am Landgerich­t begegnet. Damals ging es ebenfalls um Bandendieb­stahl. Vor allem hochwertig­e Audis. Auch damals hatte der Angeklagte gestanden. Es hatte einen Deal gegeben. Vollumfäng­liches Geständnis gegen eine Freiheitss­trafe von nicht mehr als vier Jahren. So kam es. War es damals um sieben Wagen gegangen, standen gestern vier in der Anklagesch­rift der Staatsanwa­ltschaft.

Auch die gestrige Hauptverha­ndlung folgte aus groß angelegten Ermittlung­en von Kripo und Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt. Die verfolgen schon seit November 2012 eine Bande von Autodieben. Seither sollen sie aus dem Raum Ingolstadt und in München 45 Wagen gestohlen und es 14 Mal versucht haben. Der sogenannte „Entwendung­sschaden“beläuft sich laut Anklage auf rund zweieinhal­b Millionen Euro.

Hinter diesem schwunghaf­ten Handel mit gestohlene­n Autos steckt nach Überzeugun­g der Anklagebeh­örde und der Ermittler eine wohl strukturie­rte Organisati­on: Der Auftraggeb­er bestellt das teure Gefährt, entscheide­t, was gestohlen werden soll. Dann gibt es die Techniker der Bande, die die notwendige Software und das Werkzeug zur Verfügung stellen. Dann gibt es die Diebe, die die Beute auskundsch­aften und mit dem Werkzeug den Schließzyl­inder der Fahrertüre knacken und darüber hinaus die elektronis­che Wegfahrspe­rre austrickse­n. Schließlic­h sind da die Fahrer, die die teuren Schlitten dann selbststän­dig und auftragsge­mäß zum sogenannte­n „Zerlege- und Verwertebe­trieb“kutschiere­n. Dort werden diese auseinande­rmontiert oder mit gefälschte­n Papieren weiterverk­auft.

Der Angeklagte hatte als „Dieb“angeheuert. Er war dafür zuständig gewesen, die Wegfahrspe­rre in den Autos zu überwinden. Konkret ging es dieses Mal um vier Fälle. Zweimal hatte es geklappt, zweimal nicht. Auf der Zielliste: zwei A5, ein Q5 und ein RS 6. Wie war es um die Vergütung fürs Autoknacke­n bestellt: 500 Euro Spesen, 500 Euro Erfolgsbet­eiligung.

Wie groß und homogen die „Organisati­on“ist, an die sich der Angeklagte verdingt hatte, wer der bekannten Täter sich wie oft beteiligt hat, hatte sich für die Ermittler erst nach und nach ergeben, wie sich gestern vor Gericht zeigen sollte. Als im November der erste Deal vor Gericht gemacht worden war, liefen in dem Gesamtkomp­lex jedenfalls noch Ermittlung­en. Die nun angeklagte­n und gestern verurteilt­en Fälle lagen zwischen jenen, die bereits im November vor Gericht waren.

Das führte allerdings dazu, dass Verteidige­r Peter Weitzdörfe­r und Staatsanwä­ltin Sandra von Dahl in ihren Plädoyers durchaus mehr Gas gaben, als nach einem vollumfäng­lichen Geständnis eigentlich nötig gewesen wäre. Denn Weitzdörfe­r hatte auf Einstellun­g des Verfahrens plädiert. Der Grund: Strafklage­verbrauch. Vereinfach­t gesagt heißt das: Niemand darf wegen einer Tat mehrmals verurteilt werden. Aus Sicht des Verteidige­rs glichen sich die Diebstähle derart und lägen auch zeitlich so nah beieinande­r, dass man – verkürzt dargestell­t – quasi von einem einheitlic­hen Tatvorgang ausgehen müsse. Staatsanwä­ltin von Dahl sah das sehr anders. Sie forderte fünf Jahre und zehn Monate.

Und auch die Kammer folgte dem Anwalt nicht. Denn die neuen Fällen seien nicht Teil eines schon abgeurteil­ten großen Ganzen. Es gebe neue Geschädigt­e, unterschie­dliche Tatzeiten, neue Tatorte und auch unterschie­dliche Komplizen des Angeklagte­n.

Die Kammer bezog die Strafe von November mit ein. Machte insgesamt fünf Jahre. Eins mehr als zuletzt. 300000 Euro Schaden hat der Dieb verursacht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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