Neuburger Rundschau

Radler auf dem Waldweg

Ein Mountainbi­ker fährt in eine Nagelfalle – und wehrt sich

- VON CHRISTIAN LICHTENSTE­RN

Aichach Die Mountainbi­ker radelten nach der Verhandlun­g im Aichacher Amtsgerich­t ohne konkrete Antwort nach Hause. Zahlreiche Hobbysport­ler hatten sich dort gestern eine Entscheidu­ng hinsichtli­ch einer Streitfrag­e erhofft, über die diskutiert wird, seit grobstolli­ge Räder berg- und geländegän­gig sind: Auf welchen Wegen im Wald dürfen Biker fahren? Auf „geeigneten“heißt es so schön im Naturschut­zgesetz – aber welche Wege sind denn „geeignet“?

Richter Axel Hellriegel steuerte durch den dunklen Tann, Dickicht und Lichtungen: Im Wald gibt es neben den regulären Forstwegen nämlich auch bewirtscha­ftete Wege, befahrene und befestigte Rückewege, Pirschpfad­e, Schleichwe­ge und noch mehr. Konkret ging es um eine Klage, die der Besitzer des Schlossgut­s Kühbach gegen einen Mountainbi­ker angestreng­t hatte. Der war auf einem vom Eigentümer gesperrten „Weg“im Wald unterwegs und dort in eine von einem „Radlhasser“vergrabene Nagelfalle geradelt – ein Stock mit einer drei Zentimeter langen Metallspit­ze. Der Waldbesitz­er distanzier­te sich zwar von der Falle, forderte von dem Radler aber eine Unterlassu­ngserkläru­ng – was der wiederum unter Berufung auf das in der Bayerische­n Verfassung garantiert­e Betretungs­recht im Wald ablehnte.

Nachdem Richter Hellriegel angedeutet hatte, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte, deutet sich nun ein Kompromiss an: Der Mountainbi­ker meidet rund ein Dutzend mit Schildern gesperrter Wege. Somit wäre zumindest der Radlstreit im Kühbacher Forst geklärt – bis zu einer Grundsatze­ntscheidun­g eines anderen Gerichtes.

Warum der Fall aus Aichach kein Einzelfall ist, lesen Sie auf Bayern.

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Foto: snaptitude, Fotolia

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