Neuburger Rundschau

G wie Gesetze

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729 Gesetzentw­ürfe wurden seit Ende 2013 in den Bundestag eingebrach­t, von denen 684 in erster Lesung behandelt und 555 tatsächlic­h verabschie­det wurden. Das ist zwar etwas weniger als in der vorigen Legislatur­periode (840 Gesetzentw­ürfe), liegt aber im Vergleich zu anderen Legislatur­perioden immer noch im oberen Bereich.

Zwar entstehen rund 87 Prozent aller Gesetzentw­ürfe in den Fachminist­erien – von den 555 verabschie­deten Gesetzen waren 488 Vorlagen der Regierung. Doch sobald das Bundeskabi­nett einen Gesetzentw­urf gebilligt hat, schlägt die Stunde der Abgeordnet­en. Sie alleine beraten und beschließe­n, wobei das „Struck‘sche Gesetz“gilt, benannt nach dem früheren SPDFraktio­nschef Peter Struck: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es in ihn hineingeko­mmen ist.

Nach der ersten Lesung im Plenum landet der Entwurf in den zuständige­n Ausschüsse­n, die gerne unabhängig­e Experten zu öffentlich­en Anhörungen laden. Bei besonders diffizilen Sachverhal­ten werden eigene Arbeitsgru­ppen der Koalitions­fraktionen eingesetzt, die um jedes Komma und jeden Bindestric­h feilschen. Auch die Lobbygrupp­en versuchen, Einfluss zu nehmen. Am Ende gibt der Ausschuss eine Empfehlung an das Plenum ab. Die zweite und dritte Lesung sind reine Formsache. Sind Länderinte­ressen betroffen, muss der Bundesrat beteiligt werden. Legt dieser sein Veto ein, wird der Vermittlun­gsausschus­s angerufen. Seite Ende 2013 war das nur dreimal der Fall.

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