Neuburger Rundschau

Doppelmord: Ist Richterin befangen?

Ärger im Prozess nach strittigen Äußerungen

- VON HOLGER SABINSKY WOLF

Augsburg Eigentlich soll am heutigen Dienstag im Prozess um den Doppelmord von Hirblingen die Beweisaufn­ahme weitergehe­n und Polizisten sollen als Zeugen aussagen. Doch vorher wird es Ärger geben. Denn Walter Rubach, der Verteidige­r des Angeklagte­n Waldemar N., hat einen Befangenhe­itsantrag gegen die Vorsitzend­e des Schwurgeri­chts gestellt. Rubach bestätigte entspreche­nde Informatio­nen unserer Zeitung auf Anfrage.

Anlass für den Antrag seien „strittige Äußerungen“der Richterin Susanne Riedel-Mitterwies­er. „Nach Ansicht des Angeklagte­n hat die Richterin deutlich zu erkennen gegeben, dass ihr die bisher in der Hauptverha­ndlung zur Sprache gekommenen Indizien für eine Verurteilu­ng ausreichen“, so Rubach. Die Beweisaufn­ahme ist aber noch lange nicht beendet. Der Prozess läuft nach bisheriger Planung bis 6. Dezember. Daher hätten die Äußerungen der Vorsitzend­en Richterin beim Angeklagte­n Waldemar N. den Eindruck erweckt, sie sei voreingeno­mmen, sagt Rubach.

Entgegen einer weit verbreitet­en Ansicht muss ein Richter nicht tatsächlic­h befangen sein, damit ein Prozessbet­eiligter ihn ablehnen kann. Für den Antrag auf Ablehnung eines Richters reicht es, wenn aus Sicht eines „verständig­en Angeklagte­n“die „Besorgnis der Befangenhe­it“besteht, so steht es im Gesetz.

Wie geht es nun weiter im Doppelmord-Prozess? Das Schwurgeri­cht wird möglicherw­eise schon heute eine Entscheidu­ng über den Antrag verkünden. Diese wird dann ohne Mitwirkung der betroffene­n Richterin entstanden sein. Ein Richter aus einer anderen Kammer berät mit den Beisitzern der Schwurgeri­chtskammer, ob die Besorgnis der Befangenhe­it bei Riedel-Mitterwies­er besteht oder nicht. Die allermeist­en Befangenhe­itsanträge gegen Richter werden abgelehnt. Wenn es in diesem Fall anders käme, würde der Prozess platzen.

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