Anwohnerkritik an Bauvorhaben
In Rain soll auf dem Gelände der ehemaligen Ratsbrauerei „Zum Bäuml“ein Mehrfamilienhaus entstehen. Der Stadtrat stimmt grundsätzlich zu. Nachbarn sind kritisch
Rain Nachverdichtung und neuer Wohnraum sind ein großes Entwicklungsziel, das die Stadt Rain bekanntlich im Auge hat. Wo immer es geht, unterstützt der Stadtrat Anträge, bestehende Baulücken aufzufüllen. Der Wohnungsmarkt soll belebt werden, möglichst aber ohne weiteren Flächenfraß. Zumal es oft in bester Lage noch attraktive Freiflächen gibt. Derzeit sind in der Bahnhofstraße, der Burggasse und am Oberen Eck entsprechende Projekte von Wohn- und Geschäftshäusern im Entstehen. Jetzt begrüßt der Stadtrat auch die Absicht eines weiteren Investors, in der Hauptstraße 45 ein Mehrfamilienhaus zu errichten.
Auf dem Gelände der ehemaligen Ratsbrauerei „Zum Bäuml“– hinterhalb des Hauptgebäudes – sollen nach den Plänen des potenziellen Bauherrn der jetzige Anbau abgerissen und ein Neubau erstellt werden. Die Pläne zeigen einen würfelförmigen Komplex mit Walmdach, der durch die Hanglage zum Ziegelmoos hinunter vier beziehungsweise fünf Vollgeschosse mit einem Parkdeck im Untergeschoss haben soll, sowie einen Flachdach-Verbindungsbau zum vorderen Hauptgebäude. Am Dienstagabend genehmigte der Stadtrat diese Bauvoranfrage. Allerdings müssen bis zur endgültigen Zustimmung noch einige Punkte geklärt werden.
Dabei geht es vor allem um die Belange der Nachbarn, um die des Tennisclubs, dessen Anlagen südlich des geplanten Objekts im Ziegelmoos liegen, und um Brandschutz. Zudem stellt sich die Frage, ob ein Bebauungsplan für dieses Areal aufgestellt werden soll.
Anstoß an Zufahrt genommen
Anwohner haben erhebliche Bedenken gegen das Mehrfamilienhaus in der geplanten Form geäußert. Sie nehmen beispielsweise an der vorgesehenen Garagenzufahrt Anstoß. Diese soll laut Planung von der Hauptstraße kommend durch den bisherigen Garten des BäumlGrundstücks ans südliche Ende führen, sodass „aus dem bisherigen Nachbarsgarten eine Verkehrsfläche wird“, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme von Anwohnern heißt. Beschwerdeführer rechnen mit erheblicher und unzumutbarer Lärm- und Geruchsbelästigung. Auch die angegebene Anzahl von Stellplätzen (zehn in der Tiefgarage, drei oberirdisch) erscheint manchen zu wenig bei acht großen Wohneinheiten im Neubau und dem – möglicherweise – einmal gewerblich genutzten Altbau.
Ein weiterer Kritikpunkt ist etwa eine „erhebliche Beeinträchtigung des denkmalgeschützten Ensembles der Rainer Altstadt“. Nachbarn können in der geplanten Architektur „keinerlei Rücksichtnahme auf die umgebende Bebauung und die historischen Bezüge“erkennen. Firstrichtung und Größe des Komplexes würden zudem „das Maß der umgebenden Bebauung sprengen“. Ein Nachbar sieht sich „durch die Situierung des breiten und hohen Neubaus“in seinem Grundstück „rücksichtslos eingemauert“.
Die Abstandsflächen werden ebenfalls bemängelt. Zum westlichen Nachbarn wird laut den vorgelegten Plänen nicht mal ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten. Zulässig wäre das wohl nur dann, wenn es sich um eine fensterlose Brandschutzwand handeln würde. Aufgrund der Tiefe des Hauses, so die Stellungnahme des Beschwerdeführers, „funktioniert das Gebäude aber nur mit Fenstern auf jeder Seite“.
Der Tennisclub verweist in einer Stellungnahme auf seinen Spielbetrieb, der werktags von 8 bis 20 Uhr und sonntags von 9 bis 20 Uhr genehmigt ist. Dadurch werde laut einem Gutachten der zulässige Schallpegel überschritten, woraus sich mit Blick auf die neue Wohnanlage Konfliktpotenzial ergeben könnte. Eine Vollauslastung der Tennisanlage müsse aber gewährleistet bleiben, um den Verein, der in den vergangenen Jahren 450000 Euro investiert hat, zukunftsfähig zu halten, so appelliert der Tennisclub.
Der Stadtrat genehmigte letztlich die Bauvoranfrage, stellte aber fest, dass es an der Westseite des Neubaus keine Fenster geben darf, dass das Immissionsgutachten beachtet werden muss und der Betrieb des Tennisclubs nicht beeinträchtigt werden darf. Zudem verwies er auf die Einwände aus der Nachbarschaft. Jetzt wird das Landratsamt um eine Würdigung gebeten, auch hinsichtlich der Abstandsflächen, des Brandschutzes und zur Frage, ob ein Bebauungsplan für dieses Grundstück aufgestellt werden soll.