Vom Barthelmarkt in den Gerichtssaal
Ein Security-Mitarbeiter war vor zwei Jahren in eine Schlägerei verwickelt. Für den Mann steht vor Gericht viel auf dem Spiel
Ingolstadt/Oberstimm Vier Tage lang Ende August ist der Manchinger Ortsteil Oberstimm im Ausnahmezustand. Dann ist Barthelmarkt und Tausende Besucher strömen auf das Gelände vor den Toren Ingolstadts. Nicht für alle endet der Besuch des Fests friedlich, so manch einer bekommet es – meist mit ordentlich Promille im Blut – auch mal mit der Polizei zu tun. Und landet dann Monate später im Gericht. Gestern musste sich das Landgericht unter Vorsitz von Richter Konrad Riedel mit einer jener Barthelmarkt-Schlägereien auseinandersetzen. Wobei der Täter diesmal nicht zuviel getrunken hatte, als er auf einen Besucher losgegangen ist. Der Angeklagte aus Thüringen war Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und sollte am Barthelmarkt eigentlich dafür sorgen, dass es zu keiner Schlägerei kommt. Vor zwei Jahren war er dann selbst in eine verwickelt. Vor Gericht steht für den Mann vieles auf dem Spiel. Denn er könnte im Gefängnis landen. Es war schließlich nicht zum ersten Mal, dass er handgreiflich geworden ist. Seit sieben Jahren ist der 30-Jährige ununterbrochen unter Bewährung.
Bei einer ersten Verhandlung am Amtsgericht Pfaffenhofen hatte ihn die Richterin deshalb auch zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Für sie bestand kein Zweifel, dass er einem 20-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhofen schmerzhafte Prellungen am Oberschenkel zugefügt hat. Vorangegangen war dem Ganzen ein Tumult im Zelt. Anschließend soll der Angeklagte zum Gast des Barthelmarkts, der damals rund 1,4 Promille hatte, gesagt haben, dass er die Angelegenheit draußen, auf einer Wiese, mit ihm regeln wolle. Das sah dann so aus, dass der Security mehrmals mit dem Fuß gegen den Oberschenkel des Mannes trat und anschließend mit seinem Knie auf dessen Kehle drückte. Gestern nun bei der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte die Tat in weiten Teilen eingeräumt und sich auch für sein Verhalten entschuldigt. „Ich habe völlig überzogen, es tut mir leid“, so der 30-Jährige. Als Wiedergutmachung übergab er seinem Kontrahenten 1000 Euro in bar. Das Geld hat der angenommen, die Entschuldigung des Mannes hingegen nicht.
Der 30-Jährige gab vor Gericht an, mittlerweile nur noch als Bürokraft in der Firma zu arbeiten. Seine Anwälte wollten mit der Berufung nicht nur eine geringere Strafe für ihren Mandanten erreichen, sie brachten auch ins Gespräch, dass der Mann zur Tatzeit womöglich überhaupt nicht schuldfähig war. Um das prüfen zu können, sind allerdings noch umfangreiche Gutachten nötig. Die Verhandlung wird am 2. November fortgesetzt.