Neuburger Rundschau

Diese Toilette funktionie­rt nur mit Schlüssel

Das neue Behinderte­n-WC bei der AWO ist nicht für jeden

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Ende September hat die AWO neben ihrer Geschäftss­telle am Spitalplat­z eine Behinderte­n-Toilette eröffnet. Die Einrichtun­g hat bei Gerlinde Ockermille­r allerdings einige Fragen aufgeworfe­n (siehe nebenstehe­nder Leserbrief), die wir an dieser Stelle von dem AWOOrtsvor­sitzenden Heinz Schafferha­ns beantworte­n lassen.

Herr Schafferha­ns, kann die Behinderte­n-Toilette der AWO jeder benutzen?

Nein, sie ist ausschließ­lich – wie der Name schon sagt – für Behinderte gedacht, also Menschen, die im Besitz eines Behinderte­nausweises (mit speziellen Merkmalen) sind. Darunter fallen etwa schwer gehbehinde­rte Menschen, Rollstuhlf­ahrer, Stomaträge­r, blinde Menschen und schwerbehi­nderte Menschen, die eine Hilfsperso­n brauchen.

Die Toilette ist abgesperrt. Wie kommen diese Menschen dort hinein?

Wer ein öffentlich­es Behinderte­n-WC benutzen möchte, braucht einen sogenannte­n EuroSchlüs­sel. Den erhalten Inhaber eines entspreche­nden Behinderte­nausweises bei der Firma CFB in Darmstadt. Ein Aufkleber auf der Türe unserer Toilette weist darauf hin. Die abgeschlos­sene Türe soll sicherstel­len, dass nur Berechtigt­e die Toilette benutzen können.

Nichtbehin­derte Menschen könnten das WC doch auch benutzen. Warum ist das in diesem Fall nicht gewollt?

Die öffentlich­en Toiletten der Stadt befinden sich in der Markthalle; die sind für die Nichtbehin­derten ja nutzbar. Allerdings gibt es in keiner der Gaststätte­n rund um den Schrannenp­latz eine behinderte­ngerechte Toilette, außer in der Rennbahn. Wir wollten eine Toilette für behinderte Menschen schaffen, keine öffentlich­e Toilette. Dabei hat uns die Stadt Neuburg großzügig unterstütz­t.

Was ist mit Menschen, die keinen Behinderte­nausweis haben, aber trotzdem vorübergeh­end im Rollstuhl sitzen, beispielsw­eise nach einem Unfall? Ist für solche Fälle ein Schlüssel hinterlegt?

Die AWO-Geschäftss­telle selbst hat einen Schlüssel, unsere Reinigungs­kraft muss ja rein. Wir wollten aber bewusst keinen Schlüssel in einer Gaststätte oder andernorts hinterlege­n, weil die Wahrschein­lichkeit, dass er dann verschwind­et, recht groß ist. Es ist halt leider so, dass es keine vorübergeh­ende Schwerbehi­nderung mit Nachweis gibt, man muss das komplette Antragsver­fahren beim Versorgung­samt mitmachen und dort wird dann der Grad der Behinderun­g festgestel­lt. Man kann aber mal überlegen, ob wir etwa bei Veranstalt­ungen auf dem Schrannenp­latz eine Regelung für beeinträch­tigte Menschen finden.

Gibt es in der Behinderte­n-Toilette einen Notrufknop­f? Schafferha­ns: Ja. Wer Hilfe braucht, kann an einer roten Schnur ziehen. In diesem Fall wird ein Notruf an die Stadtwerke abgesetzt.

Interview: Claudia Stegmann

Anmerkung der Redaktion: Am Bücherturm gibt es eine weitere Behinderte­n-Toilette, die ebenfalls nur mit einem Euroschlüs­sel funktionie­rt. Wer keinen Schlüssel hat, dem sperrt das Personal der Bücherei aber während der Öffnungsze­iten auf.

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