Mutter bricht Kind die Knochen
Frau bereut zutiefst und erhält Bewährung
Ingolstadt Am Landgericht Ingolstadt ist gestern eine 34-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Frau hatte gestanden, 2014 ihrer damals gerade sechs Monate alten Tochter die Knochen an den Beinen und einen Arm gebrochen zu haben. Das Geständnis war Voraussetzung für die Bewährungsstrafe gewesen, wie ein Rechtsgespräch vor der Berufungskammer ergeben hatte. In erster Instanz war die Frau, die damals im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen lebte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in drei Fällen. Damals hatte sie alles abgestritten.
Die Frau saß gestern tief getroffen vor Richter Franz Kugler und sagte: „Es tut mir unbeschreiblich leid.“Sie sei sich bewusst, dass das, was sie getan habe, nicht zu entschuldigen sei. Sie erklärte dann, wie sie damals in einer schwierigen Situation „extrem überfordert“gewesen sei: Die Ehe mit dem Ex-Mann war gerade am Ende. Er zweifelte daran, der Vater der Tochter zu sein. Dazu kamen Geldsorgen. Sie wisse nicht mehr genau, wann sie begonnen habe, ihre Tochter „grob zu behandeln“. An eine Situation, nach einem heftigen Streit mit dem Ex, konnte sie sich noch erinnern. Sie sei sauer auf ihn gewesen, und als sie der Tochter den Strampler anziehen wollte, habe sie nicht alle Knöpfe aufgemacht, als sie versuchte, die Füßchen darin unterzubringen …
Die Rechtsmedizinerin hatte beschrieben, dass es mindestens drei verschiedene Tatzeitpunkte innerhalb mehrerer Wochen gegeben haben müsse. Die Verletzungen seien typisch für Misshandlungen. Sie entstünden, wenn man mit „massiver Gewaltanwendung“an Armen und Beinen reiße, drehe oder ziehe.
Der Arzt, zu dem die Frau letztlich ging, stellte fest, dass mit dem Mädchen etwas nicht stimmte. Nach einer Untersuchung in der Kinderchirurgie wurden dann Kripo und Jugendamt verständigt.
Gericht und Staatsanwaltschaft nahmen der Frau ab, zutiefst zu bereuen. Sie bekommt ihre Bewährungschance. Weil sie gestand, in wieder geordneten Verhältnissen lebt, mehr Schmerzensgeld zahlt, sich psychologisch behandeln lässt und nicht vorbestraft ist. Zudem wird die Kleine, die beim Vater lebt, wohl keine Spätfolgen haben und sich an nichts erinnern können.