Keine Windkraft im Drei Landkreis Eck
Bei der Fortschreibung fallen 8 von 14 möglichen Standorten raus – darunter das Waldgebiet Brand, weil dort Rotmilane kreisen. Dagegen sollen die drei bekannten Flächen für Windkraftnutzung rund um Aichach bleiben
Aichach Friedberg Auf dem Baarer Berg wachsen derzeit zwei Windräder in die Höhe. Schon im November soll der Probebetrieb beginnen. Weiter westlich auf dem Höhenrücken der Lechleite im sogenannten Forstgebiet „Brand“gesellen sich dagegen nach Stand der Dinge keine weiteren Großanlagen dazu. Der Regionale Planungsverband (RPV) hat den bislang als sogenanntes Vorranggebiet für Windkraftnutzung eingestuften Standort (37 Hektar) gestrichen. Grund: Im Wald sind mehrere Brutpaare des Rotmilans nachgewiesen – ein besonders geschützter Greifvogel. Damit ist der seit Jahren immer wieder diskutierte interkommunale Windpark der Gemeinden Baar, Thierhaupten, Münster und Holzheim im DreiLandkreis-Eck (Aichach-Friedberg, Augsburg, Donau-Ries) mehr oder weniger gestorben. Das freut insbesondere die Vogelschützer. Günter Goldscheider, Stellvertretender Kreisvorsitzender des Landesbunds für Vogelschutz (LBV), hat dort selbst kartiert. Er spricht von einem „Dichtezentrum“für Rotmilane. Auf einem Quadrat mit einer Größe von 110 Quadratkilometern hat er dort zwölf Brutpaare nachgewiesen.
Der Bund Naturschutz kritisiert dagegen die jüngsten Entscheidungen im RPV scharf als „Windenergie-Verhinderungsplanung“. Von zunächst sechs Vorranggebieten und acht Vorbehaltsflächen in der PlanFortschreibung für das gesamte RPV-Verbandsgebiet
bleiben insgesamt sechs Standorte. Drei davon sind die bekannten im Wittelsbacher Land rund um Aichach. Hier hat sich nichts geändert. Es sind die gleichen Flächen wie im alten Regionalplan aus dem Jahr 2007. Zum einen ist das eine 22 Hektar große Fläche im Blumenthaler Forst östlich des bestehenden Windparks mit sechs Anlagen. Dieses Vorranggebiet bleibt im Plan ebenso wie die zwei Vorbehaltsflächen im Stadtgebiet nördlich des Weilers Hiesling bei Griesbeckerzell (89 Hektar) und das Areal östlich von Untergriesbach und südlich der Kreisstraße AIC 2 (82 Hektar). Im Nachbarkreis Donau-Ries waren im Frühjahr noch sechs mögliche Standorte im Gespräch – davon bleiben zwei. Marion Koppe, Geschäftsführerin des Regionalen Planungsverbands, erklärt warum: Eine Erhebung des Landesamts für Umwelt habe gezeigt, dass vor allem im Osten des Planungsgebiets Augs-
zahlreiche geschützte Vogelund Fledermausarten zu Hause sind, was dem Bau von Windrädern entgegenstehe. Gestrichen wurde unter anderem der „Brand“, geblieben sind Standorte bei Kaisheim und Monheim.
Für neue Windräder bleibt damit in Nordschwaben nicht mehr viel Platz. Deshalb hat der RPV auf seiner jüngsten Sitzung, auf fachlichen Rat der Regierung von Schwaben, auch vorgeschlagen, die Abstandskriterien für Windkraftgebiete geburg
genüber Siedlungen von 2000 auf 1500 Meter zu reduzieren. Unter dieser Vorgabe hätte noch einmal nach potenziellen Flächen gesucht werden sollen, erläutert Koppe. Dieser Vorschlag wurde in der Versammlung der Räte aus Stadt und Kreisen aber mit 17:4-Stimmen abgelehnt. Somit gilt weiter der bisherige Abstand. RPV-Vorsitzender ist derzeit Landrat Klaus Metzger aus Aichach-Friedberg.
Laut Koppe sei das von der Mehrheit als „Alibi-Planung“abgelehnt worden. Nach der in Bayern geltenden 10-H-Regelung könnten diese Windräder dann ja nur 150 Meter hoch werden. Das sei für Investoren aber überhaupt nicht interessant. Die aktuellen Anlagen sind 200 Meter hoch, die nächste Windrad-Generation ist zwischen 240 und 250 Meter hoch. Es wären also zusätzliche Flächen in den Plan aufgenommen worden, die aber gar keine Chance auf Realisierung hätten. Der Bund Naturschutz sieht es anders: Die 10-H-Regelung werde nicht auf immer Bestand haben. Der Regionalplan müsse Optionen für die Zukunft aufzeigen. Der BN hält größere Windenergiegebiete auch deshalb für notwendig, um bei den Genehmigungsverfahren besser auf naturschutzfachliche Belange eingehen zu können.
Windkraftkritiker im RPV wie der Holzheimer Bürgermeister Robert Ruttmann (Holzheim) sieht das anders: „Wenn man jetzt plötzlich wieder auf 1500 Meter zurückrudert, was hätten denn da die Bürger gesagt?“Außerdem sehe die 10-H-Regel ganz bewusst eine Ausnahme vor, betont der Holzheimer Rathauschef – und zwar, wenn in einer Standortkommune Einigkeit zwischen Verwaltung, Investor und Bevölkerung herrsche. „Dann kann man ja dort weniger Abstand festlegen.“Das betont auch Marion Koppe. Sie legt Wert auf die Feststellung, dass mit dem neuen Regionalplan „keine Schwarz-Weiß-Planung“betrieben werde. Das zukünftige Konzept verbiete ja nicht, dass auch außerhalb der Vorrangund Vorbehaltsflächen Windräder errichtet werden, argumentiert sie. Bis auf den Rieskrater gebe es im neuen Regionalplan – im Gegensatz zum jetzt noch gültigen – keine generellen Ausschlussflächen mehr. „Vielleicht findet sich in mancher Kommune ein Fleck, beispielsweise für eine Anlage“, so Koppe.
Das Anhörungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans ist mittlerweile abgeschlossen, wie Geschäftsführerin Marion Koppe mitteilt. Die Einwendungen und neuen Erkenntnisse werden nun eingearbeitet, in seiner Sitzung am 13. Dezember will der Planungsverband dann die Endversion „als neues Windkraftkonzept“beschließen.