Brutale Übergriffe beim Weiberfasching
Drei junge Männer „stiefeln“in der Innenstadt einen 21-Jährigen. Haftstrafe für zwei Angeklagte
Neuburg Als „brutal“bezeichneten Zeugen und Staatsanwaltschaft die Tat dreier junger Männer im Alter von 18, 19 und 21 Jahren. Im Februar diesen Jahres traktierte das Trio aus Neuburg einen 21-Jährigen grundlos mit Faustschlägen und Fußtritten. Vor Gericht gab ein Angeklagter die Vorwürfe nur halbherzig zu, die beiden anderen bestritten jede Beteiligung. Trotzdem müssen zwei der Täter ins Gefängnis.
Die jungen Männer waren am Weiberfasching in der Luitpoldstraße in Neuburg unterwegs, als sie kurz nach Mitternacht auf eine Gruppe von zehn jungen Leuten, darunter der Geschädigte, trafen. Nach Aussage des Opfers riss ihm beim Vorbeigehen der 21-jährige Angeklagte ohne Grund die Kappe vom Kopf und warf sie in ein Gebüsch. Beim Aufheben seiner Kopfbedeckung bekam er einen Faustschlag ins Gesicht und stürzte daraufhin zu Boden. Anschließend war das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper malträtiert worden. Dabei hatte der junge Mann sich eine Platzwunde an der Lippe sowie Prellungen an Kopf, Rücken und Armen zugezogen. „Ich habe mir nur noch schützend die Arme vors Gesicht gehalten“, erzählte der 21-Jährige.
Wie brisant die Lage wirklich war, schilderten zwei Zeugen: „Die Tritte waren kein Spaß mehr. Die waren mit voller Wucht, wie gegen einen Fußball. Die haben voll reingetreten.“Der 18-jährige Angeklagte verteidigte sich dagegen: „Ich habe nur zurückgeschubst. Angefangen haben die anderen.“Sein 19-jähriger Mitangeklagter gab immerhin zu, dass er „um sich geschlagen“habe, aber nur, um sich zu verteidigen. Er entschuldigte sich auch im Gerichtssaal bei dem Opfer. Der Älteste der drei Angeklagten beteuerte dagegen, „ich habe niemanden angefasst“. „Dann haben die anderen sich wohl selbst vermöbelt“, wollte Amtsrichter Gerhard Ebner sich einen Seitenhieb nicht verkneifen.
Alle acht Zeugen identifizierten das Trio als die Schläger, wobei der 19-Jährige als Hauptaggressor belastet wurde. Die Einträge der drei Männer im Bundeszentralregister reichen von Drogendelikten über Diebstähle bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Der 19-Jährige sitzt seit Mai bereits eine zweijährige Haftstrafe wegen Körperverletzung ab. Er hatte seine Exfreundin und Mutter seiner achtmonatigen Tochter mehrmals mit Schlägen verletzt und sie mit einer Schere bedroht. Zudem war er wegen mehrerer Schlägereien verurteilt worden.
Staatsanwalt Niki Hölzel bescheinigte dem jungen Mann ein massives Aggressionspotenzial. Die Tat sei aus einem nichtigen Anlass heraus begangen worden und der Angeklagte sei äußerst brutal vorgegangen. Er forderte drei Jahre und sechs Monate Haft. Für den 18-jährigen Mitangeklagten verlangte er ein Jahr. Verteidiger Michael Bolter hingegen beantragte Freispruch für den jüngsten Angeklagten. Die Zeugenaussagen seien nicht eindeutig und sein Mandant sei kein Schlägertyp. Martin Angermayr, Anwalt des 19-Jährigen, wollte für seinen Mandanten ein Jahr weniger Gefängnis.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ebner verurteilte den 18-Jährigen schließlich zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten und vier Wochen Dauerarrest. Der 19-jährige Angeklagte erhielt unter Einbeziehung des vorherigen Urteils drei Jahre Gefängnis. Das Verfahren gegen den 21-jährigen Angeklagten wurde unter Berücksichtigung einer Haftstrafe im Frühjahr eingestellt.