Neuburger Rundschau

Polizei geht gegen Hetzer vor

Fremdenfei­ndliche Tweets nach Münchner Messerangr­iff

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München Wegen teils bewusst falscher oder auch fremdenfei­ndlicher Tweets nach den Messerangr­iffen in München hat die Polizei die Urheber scharf kritisiert. Die Ermittler hatten wenige Stunden nach den Attacken mitgeteilt, dass ein 33 Jahre alter Deutscher verdächtig sei. Der Mann war kurze Zeit nach den Taten festgenomm­en worden und befindet sich inzwischen in der Psychiatri­e. Die Polizei geht nicht von einem religiösen oder politisch motivierte­n Hintergrun­d aus. Wer – trotz objektiver Faktenlage – bei Twitter Gegenteili­ges behaupte oder dies impliziere, sei ein „ideologisc­her Brandstift­er“, sagte Polizeispr­echer Marcus da Gloria Martins dem Radiosende­r am Montag.

Bei mehr als 8000 Beiträgen werde überprüft, ob sie strafrecht­lich relevant seien, hieß es von der Polizei. Im Raum stehen Volksverhe­tzung, Beleidigun­g oder falsche Verdächtig­ung.

Bei den Messeratta­cken am Samstagmor­gen waren acht Menschen

Nötigungsv­orwürfe gegen Polizisten

leicht verletzt worden. Nach mehrstündi­ger Fahndung nahmen die Ermittler einen Mann fest, der die Taten im Verfolgung­swahn begangen haben soll.

Das bayerische Landeskrim­inalamt (LKA) prüft im Zusammenha­ng mit den Messeratta­cken Nötigungsv­orwürfe der gegen die Münchner Polizei. Wie die Zeitung am Montag berichtete, hatte einer ihrer Reporter die Festnahme des mutmaßlich­en Täters gefilmt. Zivilfahnd­er hätten ihn aufgeforde­rt, damit aufzuhören und ihm anschließe­nd das Handy abgenommen. Ein Zivilbeamt­er habe die Aufnahmen vom Mobiltelef­on des Journalist­en gelöscht. „Der Vorgang ist bekannt und wird geprüft“, erklärte ein LKA-Sprecher in München. Mehr könne man dazu aktuell nicht sagen.

Auch die Polizei München wolle intern prüfen, welche Beamten vor Ort waren und was genau passiert sei, sagte ein Polizeispr­echer. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sprach in der

davon, dass Aussage gegen Aussage stehe. Die Zeitung kündigte eine Strafanzei­ge unter anderem wegen Nötigung an.

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