Mann wehrt sich gegen Behördenkontrolle
Ein 47-Jähriger wird der versuchten Nötigung schuldig gesprochen. Ist er ein Reichsbürger?
Neuburg Weil sich ein Mann aus dem Landkreis so sehr über das Vorgehen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau geärgert hat, schickte er der Behörde ein Schreiben mit Schadensersatzforderungen. Das Pikante daran: Der 47-Jährige erweckte durch den Anhang seiner E-Mail den Eindruck, ein Reichsbürger zu sein. Nun stand er wegen versuchter Nötigung vor Gericht.
Verteidiger Hartmut Wächtler stellte den Sachverhalt wie folgt dar: Sein Mandant sei von der Berufsgenossenschaft als Mitglied zwangsverpflichtet worden, obwohl er seinen Hof mit drei Pferden rein privat nutze und keine Angestellten habe. Im November 2015 sei dann eine routinemäßige Sicherheitsprüfung durchgeführt und eine Liste mit Beanstandungen erstellt worden. Gegen diese Mängel legte der Angeklagte Einspruch ein. Darauf sei von der Behörde lange Zeit überhaupt nicht reagiert worden, sagte der Anwalt. Erst im Frühjahr 2017 habe sich die Sozialversicherung wieder bei dem Angeklagten gemeldet – mit der Anordnung eines Kontrolltermins. Der 47-Jährige schrieb zurück, dass er damit nicht einverstanden sei. An seine E-Mail hängte er AGBs an, die er im Internet gefunden hatte, wie sein Anwalt erklärte. Darin ist von einer „vorgeblichen Regierung“die Rede und von nicht verjährenden Schadensersatzforderungen in Höhe von bis zu mehreren 100 000 Euro. Außerdem unterschrieb der Mann die AGBs mit seinem Namen und dem Zusatz „aus der Familie der...“, eine Formulierung, die von Reichsbürgern benutzt würde, wie Richterin Celina Nappenbach erklärte.
Verteidiger Wächtler räumte ein, dass der Anhang der E-Mail seines Mandanten „sinnloser Blödsinn“gewesen sei. Der 47-Jährige sei kein Reichsbürger, er zahle Steuern und halte sich an Gesetze. Die Behörde hingegen habe ungeschickt gehandelt. Und tatsächlich: Ein Zeuge – der Angestellte der Sozialversicherung, der den Angeklagten auf seinem Hof besucht hatte – gestand vor Gericht, dass der Fall wegen Umstrukturierungen innerhalb der Behörde eine Zeit lang untergegangen war. Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.
Richterin Nappenbach sah den Angeklagten als schuldig an. Sie sagte, dass sie den Ärger des Mannes zwar nachvollziehen könne, dennoch habe er mit der Androhung von Schadensersatzansprüchen erreichen wollen, dass die Behörde von ihren hoheitlichen Maßnahmen absehe. Sie verurteilte den 47-Jährigen zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro (500 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es können Rechtsmittel eingelegt werden.