Neuburger Rundschau

Streit um Parklücke endet vor Gericht

76-Jähriger muss 2000 Euro zahlen. Auf der Anklageban­k gerät er völlig außer sich

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Neuburg Es gleicht einer Posse, was sich da gestern Vormittag am Neuburger Amtsgerich­t abgespielt hat. Ein 76-Jähriger musste sich wegen Beleidigun­g und Nötigung verantwort­en. Er war im Mai dieses Jahres beim Einparken vor einer Bäckerei in der Augsburger Straße mit einer 44-jährigen Frau aneinander­geraten, die ebenfalls dort parken und einkaufen wollte. Der Angeklagte sah sich völlig im Recht. Die Geschädigt­e – und auch Richterin Bettina Mora – sahen die Sache allerdings etwas anders.

Der Rentner schilderte den Vorfall wie folgt: Er sei zunächst an der von ihm auserwählt­en Parklücke vorbeigefa­hren, weil er lieber rückwärts einparken wollte. Jedoch ohne zu blinken, wie sich auf Nachfrage der Richterin herausstel­lte. Da sei eine Frau „extrem schnell“herangekom­men. „Sie wollte auf meinen Parkplatz!“, erzählte der Angeklagte mit erhobener Stimme. Und das, obwohl er schon eingeschla­gen hatte! Also sei er mit seinem Fahrzeug näher auf das Auto der Dame zugefahren, um ihr klar zu machen, dass er hier gerade einparken wolle. „Ich wollte auf diesen Parkplatz und auf keinen anderen!“Die Frau habe aber nicht nachgegebe­n, sondern nur herumgesti­kuliert, wie der Angeklagte berichtete. So habe sich dann irgendwann doch er in eine andere Lücke gestellt. In der Bäckerei habe die Frau ihn kurze Zeit später angeschrie­n: „Ich zeige Sie an!“

Die 44-Jährige erzählte die Geschichte anders: Der Mann habe mit seinem Fahrzeug alle Parkplätze blockiert. Für sie sei nicht ersichtlic­h gewesen, wo genau der Rentner einparken wollte. Die Frau wollte mit ihrem Auto nicht nach hinten ausweichen, um nicht auf der viel befahrenen Straße zu landen. „Wissen Sie was? Sie können mich mal!“, soll der Mann durch das geöffnete Autofenste­r gerufen haben. In der Bäckerei sei er dann ganz dicht an die Frau herangetre­ten und habe dreimal wiederholt: „Ich habe Ihnen doch gesagt, Sie sind zu blöd zum Fahren!“Nach der Aussage der Geschädigt­en bezichtigt­e der Angeklagte sie der Lüge und schrie laut: „So eine Frechheit ist mir in meinem ganzen Leben noch nicht passiert!“Doch die Bäckereifa­chverkäufe­rin, die ebenfalls als Zeugin geladen war, bestätigte eher die Version der Frau.

Den Vorschlag der Richterin, das Verfahren gegen eine Geldauflag­e von 500 Euro einzustell­en, lehnte der 76-Jährige ab. Die Staatsanwa­ltschaft forderte 120 Tagessätze zu 40 Euro, die Verteidigu­ng einen Freispruch. Richterin Mora sprach den Angeklagte­n schuldig der Beleidigun­g, jedoch nicht der Nötigung: 20 Tagessätze zu 100 Euro. „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass ich 1000-prozentig im Recht bin. Ich werde dafür kämpfen, so lange wie nötig!“, polterte der Angeklagte. Er kann nun Rechtsmitt­el gegen das Urteil einlegen.

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