Neuburger Rundschau

„Er hat seine Aggressivi­tät nicht im Griff“

Gericht: Ex-Frau des Angeklagte­n sagt aus

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Ingolstadt Wenn darüber zu entscheide­n ist, ob ein Angeklagte­r dauerhaft in die Psychiatri­e muss, kann es vor Gericht schwierig werden. Wenn vor allem rückblicke­nd sein psychische­r Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt von Gutachtern eingeschät­zt werden und die Kammer diese Einschätzu­ng dann strafrecht­lich gewichten muss. War der Angeklagte schuldunfä­hig, weil er erkrankt ist? Und ist die Krankheit so ausgeprägt, dass er für die Allgemeinh­eit gefährlich ist?

Der Fall des 47-Jährigen, der vor drei Jahren seine Ex-Frau ans Bett gefesselt und misshandel­t haben und der 2016 auf zwei Polizisten mit einem Schraubenz­ieher losgegange­n sein soll, ist ein solcher. Wie berichtet, hat ihn die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt unter anderem wegen Widerstand­es gegen Vollstreck­ungsbeamte, gefährlich­er Körperverl­etzung und Freiheitsb­eraubung angeklagt.

Gestern sagte die Ex-Frau des früheren Kraftfahre­rs vor der 5. Strafkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Denz aus. Und nach über einer Stunde, in der sie das Scheitern ihrer Ehe beschriebe­n hatte, fragte der Richter sie: „Würden sie ihren Mann als gefährlich einschätze­n.“Die Antwort lautete: „Ja. Er hat seine Gefühle und seine Aggressivi­tät nicht im Griff.“Zuvor hatte sie der Kammer ohne Belastungs­eifer berichtet, wie ihr Mann nach guten Jahren immer fremder geworden war. Wie er sich mehr und mehr auch in der Familie verfolgt gefühlt und irgendwann ihre Tochter geschlagen habe. Wie er sie dann, als sie noch etwas aus dem früheren gemeinsame­n Haus hatte holen wollen, im Schlafzimm­er mit Nylonstrüm­pfen ans Bett gefesselt und misshandel­t habe. Sie sagte: „Er wollte mich nicht vergewalti­gen. Er wollte Kontrolle haben.“Sie habe ihm damals alles mögliche gesagt, um ihn zu beruhigen. Sie habe Angst gehabt zu sterben. Er machte sie letztlich los, nachdem sie ihm zuvor versproche­n hatte über Nacht zurückzuko­mmen. Sie ging dann allerdings zur Polizei. Ihr Mann hatte die Schläge bei Prozessauf­takt zugegeben. Er habe sich verfolgt gefühlt und von ihr wissen wollen, „wer sich in meine Sachen reinhackt“. Er habe sich mit allem überforder­t gefühlt.

Den Angriff auf die Polizisten, die ihn vergangene­s Jahr festnehmen und zur Begutachtu­ng in ein psychiatri­sches Krankenhau­s bringen sollten, bestreitet er vehement.

Der möglicherw­eise psychisch erkrankte Mann ist vorbestraf­t. Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t. Dann wird auch der psychiatri­sche Gutachter gehört. Ein Urteil könnte nächste Woche fallen.

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