Neuburger Rundschau

Jagd auf den Biber

Während im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen die Tiere jetzt in Kläranlage­n abgeschoss­en werden dürfen, geht man im Nachbarlan­dkreis noch einen Schritt weiter

- VON CLAUDIA STEGMANN UND FABIAN KLUGE

Neuburg Schrobenha­usen/Donau Ries Während der Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen jüngst behutsam den Abschuss auf den Biber gelockert hat, dürfen die Kommunen im Landkreis Donau-Ries künftig selbst entscheide­n, ob sie das Nagetier einfangen oder in freier Natur erschießen wollen. In einem Punkt sind sich die Landräte beider Landkreise aber einig: Die Lebendfall­e ist in der Regel die effektiver­e Fangmethod­e.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen wird das Wohl und Weh eines Bibers im Bibermanag­ement geregelt. Und das besagt: Tiere, die nachweisli­ch Schäden anrichten, dürfen nur mit Lebendfall­en gefangen werden, um sie später mit einem gezielten Schuss schnell und schmerzlos zu töten. Ein Abschuss in freier Wildbahn wird nur in seltenen Ausnahmen genehmigt. Zu diesen Ausnahmen zählt künftig, dass der Biber in Kläranlage­n abgeschoss­en werden darf. Allerdings hat die neue Regelung, die vor Kurzem im Natur- und Umweltauss­chuss des Kreistags beschlosse­n wurde, sehr enge Grenzen. Denn der Abschuss ist nur dann erlaubt, wenn die Anlage bibersiche­r eingezäunt und gleichzeit­ig mit Biberfalle­n versehen sind.

Die restriktiv­e Haltung des Landkreise­s beim Umgang mit dem Biber wird damit um ein kleines Stückchen gelockert – wenngleich der Griff zur Flinte nicht immer erfolgvers­prechender sein muss als eine Falle. Und auch tierschutz­rechtlich ist ein Abschuss nicht unproblema­tisch, denn ein tödlicher Schuss in der Natur kann nicht garantiert werden. Ein angeschoss­ener Biber, so die Experten, könne im Wasser verschwind­en und dann im Bau jämmerlich verenden.

Egal ob Falle oder Abschuss: einfach fangen lässt sich ein Biber auf keinen Fall. Und so manchen Gemeinden dauert es zu lange, bis eine Falle tatsächlic­h zuschnappt – vor allem dann, wenn sich ein Biber sein Heim in einer Kläranlage eingericht­et hat. In Oberhausen gibt es so einen unerwünsch­ten Gast in der Kläranlage, der sich von den drei aufgestell­ten Fallen bislang unbeeindru­ckt zeigt. Stattdesse­n baut er rege seine Gräben und unterhöhlt dadurch die Teichanlag­e. „Wir bekommen das Problem mit Lebendfall­en nicht in den Griff“, sagte Oberhausen­s Bürgermeis­ter Fridolin Gößl in der Sitzung. Deshalb hatte er den Abschuss gefordert.

Die Notwendigk­eit erkennt auch Landrat Roland Weigert, wenngleich er selbst ein Verfechter des Lebendfang­s ist. Doch in diesem speziellen Fall müssten andere Regeln aufgestell­t werden: „Kommunale Kläranlage­n müssen biberfrei gehalten werden.“

Derweil können im Landkreis Donau-Ries die Gemeinden und Städte von nun an selbst über die Tötungsart entscheide­n. Bisher war das Abschießen nur im Einzelfall gestattet. Doch das bedeute nicht, dass ab sofort jeder wahllos Biber erschießen darf, wie Landrat Stefan Rößle klarstellt: „Am Schutzstat­us für das Tier hat sich nichts geändert. Gesetzlich­e Vorgaben und strenge Voraussetz­ungen müssen erfüllt sein, damit eine Kommune den Biber in bestimmten Bereichen abschießen darf.“Voraussetz­ungen, die einen Abschuss ermögliche­n, liegen dann vor, wenn es besonders starke Schäden in der Landwirtsc­haft gibt und keine Prävention hilft. Damit seien die Möglichkei­ten des Landkreise­s ausgeschöp­ft, den Biber weiter einzudämme­n: „Gemeinden können auf Wunsch abschießen. Damit sind die Spielräume ausgereizt.“

Nichtsdest­otrotz empfiehlt Rößle weiterhin das Abfangen mithilfe einer Lebendfall­e. Diese Methode sei schlichtwe­g effektiver, wie auch Volker Geiß von der Unteren Naturschut­zbehörde am Landratsam­t Donau-Ries erläutert: „Das Aufstellen einer Falle ist deutlich weniger zeitintens­iv. Beim Abschuss muss man teilweise 20 Stunden ansitzen, um überhaupt einen Biber anzutreffe­n.“Dazu bewege sich der Biber nie sonderlich weit vom Gewässer weg, da es sich um ein geschützte­s Tier handelt, gebe es allerdings eine Nachsuchep­flicht. „Wenn man den Biber nur anschießt, springt er sofort ins Wasser und flieht. Da kann man schlecht hinterhert­auchen“, sagt Geiß.

Damit die Lebendfall­e möglichst oft zuschnappt, bietet das Landratsam­t in Donauwörth Schulungen an: „Diese werden gut angenommen und sind erfolgreic­h. In Rain wurden beispielsw­eise nach einer Schulung drei Biber an zwei Tagen gefangen“, nennt Geiß Vorteile.

Er empfiehlt, die Falle mit Moos und Reisig zu präpariere­n und den Biber mit Mais oder Kartoffeln anzulocken. „Das Aufstellen dauert vielleicht 15 Minuten.“Die Lebendfall­e müsse lediglich einmal morgens kontrollie­rt werden. Am Wochenende solle gar nicht gefangen werden. Die Fallen können beim Landratsam­t ausgeliehe­n werden. „Den Kommunen entstehen also keine weiteren Kosten.“

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Foto: Ralf Lienert Naturschüt­zer, Jäger und der Bauernverb­and sind sich einig: Einem „Problembib­er“rückt man am besten mit der Falle auf den Pelz. Nichtsdest­otrotz wird von einzelnen Kom munen oder Geschädigt­en immer wieder ein Abschuss gefordert.

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