Neuburger Rundschau

Vermeintli­cher Täter war Opfer

Zeugin entlastet Angeklagte­n, der wegen Prügelei im Rainer Fasching vor Gericht stand

- VON BARBARA WÜRMSEHER

Rain Buntes Faschingst­reiben, ausgelasse­nes Feiern und eine blutige Schlägerei: Wie schnell die Stimmung manchmal kippen kann – vor allem wenn Alkohol im Spiel ist –, zeigte sich bei einer Verhandlun­g vor dem Jugendrich­ter am Nördlinger Amtsgerich­t. Dort gab es für drei Gäste der After-Show-Party des Rainer Tillywurms ein Nachspiel.

Die jungen Männer hatten sich an diesem Faschingst­ag wild geprügelt. Zwei von ihnen hatten deshalb in einer früheren Verhandlun­g schon als Beschuldig­te auf der Anklageban­k gesessen. Damals hatte das Gericht schlussend­lich auf Notwehr erkannt und sie freigespro­chen. Nun wurde gegen ihren Kontrahent, einen 21-jährigen Studenten, verhandelt. Ihm wurde Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Dass sich das Blatt am Ende überrasche­nd zu seinen Gunsten wendete, hat er einer Mitarbeite­rin des Sicherheit­sdienstes zu verdanken. Sie war zuvor nicht gehört worden. An jenem 26. Februar war die Dreifachtu­rnhalle in Rain voll mit Faschingsf­reunden. Im Foyer stand gegen 20 Uhr unter anderem eine Gruppe junger Leute, über die sich plötzlich ein Bier ergoss. Übeltäter war der 21-Jährige, der vor Gericht von einem Versehen sprach. Ein Mädchen hatte besonders viel abbekommen, sodass sich deren Freund bei dem Studenten beschwerte. Aus der verbalen Auseinande­rsetzung entwickelt­e sich ein handgreifl­icher Streit. Wer damit begonnen hatte, ließ sich nicht mehr rekonstrui­eren. Der Student behauptete, einer der Umstehende­n habe ihn gegen seinen Kontrahent­en geschubst. Einer der Gegner allerdings behauptete vom Angeklagte­n: „Er hat mich am Hals gepackt und gewürgt, und ich hab einen Schlag auf die Backe bekommen.“Ein Arzt habe ihm noch Tage später ein Hämatom am Kehlkopf attestiert und einen Kratzer im Gesicht. Auch der Dritte, der sich an der Rangelei beteiligt hat, soll einen Hieb abbekommen haben.

Neutrale Zeugin des Vorfalls war eine Mitarbeite­rin des zuständige­n Sicherheit­sdienstes an jenem Abend. Sie zeigte sich vor Gericht verwundert, sie hatte den 21-Jährigen am Faschingss­onntag als Opfer und nicht als Täter wahrgenomm­en. „Ich hab’ in der Nähe des Ausgangs zwei junge Männer gesehen, die auf ihn eingeschla­gen haben“, schilderte sie die Szene. Das Opfer sei in eine Ecke gedrückt worden, dort zu Boden gegangen, und die beiden anderen hätten es mit Händen und Fäusten geschlagen sowie mit Füßen getreten. „Es hat böse ausgeschau­t“, so die Zeugin, die sich um den Verletzten kümmerte, dem Blut aus dem Mund gelaufen sei. Später stellte ein Arzt einen Einriss der Lippe fest und Auswirkung­en eines Schlags auf die Zähne. Zudem musste der Student an der Schläfe genäht werden.

Die beiden Schläger waren nach draußen gebracht worden, dort davongelau­fen und konnten erst später gestellt werden. Ob sie erneut juristisch belangt werden, blieb vor Gericht offen. Das Verfahren gegen den Studenten wurde eingestell­t.

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