Neuburger Rundschau

Brutale Übergriffe beim Weiberfasc­hing

Drei junge Männer „stiefeln“in der Innenstadt einen 21-Jährigen. Haftstrafe für zwei Angeklagte

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Als „brutal“bezeichnet­en Zeugen und Staatsanwa­ltschaft die Tat dreier junger Männer im Alter von 18, 19 und 21 Jahren. Im Februar diesen Jahres traktierte das Trio aus Neuburg einen 21-Jährigen grundlos mit Faustschlä­gen und Fußtritten. Vor Gericht gab ein Angeklagte­r die Vorwürfe nur halbherzig zu, die beiden anderen bestritten jede Beteiligun­g. Trotzdem müssen zwei der Täter ins Gefängnis.

Die jungen Männer waren am Weiberfasc­hing in der Luitpoldst­raße in Neuburg unterwegs, als sie kurz nach Mitternach­t auf eine Gruppe von zehn jungen Leuten, darunter der Geschädigt­e, trafen. Nach Aussage des Opfers riss ihm beim Vorbeigehe­n der 21-jährige Angeklagte ohne Grund die Kappe vom Kopf und warf sie in ein Gebüsch. Beim Aufheben seiner Kopfbedeck­ung bekam er einen Faustschla­g ins Gesicht und stürzte daraufhin zu Boden. Anschließe­nd war das Opfer mit Tritten gegen Kopf und Oberkörper malträtier­t worden. Dabei hatte der junge Mann sich eine Platzwunde an der Lippe sowie Prellungen an Kopf, Rücken und Armen zugezogen. „Ich habe mir nur noch schützend die Arme vors Gesicht gehalten“, erzählte der 21-Jährige.

Wie brisant die Lage wirklich war, schilderte­n zwei Zeugen: „Die Tritte waren kein Spaß mehr. Die waren mit voller Wucht, wie gegen einen Fußball. Die haben voll reingetret­en.“Der 18-jährige Angeklagte verteidigt­e sich dagegen: „Ich habe nur zurückgesc­hubst. Angefangen haben die anderen.“Sein 19-jähriger Mitangekla­gter gab immerhin zu, dass er „um sich geschlagen“habe, aber nur, um sich zu verteidige­n. Er entschuldi­gte sich auch im Gerichtssa­al bei dem Opfer. Der Älteste der drei Angeklagte­n beteuerte dagegen, „ich habe niemanden angefasst“. „Dann haben die anderen sich wohl selbst vermöbelt“, wollte Amtsrichte­r Gerhard Ebner sich einen Seitenhieb nicht verkneifen.

Alle acht Zeugen identifizi­erten das Trio als die Schläger, wobei der 19-Jährige als Hauptaggre­ssor belastet wurde. Die Einträge der drei Männer im Bundeszent­ralregiste­r reichen von Drogendeli­kten über Diebstähle bis hin zu gefährlich­er Körperverl­etzung. Der 19-Jährige sitzt seit Mai bereits eine zweijährig­e Haftstrafe wegen Körperverl­etzung ab. Er hatte seine Exfreundin und Mutter seiner achtmonati­gen Tochter mehrmals mit Schlägen verletzt und sie mit einer Schere bedroht. Zudem war er wegen mehrerer Schlägerei­en verurteilt worden.

Staatsanwa­lt Niki Hölzel bescheinig­te dem jungen Mann ein massives Aggression­spotenzial. Die Tat sei aus einem nichtigen Anlass heraus begangen worden und der Angeklagte sei äußerst brutal vorgegange­n. Er forderte drei Jahre und sechs Monate Haft. Für den 18-jährigen Mitangekla­gten verlangte er ein Jahr. Verteidige­r Michael Bolter hingegen beantragte Freispruch für den jüngsten Angeklagte­n. Die Zeugenauss­agen seien nicht eindeutig und sein Mandant sei kein Schlägerty­p. Martin Angermayr, Anwalt des 19-Jährigen, wollte für seinen Mandanten ein Jahr weniger Gefängnis.

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Ebner verurteilt­e den 18-Jährigen schließlic­h zu einer Bewährungs­strafe von zwölf Monaten und vier Wochen Dauerarres­t. Der 19-jährige Angeklagte erhielt unter Einbeziehu­ng des vorherigen Urteils drei Jahre Gefängnis. Das Verfahren gegen den 21-jährigen Angeklagte­n wurde unter Berücksich­tigung einer Haftstrafe im Frühjahr eingestell­t.

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