Kein Alleingang beim Wahlrecht
Manchmal kommt es anders, als man denkt, und manchmal sogar ganz anders.
Erst hat die CSU-Fraktion gedacht, sie könne mit ihrer 2013 wieder gewonnenen absoluten Mehrheit im Landtag das Kommunalwahlrecht einfach wieder in ihrem Sinne ändern – so wie es 2010 mal eben im Sinne der FDP geändert wurde. Doch daraus wurde nichts, weil nicht nur die Opposition im Landtag hellwach war und in dem Ansinnen sofort die alte Arroganz der Macht erkannte, sondern auch, weil Ministerpräsident Seehofer das Vorhaben umgehend als unverantwortlich geißelte.
Gestern kam es dann noch einmal ganz anders. Der Regensburger Mathematik-Professor Grabmeier rechnete den Abgeordneten vor, wie ungerecht das frühere System ist und welche Schwächen das derzeitig gültige Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung in kommunalen Gremien hat. Gleichzeitig zeigte er, dass es ein drittes Verfahren gibt, das – rein mathematisch gesehen – eindeutig gerechter ist. Damit bietet sich der CSU-Fraktion plötzlich ein Ausweg aus dem selbst geschaffenen Dilemma.
Expertenanhörungen, die im Landtag gerade von der CSU oftmals belächelt oder als überflüssig abgetan werden, können also Sinn machen. Jetzt liegen die Argumente auf dem Tisch. Und wenn die politische Zersplitterung in kommunalen Gremien tatsächlich ein Problem sein sollte, dann kann jetzt darüber sachlich geredet werden. Eine Lösung aber kann es in einer so sensiblen Frage wie dem Wahlrecht nur gemeinsam geben.