Autoknacker erneut verurteilt
Er gehörte zu einer Diebesbande, die sich auf hochwertige Audis spezialisiert hat und war für das Überwinden der Wegfahrsperren zuständig. Fünf Jahre gab es dafür am Landgericht
Ingolstadt Am Landgericht Ingolstadt ist ein 34-Jähriger wegen schweren Bandendiebstahls teurer Autos zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Auto-Knacker hatte vor der 5. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Thomas Denz zuvor gestanden. Erneut.
Denn Richter und Angeklagter sind quasi alte Bekannte. Schon im November vergangenen Jahres war man sich am Landgericht begegnet. Damals ging es ebenfalls um Bandendiebstahl. Vor allem hochwertige Audis. Auch damals hatte der Angeklagte gestanden. Es hatte einen Deal gegeben. Vollumfängliches Geständnis gegen eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren. So kam es. War es damals um sieben Wagen gegangen, standen gestern vier in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Auch die gestrige Hauptverhandlung folgte aus groß angelegten Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Die verfolgen schon seit November 2012 eine Bande von Autodieben. Seither sollen sie aus dem Raum Ingolstadt und in München 45 Wagen gestohlen und es 14 Mal versucht haben. Der sogenannte „Entwendungsschaden“beläuft sich laut Anklage auf rund zweieinhalb Millionen Euro.
Hinter diesem schwunghaften Handel mit gestohlenen Autos steckt nach Überzeugung der Anklagebehörde und der Ermittler eine wohl strukturierte Organisation: Der Auftraggeber bestellt das teure Gefährt, entscheidet, was gestohlen werden soll. Dann gibt es die Techniker der Bande, die die notwendige Software und das Werkzeug zur Verfügung stellen. Dann gibt es die Diebe, die die Beute auskundschaften und mit dem Werkzeug den Schließzylinder der Fahrertüre knacken und darüber hinaus die elektronische Wegfahrsperre austricksen. Schließlich sind da die Fahrer, die die teuren Schlitten dann selbstständig und auftragsgemäß zum sogenannten „Zerlege- und Verwertebetrieb“kutschieren. Dort werden diese auseinandermontiert oder mit gefälschten Papieren weiterverkauft.
Der Angeklagte hatte als „Dieb“angeheuert. Er war dafür zuständig gewesen, die Wegfahrsperre in den Autos zu überwinden. Konkret ging es dieses Mal um vier Fälle. Zweimal hatte es geklappt, zweimal nicht. Auf der Zielliste: zwei A5, ein Q5 und ein RS 6. Wie war es um die Vergütung fürs Autoknacken bestellt: 500 Euro Spesen, 500 Euro Erfolgsbeteiligung.
Wie groß und homogen die „Organisation“ist, an die sich der Angeklagte verdingt hatte, wer der bekannten Täter sich wie oft beteiligt hat, hatte sich für die Ermittler erst nach und nach ergeben, wie sich gestern vor Gericht zeigen sollte. Als im November der erste Deal vor Gericht gemacht worden war, liefen in dem Gesamtkomplex jedenfalls noch Ermittlungen. Die nun angeklagten und gestern verurteilten Fälle lagen zwischen jenen, die bereits im November vor Gericht waren.
Das führte allerdings dazu, dass Verteidiger Peter Weitzdörfer und Staatsanwältin Sandra von Dahl in ihren Plädoyers durchaus mehr Gas gaben, als nach einem vollumfänglichen Geständnis eigentlich nötig gewesen wäre. Denn Weitzdörfer hatte auf Einstellung des Verfahrens plädiert. Der Grund: Strafklageverbrauch. Vereinfacht gesagt heißt das: Niemand darf wegen einer Tat mehrmals verurteilt werden. Aus Sicht des Verteidigers glichen sich die Diebstähle derart und lägen auch zeitlich so nah beieinander, dass man – verkürzt dargestellt – quasi von einem einheitlichen Tatvorgang ausgehen müsse. Staatsanwältin von Dahl sah das sehr anders. Sie forderte fünf Jahre und zehn Monate.
Und auch die Kammer folgte dem Anwalt nicht. Denn die neuen Fällen seien nicht Teil eines schon abgeurteilten großen Ganzen. Es gebe neue Geschädigte, unterschiedliche Tatzeiten, neue Tatorte und auch unterschiedliche Komplizen des Angeklagten.
Die Kammer bezog die Strafe von November mit ein. Machte insgesamt fünf Jahre. Eins mehr als zuletzt. 300000 Euro Schaden hat der Dieb verursacht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.