Neuburger Rundschau

Am Donnerstag ist Stichtag

Wer bis 31. August noch keine Wahlbenach­richtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt seiner Kommune melden

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Neuburg Für die Bundestags­wahl am 24. September sind nach aktuellem Stand 20783 Neuburger wahlberech­tigt. Das Wahlamt der Stadt Neuburg hat seit Anfang vergangene­r Woche die dafür notwendige­n Wahlbenach­richtigung­sbriefe verschickt. Wer bis Donnerstag, 31. August, noch keinen Wahlbenach­richtigung­sbrief erhalten hat, soll sich beim Wahlamt erkundigen und den Eintrag ins Wählerverz­eichnis prüfen lassen.

Wählen kann nur, wer im Wählerverz­eichnis eingetrage­n ist. Wahlberech­tigt ist jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d seine (Haupt-)Wohnung hat oder sich sonst in der Bundesrepu­blik gewöhnlich aufhält, und nicht vom Wahlrecht ausgeschlo­ssen ist.

Das städtische Wahlamt empfiehlt, die Wahlbenach­richtigung­sbriefe bis zum Wahltag sorgfältig aufzubewah­ren.

Denn sie helfen auf einfache Weise, die verschiede­nen Möglichkei­ten der Wahlteilna­hme zu nutzen.

Auf der Vorderseit­e des Wahlbenach­richtigung­sbriefes ist die Adresse und genaue Bezeichnun­g des jeweiligen Wahllokals zu entnehmen. Die Lokale haben am 24. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wahlberech­tigte, die am Wahlsonnta­g ihr Wahllokal nicht aufsuchen können und deshalb durch Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, benötigen einen Wahlschein. Der kann schriftlic­h, per Mail (formlos mit folgenden Angaben: Name, Vorname, Geburtsdat­um, Anschrift), online ab 28. August (www.neuburg-donau.de) oder persönlich (nicht telefonisc­h!) beantragt werden. Dafür ist der auf der Rückseite der Wahlbenach­richtigung gedruckte Antrag zu verwenden. Wer für eine andere Person (auch Ehegatten) die Briefwahlu­nterlagen beantragt, muss eine schriftlic­he Vollmacht (mit Ausweis) vorlegen. Zwar können am Wahltag auch diejenigen wählen, die ihre Karte verloren oder vergessen haben, aber mit ihr geht die Ausgabe der Stimmzette­l im Wahllokal einfacher und schneller. Außerdem muss bei der Abstimmung ein Personalau­sweis oder ein anderer, mit einem Lichtbild versehener, amtlicher Ausweis vorgelegt werden.

OKontakt Fragen zum Thema beant wortet das Team des Wahlamtes bei der Stadt Neuburg unter der Telefonnum mer 08431/55 332 oder per Mail an einwohnerm­eldeamt@neuburg do nau.de.

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