G wie Gesetze
729 Gesetzentwürfe wurden seit Ende 2013 in den Bundestag eingebracht, von denen 684 in erster Lesung behandelt und 555 tatsächlich verabschiedet wurden. Das ist zwar etwas weniger als in der vorigen Legislaturperiode (840 Gesetzentwürfe), liegt aber im Vergleich zu anderen Legislaturperioden immer noch im oberen Bereich.
Zwar entstehen rund 87 Prozent aller Gesetzentwürfe in den Fachministerien – von den 555 verabschiedeten Gesetzen waren 488 Vorlagen der Regierung. Doch sobald das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf gebilligt hat, schlägt die Stunde der Abgeordneten. Sie alleine beraten und beschließen, wobei das „Struck‘sche Gesetz“gilt, benannt nach dem früheren SPDFraktionschef Peter Struck: Kein Gesetz kommt so aus dem Bundestag heraus, wie es in ihn hineingekommen ist.
Nach der ersten Lesung im Plenum landet der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen, die gerne unabhängige Experten zu öffentlichen Anhörungen laden. Bei besonders diffizilen Sachverhalten werden eigene Arbeitsgruppen der Koalitionsfraktionen eingesetzt, die um jedes Komma und jeden Bindestrich feilschen. Auch die Lobbygruppen versuchen, Einfluss zu nehmen. Am Ende gibt der Ausschuss eine Empfehlung an das Plenum ab. Die zweite und dritte Lesung sind reine Formsache. Sind Länderinteressen betroffen, muss der Bundesrat beteiligt werden. Legt dieser sein Veto ein, wird der Vermittlungsausschuss angerufen. Seite Ende 2013 war das nur dreimal der Fall.