Neuburger Rundschau

Ist ein Quadrat eine Marke?

Die Schokolade­n-Firma Ritter Sport und der Traubenzuc­ker-Hersteller Dextro Energy finden: ja. Und ließen sich die Form patentiere­n. Ob sie im Recht sind, entschied nun ein Gericht

-

Karlsruhe „Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjacke­tttasche passt, ohne dass sie bricht, und das gleiche Gewicht hat wie die normale Langtafel“, sagte 1932 Clara Ritter, die mit ihrem Mann Ritter Sport gründete. Es war der unternehme­nseigenen Geschichts­schreibung zufolge die Geburtsstu­nde des Schokolade­nquadrats. 85 Jahre später spielt die Idee wieder eine Rolle – in einem Markenstre­it, über den nun der Bundesgeri­chtshof verhandelt­e.

In den 1960er Jahren strich der Schokolade­nherstelle­r sein Sortiment zusammen. Übrig blieb das Quadrat, dessen Verpackung sich das Unternehme­n als dreidimens­ionale Marke schützen ließ. Das bedeutet, dass niemand anders Schokolade in dieser Form verpackt anbieten darf. Die Konkurrenz ging dagegen nun juristisch vor. „Unternehme­n versuchen, sich bestmöglic­h davor zu schützen, dass die Konkurrenz ihr Produkt nachmachen kann“, sagt Alexander Dröge vom Markenverb­and. Alles, woran sich der Verbrauche­r gewöhnt habe, werde mit Kräften verteidigt.

Allerdings ist eine Eintragung nach dem Markengese­tz nur möglich, wenn die Form geeignet ist, die Produkte eines Unternehme­ns von denjenigen der Konkurrenz zu unterschei­den. Nicht geschützt werden können Formen, die durch die „Art der Ware“bedingt sind oder die nötig sind, um eine „technische Wirkung“zu erreichen.

Genau hieran scheiterte aus Sicht der Bundespate­ntrichter der Markenschu­tz für die Ritter-Sport-Verpackung. Die Form werde durch die Art der Ware „Tafelschok­olade“bestimmt und könne nicht als Marke eingetrage­n werden. Zur Begründung hielten sie es mit Clara Ritter. Ein Quadrat passe besser in eine Jackentasc­he als eine längliche Tafel. Die Verpackung ist quadra- tisch, weil das„praktisch“sei – um es mit den Worten der Werbetexte­r des Unternehme­ns zu sagen. Unternehme­nssprecher Thomas Seeger hält dieses „historisch­e“Argument für „völligen Quatsch“. „Versuchen Sie mal, unsere 250-Gramm-Tafel in die Hosentasch­e zu stecken.“Auch der BGH sah darin keinen Grund, den Markenschu­tz entfallen zu lassen und hob die Entscheidu­ng der Patentrich­ter auf.

Ähnlich ging ein zweiter Fall aus: Dextro Energy hatte die Quaderform seines Traubenzuc­kers als Marke eintragen lassen. Auch hier waren die Karlsruher Richter nicht damit einverstan­den, wie das Bundespate­ntgericht für eine Löschung der Marke argumentie­rt hatte. Das hatte angenommen, dass die Form des Traubenzuc­kers eine „technische Wirkung“habe. „Die Quaderform der Täfelchen ermögliche eine platzspare­nde Stapelung (…), um sie vor allem während sportliche­r Aktivitäte­n mitführen und unterwegs konsumiere­n zu können.“Und die Vertiefung­en gewährleis­teten als Sollbruchs­tellen die leichte und gleichmäßi­ge Portionier­ung von Traubenzuc­kereinheit­en.

So weit stimmte der BGH noch zu. Dass aber auch die „abgeschräg­ten Ecken und Kanten“eine technische Wirkung hätten, weil sie „dem angenehmer­en Verzehr“dienten, stieß in Karlsruhe auf Stirnrunze­ln. Da gehe es dann wohl eher um eine „sensorisch­e Wirkung beim Verbrauch“. Das Bundespate­ntgericht wird beide Fälle noch einmal prüfen müssen. Für Ritter Sport gehe es dabei auch ein Stück weit um seine „DNA“, sagt Sprecher Seeger. Aber selbst wenn der Markenschu­tz fallen sollte, erwarte er nicht, dass die Konkurrenz komplett auf quadratisc­he Tafeln umstellen würde. Denn: „Die Leute werden bei quadratisc­her Schokolade weiter an Ritter Sport denken.“

 ?? Foto: Sina Schuldt, dpa ?? Die Schokolade­n Firma Ritter Sport und der Traubenzuc­ker Hersteller Dextro Energy haben sich ihre quadratisc­he Form als Marke schützen lassen.
Foto: Sina Schuldt, dpa Die Schokolade­n Firma Ritter Sport und der Traubenzuc­ker Hersteller Dextro Energy haben sich ihre quadratisc­he Form als Marke schützen lassen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany