Was Air Berlin Kunden wissen müssen
Flugverkehr Das insolvente Unternehmen geht wohl bald zu großen Teilen an die Lufthansa. Dies hat Auswirkungen auf Tickets und Preise. Wir erklären, welche Buchungen wohl verfallen und welche Rechte die Passagiere haben
Jetzt ist es offiziell: Die Lufthansa übernimmt große Teile der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin. Was Reisende jetzt wissen müssen.
Was passiert mit den Air-BerlinFlügen?
Air Berlin wird voraussichtlich ab Ende Oktober nicht mehr unter eigener Flugnummer fliegen. Tickets für spätere Flüge verlieren ihre Gültigkeit. Auf der Kurzstrecke verfallen laut eines Konzernsprechers von Air Berlin rund 100 000 Flugtickets. Bereits bekannt waren zudem etwa 100000 betroffene Tickets auf der Langstrecke, hier wird das Flugangebot bereits am 15. Oktober eingestellt. Geld zurück gibt es nur für Flüge, die nach dem Insolvenzantrag vom 15. August gebucht und bezahlt wurden. Die Kunden können dann mit einer Rückzahlung vom für diese Fälle angelegten Treuhand-Konto rechnen. Wer vorher gebucht hat, geht aller Voraussicht nach leer aus. Denn dieses Geld ist Teil der Insolvenzmasse.
Was ist mit Niki?
Die Air-Berlin-Tochter Niki
soll wohl ebenfalls von der Lufthansa übernommen werden. Die Fluggesellschaft ist nicht insolvent, der Flugverkehr soll weitergeführt werden. Für Urlauber ändert sich erst einmal nichts. Wann und wie die Niki-Flüge mittel- bis langfristig in Eurowings-Flüge überführt werden, ist unklar. Niki wickelt auch die beliebten Mallorca-Flüge ab.
Welche Strecken übernimmt die Lufthansa?
Die Lufthansa will 81 Flugzeuge und die damit verbundenen Startund Landerechte übernehmen. Diese soll in die Billigtochter Eurowings integriert werden. Ein stabiler Flugbetrieb sei aber erst in sechs bis neun Monaten zu erwarten, sagte Lufthansa-Chef Carsten Spohr. Er kündigte an, auf der Langstrecke Lücken zu schließen, die Air Berlin hinterlassen hat. Die Lufthansa nimmt zum Beispiel zum 8. November die Strecke „Berlin–New York“in den Flugplan auf. Innerdeutsch springt Eurowings auf Strecken ein, auf denen bislang Air Berlin unterwegs war. Spohr kündigte zudem ein Angebot an, „um im Ausland gestrandeten Passagieren der Air Ber- lin die Heimreise zu einem fairen Preis anzubieten, sofern wir die Kapazitäten haben“.
Was ist mit Easyjet?
Air Berlin hat sich mit der britischen Fluggesellschaft noch nicht über einen Verkauf geeignet. Somit ist noch unklar, welche Strecken der Billigflieger übernehmen wird.
Werden Flugtickets auf bestimmten Strecken jetzt teurer?
Verbraucherschützer warnen vor steigenden Ticketpreisen. „Wir befürchten steigende Preise auf dem deutschen Markt“, sagte Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Kann ich meine Air-Berlin-Tickets übertragen lassen?
Dazu gab es von der Lufthansa am Donnerstag noch keine Informationen. Denkbar wäre theoretisch die Umwandlung von Air-Berlin-Tickets in Gutscheine für die neuen Eurowings-Flüge.
Akzeptiert die Lufthansa meinen Air-Berlin-Gutschein?
Durch die Pleite zahlt Air Berlin keine Entschädigungen für Verspätungen oder Gutscheine mehr aus. Dass die Lufthansa diese auszahlt, gilt als relativ ausgeschlossen.
Kann ich ungenutzte Meilen bei der Lufthansa einlösen?
Wie bereits angekündigt, können bei Air Berlin gesammelte Meilen wieder in Prämienprodukte und Gutscheine für andere Serviceleistungen eingetauscht werden. Bei Partnern des Programms wie Etihad Airways ließen sich außerdem wieder neue Meilen sammeln, hieß es. „Das gilt unverändert“, sagte ein Sprecher. Dass die Lufthansa Topbonus-Meilen einlöst, gilt aber als unrealistisch.
Was bedeutet der Teilverkauf für meine Pauschalreise?
Viele Reiseveranstalter haben ihre Pauschalpakete mit Air-Berlin-Flügen geschnürt und müssen umplanen. Doch der Urlauber ist abgesichert. Der Veranstalter muss für Ersatz sorgen – ohne Extrakosten für den Kunden. „Die Reiseveranstalter buchen die Gäste jetzt schon um, das gilt auch für den Sommer 2018“, sagt Kerstin Heinen vom Deutschen Reiseverband. Sie rechnet mit geringen Auswirkungen für Pauschalurlauber. Allerdings können sich die Flugzeiten empfindlich ändern und Zeit am Urlaubsort verloren gehen. Unter Umständen können Urlauber Geld zurückverlangen. Geht durch die Umbuchung des Fluges zum Beispiel ein Urlaubstag verloren, dürfen Pauschaltouristen den Reisepreis anteilig mindern. Wer bei einer einwöchigen Reise für 700 Euro einen Tag verliert, dem stehen 100 Euro zu. Doch die Rechte sind im Einzelfall noch umfassender. Ein Urteil des Amtsgerichts Köln zeigt: Wenn ein Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag ohne Stornogebühren kündigen.