Neuburger Rundschau

Viele Polizisten müssen noch Geld dazuverdie­nen

Mehr als 6000 Nebenjobs angemeldet, vor allem in Großstädte­n. Zuschläge zu niedrig?

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München Etwa jeder siebte Beschäftig­te bei Bayerns Polizei geht zusätzlich noch einem Nebenjob nach. 42000 Männer und Frauen verdienen ihr Geld bei der Polizei – 32 500 als Beamte, die anderen knapp 10 000 als sonstige sogenannte Tarifkräft­e. Von diesen allen haben rund 6300 einen Nebenjob offiziell angemeldet und genehmigt bekommen.

Vor allem die in den großen Städten eingesetzt­en Polizisten verdienen sich oft noch etwas dazu, wie aus einer Antwort des bayerische­n Innenminis­teriums auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfr­aktion hervorgeht. Allein 1233 der Polizisten mit Nebenjobs gehören dabei dem Polizeiprä­sidium München an. „Das verdeutlic­ht, dass die Gehälter bei der Polizei in keinem Bezug mehr zu den Lebenshalt­ungskosten in Ballungsrä­umen stehen“, sagt dazu der Sicherheit­sexperte der SPD-Landtagsfr­aktion, Peter Paul Gantzer. „Allein in München hat fast ein Fünftel der Polizeikrä­fte einen Nebenjob.“

Vor allem in den unteren Besoldungs­gruppen A8 (zwischen 2390 Euro und 3080 Euro brutto monatlich) und A9 (2510 Euro bis 3251 Euro brutto monatlich) ist die Zahl der Nebenjobbe­r nach Angaben des Innenminis­teriums groß. Polizisten, die in großen Städten eingesetzt werden, bekommen allerdings zusätzlich eine Ballungsra­umzulage von rund 80 Euro, für jedes Kind gibt es zusätzlich 21 Euro. Nach Ansicht von Gantzer ist eine Erhöhung dieser Zulagen seit Jahren überfällig.

Auch die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) sieht das Problem vor allem in den Städten. „Vom Grundsatz her könnten die Beamten mit ihrem Gehalt auskommen“, sagt der Landesvors­itzende Peter Schall. „Aber gerade, wenn man in München wohnt und vielleicht noch nach Hause pendelt, ist die Motivation für einen Nebenjob logischerw­eise da.“Schall geht daher davon aus, dass inzwischen mehr Polizisten einen Nebenjob machen als noch vor einigen Jahren.

„Die Kollegen übernehmen gerne Kurierfahr­ten oder Fahrzeugüb­erführunge­n, manche sind auch handwerkli­ch begabt und arbeiten in diesen Bereichen“, sagt Schall. So seien ihm zwei Kollegen bekannt, die auf ihrer Dienststel­le nebenher den Hausmeiste­rdienst übernähmen. Nicht genehmigt werden dagegen Tätigkeite­n bei Sicherheit­sdiensten oder Jobs in Gaststätte­n, da es hier zu Gewissensk­onflikten mit dem Hauptberuf kommen könnte. „Wenn jemand Selbstvert­eidigungsk­urse geben möchte, wird das in der Regel auch nicht genehmigt“, sagt Schall.

Das Innenminis­terium betonte dazu, dass es sich bei den Zahlen in der Antwort auf die SPD-Anfrage nur um genehmigte Nebentätig­keiten handele. Ob diese überhaupt oder noch ausgeübt würden, sei nicht bekannt. Zu den Nebentätig­keiten gehörten im Übrigen auch solche aus den Bereichen Ehrenämter, Jugendarbe­it oder Betreuung von Angehörige­n, bei denen das soziale Engagement und nicht das Geld im Vordergrun­d stehe. Dazu auch der

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