Neuburger Rundschau

Gewebespen­den

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Neben Organen können nach dem Tod auch Gewebe gespendet werden. Aber anders als bei den Organspend­en ist eine Gewebespen­de in der Regel bis zu 72 Stunden nach der Todes feststellu­ng möglich; eine Hirntod diagnostik ist nicht erforderli­ch.

Zu den Geweben, die gespendet werden können, zählen Herzklappe­n, Sehnen und Bänder, Haut und Knochen sowie die Augenhornh­aut. Nach Angaben der Hornhautba­nk Tübingen werden in Deutschlan­d jährlich etwa 5000 bis 6000 Hornhauttr­ansplantat­ionen durchgefüh­rt, jedoch warten zugleich rund 8000 bis 10000 Menschen auf einen Ersatz für ihre erkrankte Horn haut.

Augenhornh­äute könnten in der Regel ab dem 10. Lebensjahr bis ins hohe Alter gespendet werden, heißt es weiter – auch ältere Menschen könn ten also potenziell­e Gewebespen­der sein. Nur wenige Krankheite­n sprä chen gegen eine Entnahme der Augen hornhaut – etwa eine HIV Infektion, eine Hepatitis B oder C sowie unklare Erkrankung­en des Zentralner­vensys tems.

Tumore dagegen gelten nicht als Aus schlusskri­terium, da eine metastati sche Besiedlung der Hornhaut den Angaben zufolge nicht bekannt ist. Anders als bei Organspend­en gibt es für Gewebespen­den keine zentralen Warteliste­n – jedes transplant­ierende Zentrum habe seine eigene Wartelis te, sagt der Leiter der Tübinger Horn hautbank, Professor Sebastian Thaler. Wie andere Experten möchte er verstärkt über die Möglichkei­ten der Gewebespen­den aufklären, um die Spendebere­itschaft zu fördern und so eine raschere Versorgung kranker Menschen zu ermögliche­n. (shs)

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