Neuburger Rundschau

Draghi darf weiter Geld drucken

Warum Karlsruhe die Kritiker der EZB-Politik ausbremst

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Karlsruhe Die Europäisch­e Zentralban­k (EZB) kann ihre umstritten­en Krisenprog­ramme fortsetzen. Das Bundesverf­assungsger­icht hat mehrere Eilanträge des CSU-Politikers Peter Gauweiler und anderer EuroSkepti­ker zurückgewi­esen, den milliarden­schweren Ankauf von Staatsanle­ihen zu unterbinde­n, so lange nicht über die Verfassung­sbeschwerd­en gegen die lockere Geldpoliti­k entschiede­n worden ist.

Eine einstweili­ge Anordnung hät- te die Entscheidu­ng in der Hauptsache vorweggeno­mmen, begründete das Verfassung­sgericht seine Entscheidu­ng. Es hatte im Juli zentrale Fragen zur Euro-Rettung dem Europäisch­en Gerichtsho­f vorgelegt.

Nach Karlsruher Auffassung sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihepro­gramm zugrunde liegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfina­nzierung verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB für die Währungspo­li- tik hinaus und würden damit in die Zuständigk­eit der Mitgliedss­taaten eingreifen. Die Notenbank erwirbt zur Ankurbelun­g von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanle­ihen und andere Wertpapier­e in großem Stil und pumpt damit billiges Geld auf den Markt – derzeit 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanke­n tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen. »Kommentar (dpa)

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