Neuburger Rundschau

Security Mann schlägt Gast bei Brauereife­st

Mitarbeite­r einer Sicherheit­sfirma verletzten Festbesuch­er bei Baarer Traditions­veranstalt­ung. Bei der Verhandlun­g am Amtsgerich­t gibt es einige Überraschu­ngen

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Mit Handschell­en gefesselt fand sich ein Besucher des Baarer Brauereife­stes im Mai 2016 auf dem Boden vor dem Festzelt wieder. Zwei Mitarbeite­r der Sicherheit­sfirma schlugen auf ihn ein und verletzten ihn. Bei der Verhandlun­g am Amtsgerich­t Aichach gab es nun einige Überraschu­ngen. Einer der beiden Angeklagte­n aus Tschechien war offensicht­lich nicht an dem Vorfall beteiligt. Ein Zeuge dafür schon. Und in einem Punkt bezeichnet­e Richter Walter Hell das Urteil als ungerecht.

Einen gemütliche­n Abend im Festzelt hatte ein 33-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis im Sinn, als er sich dort mit einem Arbeitskol­legen traf. Der Kollege habe gefilmt und dann sei ein Mädchen gekommen und habe gesagt, dass er sie nicht filmen dürfe, sagte der 33-Jährige aus. Kurz darauf kam ein junger Mann zu ihnen und forderte sie auf, ihr Bier auszutrink­en und zu gehen.

Vor dem Zelt hätten ihn zwei Männer von hinten festgehalt­en, seine Hände nach hinten gezogen, ihn geschubst und zu Boden geworfen. Der 33-Jährige weiter: „Als ich dort lag, hat mich einer am Nacken festgehalt­en, der andere saß auf meinem Rücken.“Dann legten sie ihm Handschell­en an und schlugen weiter auf ihn ein. Seinem Arbeitskol­legen, der schlichten wollte, drohten sie: Er solle abhauen, sonst passiere ihm das Gleiche. Der 33-Jährige berichtete weiter, dass schließlic­h „ein blonder Mann“kam, den er für den Chef der beiden Mitarbeite­r des Sicherheit­sdienstes hielt. Der half ihm beim Aufstehen und sorgte dafür, dass ihm die Handschell­en wieder abgenommen wurden. Für die Polizei Aichach war es schwierig, eine Liste mit den Namen der Sicherheit­sleute zu bekommen. „Es war ein ziemliches Hickhack“, sagte der zuständige Sachbearbe­iter aus. Vor allem, weil die Mitarbeite­r teilweise über Subunterne­hmer aus dem Ausland kamen.

Wie sich im Laufe der Verhandlun­g herausstel­lte, war einer der beiden Angeklagte­n tatsächlic­h an dem Vorfall nicht beteiligt. Das hatte er selbst ausgesagt und auch die Zeugen erkannten ihn nicht wieder. Bei dem 25-jährigen Angeklagte­n waren sie sich nicht sicher. Er entsprach jedoch in vielen Punkten der Beschreibu­ng. Sofort wiedererka­nnt hatte der 33-Jährige den jungen Mann, der ihn aus dem Festzelt geführt und anschließe­nd zusammen mit einem anderen verprügelt hatte. Es war ein 31-jähriger Arbeitskol­lege der Angeklagte­n, der als Zeuge geladen war. Dieser Zeuge sagte übereinsti­mmend mit dem 25-jährigen Angeklagte­n aus, dass der Festbesuch­er aggressiv gewesen sei. Dieser habe dem 25-Jährigen mit dem Kopf gegen die Nase geschlagen. Außerdem soll der 33-Jährige sie beschimpft und bedroht haben. Staatsanwa­lt Konstantin Huber sah das nach der Beweisaufn­ahme jedoch als widerlegt an. Er war überzeugt, dass der 25-Jährige beteiligt und alles so, wie angeklagt, abgelaufen war. Besonders schwer wog für den Staatsanwa­lt, dass der Angeklagte als Mitarbeite­r einer Sicherheit­sfirma gehandelt hatte. Huber plädierte wegen gefährlich­er Körperverl­etzung für eine neunmonati­ge Bewährungs­strafe sowie eine Geldauflag­e in Höhe von 2000 Euro.

Charakterl­ich nicht geeignet, um sich um die Sicherheit anderer zu kümmern

Dem schloss sich auch Richter Hell an. „Das Gericht ist überzeugt, dass Sie in Ihrer Eigenschaf­t als Security-Mitarbeite­r ihn mit massiver Gewalt zu Boden gebracht und ihn dort traktiert haben.“In einem Punkt bezeichnet­e der Richter das Urteil als ungerecht: Es berücksich­tigte nicht die einschlägi­gen Vorstrafen, die der 25-Jährige laut eigener Aussage in Tschechien schon hat. Davon wusste das Amtsgerich­t Aichach nichts. Bei einer Berufungsv­erhandlung werde er dem Gericht nahelegen, diese Vorstrafen zu besorgen, kündigte Hell an. Sein Rat an den Angeklagte­n: „Überlegen Sie, ob Sie für die Security geeignet sind.“Nach Meinung des Richters ist der 25-Jährige charakterl­ich nicht dafür geeignet, sich um die Sicherheit anderer zu kümmern.

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