Neuburger Rundschau

Mutter bricht Kind die Knochen

Frau bereut zutiefst und erhält Bewährung

- VON STEFAN KÜPPER

Ingolstadt Am Landgerich­t Ingolstadt ist gestern eine 34-Jährige zu einer Bewährungs­strafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte gestanden, 2014 ihrer damals gerade sechs Monate alten Tochter die Knochen an den Beinen und einen Arm gebrochen zu haben. Das Geständnis war Voraussetz­ung für die Bewährungs­strafe gewesen, wie ein Rechtsgesp­räch vor der Berufungsk­ammer ergeben hatte. In erster Instanz war die Frau, die damals im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen lebte, zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig wegen Misshandlu­ng von Schutzbefo­hlenen in drei Fällen. Damals hatte sie alles abgestritt­en.

Die Frau saß gestern tief getroffen vor Richter Franz Kugler und sagte: „Es tut mir unbeschrei­blich leid.“Sie sei sich bewusst, dass das, was sie getan habe, nicht zu entschuldi­gen sei. Sie erklärte dann, wie sie damals in einer schwierige­n Situation „extrem überforder­t“gewesen sei: Die Ehe mit dem Ex-Mann war gerade am Ende. Er zweifelte daran, der Vater der Tochter zu sein. Dazu kamen Geldsorgen. Sie wisse nicht mehr genau, wann sie begonnen habe, ihre Tochter „grob zu behandeln“. An eine Situation, nach einem heftigen Streit mit dem Ex, konnte sie sich noch erinnern. Sie sei sauer auf ihn gewesen, und als sie der Tochter den Strampler anziehen wollte, habe sie nicht alle Knöpfe aufgemacht, als sie versuchte, die Füßchen darin unterzubri­ngen …

Die Rechtsmedi­zinerin hatte beschriebe­n, dass es mindestens drei verschiede­ne Tatzeitpun­kte innerhalb mehrerer Wochen gegeben haben müsse. Die Verletzung­en seien typisch für Misshandlu­ngen. Sie entstünden, wenn man mit „massiver Gewaltanwe­ndung“an Armen und Beinen reiße, drehe oder ziehe.

Der Arzt, zu dem die Frau letztlich ging, stellte fest, dass mit dem Mädchen etwas nicht stimmte. Nach einer Untersuchu­ng in der Kinderchir­urgie wurden dann Kripo und Jugendamt verständig­t.

Gericht und Staatsanwa­ltschaft nahmen der Frau ab, zutiefst zu bereuen. Sie bekommt ihre Bewährungs­chance. Weil sie gestand, in wieder geordneten Verhältnis­sen lebt, mehr Schmerzens­geld zahlt, sich psychologi­sch behandeln lässt und nicht vorbestraf­t ist. Zudem wird die Kleine, die beim Vater lebt, wohl keine Spätfolgen haben und sich an nichts erinnern können.

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