Security Mann schlägt Gast bei Brauereifest
Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma verletzten Festbesucher bei Baarer Traditionsveranstaltung. Bei der Verhandlung am Amtsgericht gibt es einige Überraschungen
Aichach Mit Handschellen gefesselt fand sich ein Besucher des Baarer Brauereifestes im Mai 2016 auf dem Boden vor dem Festzelt wieder. Zwei Mitarbeiter der Sicherheitsfirma schlugen auf ihn ein und verletzten ihn. Bei der Verhandlung am Amtsgericht Aichach gab es nun einige Überraschungen. Einer der beiden Angeklagten aus Tschechien war offensichtlich nicht an dem Vorfall beteiligt. Ein Zeuge dafür schon. Und in einem Punkt bezeichnete Richter Walter Hell das Urteil als ungerecht.
Einen gemütlichen Abend im Festzelt hatte ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im Sinn, als er sich dort mit einem Arbeitskollegen traf. Der Kollege habe gefilmt und dann sei ein Mädchen gekommen und habe gesagt, dass er sie nicht filmen dürfe, sagte der 33-Jährige aus. Kurz darauf kam ein junger Mann zu ihnen und forderte sie auf, ihr Bier auszutrinken und zu gehen.
Vor dem Zelt hätten ihn zwei Männer von hinten festgehalten, seine Hände nach hinten gezogen, ihn geschubst und zu Boden geworfen. Der 33-Jährige weiter: „Als ich dort lag, hat mich einer am Nacken festgehalten, der andere saß auf meinem Rücken.“Dann legten sie ihm Handschellen an und schlugen weiter auf ihn ein. Seinem Arbeitskollegen, der schlichten wollte, drohten sie: Er solle abhauen, sonst passiere ihm das Gleiche. Der 33-Jährige berichtete weiter, dass schließlich „ein blonder Mann“kam, den er für den Chef der beiden Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes hielt. Der half ihm beim Aufstehen und sorgte dafür, dass ihm die Handschellen wieder abgenommen wurden. Für die Polizei Aichach war es schwierig, eine Liste mit den Namen der Sicherheitsleute zu bekommen. „Es war ein ziemliches Hickhack“, sagte der zuständige Sachbearbeiter aus. Vor allem, weil die Mitarbeiter teilweise über Subunternehmer aus dem Ausland kamen.
Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, war einer der beiden Angeklagten tatsächlich an dem Vorfall nicht beteiligt. Das hatte er selbst ausgesagt und auch die Zeugen erkannten ihn nicht wieder. Bei dem 25-jährigen Angeklagten waren sie sich nicht sicher. Er entsprach jedoch in vielen Punkten der Beschreibung. Sofort wiedererkannt hatte der 33-Jährige den jungen Mann, der ihn aus dem Festzelt geführt und anschließend zusammen mit einem anderen verprügelt hatte. Es war ein 31-jähriger Arbeitskollege der Angeklagten, der als Zeuge geladen war. Dieser Zeuge sagte übereinstimmend mit dem 25-jährigen Angeklagten aus, dass der Festbesucher aggressiv gewesen sei. Dieser habe dem 25-Jährigen mit dem Kopf gegen die Nase geschlagen. Außerdem soll der 33-Jährige sie beschimpft und bedroht haben. Staatsanwalt Konstantin Huber sah das nach der Beweisaufnahme jedoch als widerlegt an. Er war überzeugt, dass der 25-Jährige beteiligt und alles so, wie angeklagt, abgelaufen war. Besonders schwer wog für den Staatsanwalt, dass der Angeklagte als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma gehandelt hatte. Huber plädierte wegen gefährlicher Körperverletzung für eine neunmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro.
Charakterlich nicht geeignet, um sich um die Sicherheit anderer zu kümmern
Dem schloss sich auch Richter Hell an. „Das Gericht ist überzeugt, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Security-Mitarbeiter ihn mit massiver Gewalt zu Boden gebracht und ihn dort traktiert haben.“In einem Punkt bezeichnete der Richter das Urteil als ungerecht: Es berücksichtigte nicht die einschlägigen Vorstrafen, die der 25-Jährige laut eigener Aussage in Tschechien schon hat. Davon wusste das Amtsgericht Aichach nichts. Bei einer Berufungsverhandlung werde er dem Gericht nahelegen, diese Vorstrafen zu besorgen, kündigte Hell an. Sein Rat an den Angeklagten: „Überlegen Sie, ob Sie für die Security geeignet sind.“Nach Meinung des Richters ist der 25-Jährige charakterlich nicht dafür geeignet, sich um die Sicherheit anderer zu kümmern.