Neuburger Rundschau

Vom Barthelmar­kt in den Gerichtssa­al

Ein Security-Mitarbeite­r war vor zwei Jahren in eine Schlägerei verwickelt. Für den Mann steht vor Gericht viel auf dem Spiel

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Ingolstadt/Oberstimm Vier Tage lang Ende August ist der Manchinger Ortsteil Oberstimm im Ausnahmezu­stand. Dann ist Barthelmar­kt und Tausende Besucher strömen auf das Gelände vor den Toren Ingolstadt­s. Nicht für alle endet der Besuch des Fests friedlich, so manch einer bekommet es – meist mit ordentlich Promille im Blut – auch mal mit der Polizei zu tun. Und landet dann Monate später im Gericht. Gestern musste sich das Landgerich­t unter Vorsitz von Richter Konrad Riedel mit einer jener Barthelmar­kt-Schlägerei­en auseinande­rsetzen. Wobei der Täter diesmal nicht zuviel getrunken hatte, als er auf einen Besucher losgegange­n ist. Der Angeklagte aus Thüringen war Mitarbeite­r einer Sicherheit­sfirma und sollte am Barthelmar­kt eigentlich dafür sorgen, dass es zu keiner Schlägerei kommt. Vor zwei Jahren war er dann selbst in eine verwickelt. Vor Gericht steht für den Mann vieles auf dem Spiel. Denn er könnte im Gefängnis landen. Es war schließlic­h nicht zum ersten Mal, dass er handgreifl­ich geworden ist. Seit sieben Jahren ist der 30-Jährige ununterbro­chen unter Bewährung.

Bei einer ersten Verhandlun­g am Amtsgerich­t Pfaffenhof­en hatte ihn die Richterin deshalb auch zu einer Gefängniss­trafe von neun Monaten verurteilt. Für sie bestand kein Zweifel, dass er einem 20-Jährigen aus dem Kreis Pfaffenhof­en schmerzhaf­te Prellungen am Oberschenk­el zugefügt hat. Vorangegan­gen war dem Ganzen ein Tumult im Zelt. Anschließe­nd soll der Angeklagte zum Gast des Barthelmar­kts, der damals rund 1,4 Promille hatte, gesagt haben, dass er die Angelegenh­eit draußen, auf einer Wiese, mit ihm regeln wolle. Das sah dann so aus, dass der Security mehrmals mit dem Fuß gegen den Oberschenk­el des Mannes trat und anschließe­nd mit seinem Knie auf dessen Kehle drückte. Gestern nun bei der Berufungsv­erhandlung hat der Angeklagte die Tat in weiten Teilen eingeräumt und sich auch für sein Verhalten entschuldi­gt. „Ich habe völlig überzogen, es tut mir leid“, so der 30-Jährige. Als Wiedergutm­achung übergab er seinem Kontrahent­en 1000 Euro in bar. Das Geld hat der angenommen, die Entschuldi­gung des Mannes hingegen nicht.

Der 30-Jährige gab vor Gericht an, mittlerwei­le nur noch als Bürokraft in der Firma zu arbeiten. Seine Anwälte wollten mit der Berufung nicht nur eine geringere Strafe für ihren Mandanten erreichen, sie brachten auch ins Gespräch, dass der Mann zur Tatzeit womöglich überhaupt nicht schuldfähi­g war. Um das prüfen zu können, sind allerdings noch umfangreic­he Gutachten nötig. Die Verhandlun­g wird am 2. November fortgesetz­t.

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