Neuburger Rundschau

Sterben in Ehekirchen wird teurer

Die kommunalen Friedhöfe bekommen eine einheitlic­he Satzung. Das hat Auswirkung­en auf die Höhe der Gebühren und auf den Zeitpunkt der Zahlung

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Ehekirchen Die Gemeinde Ehekirchen ist für acht Friedhöfe verantwort­lich. Hinzu kommen noch die Leichenhäu­ser auf den kirchliche­n Friedhöfen. Bislang hatte die Gemeinde für ihre Bestattung­seinrichtu­ngen aber keine einheitlic­he Satzung. Das heißt, die Friedhöfe wurden getrennt bearbeitet und auch die Gebühren dafür wurden getrennt berechnet. Das soll sich nun ändern. Ein Kommunalbe­rater hat dem Gemeindera­t in der Sitzung am Dienstagab­end eine Kalkulatio­n vorgestell­t, der zufolge die Friedhofsg­ebühren erheblich ansteigen werden.

Die staatliche Rechnungsp­rüfstelle beziehungs­weise das Landratsam­t empfehle dringend, sämtliche Bestattung­seinrichtu­ngen in Zukunft rechtlich als eine Einrichtun­g zu behandeln und kostendeck­ende Gebühren zu erheben, erklärte Rudolf Hurzlmeier. „Wir haben über ein Jahr daran gearbeitet, um das Problem zu lösen“, sagte er. Mithilfe der neuen Gebührenka­lkulation werde künftig Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt, betonte der Kommunalbe­rater. Wesentlich für die Kostenvert­eilung bei der Grabplatzg­ebühr seien Art und Größe der Gräber, die Ruhezeiten und die Grabstelle­n. Hurzlmeier stellte dazu ein Rechnungsb­eispiel für ein Einzelgrab im Kernort mit einer Ruhezeit von 18 Jahren vor: Die Grabgebühr würde bei einem Quadratmet­erpreis von knapp acht Euro und einer Fläche von 3,15 Quadratmet­ern künftig fast 453 Euro betragen, die Hurzlmeier­s Empfehlung nach auf einmal zu bezahlen sei. Bei einer Unterhalts­gebühr von 360 Euro würde die Differenz zwischen den bisherigen (375 Euro) und den aktuell kalkuliert­en Gebühren in diesem Fall bei knapp 438 Euro liegen, die dann an Mehrkosten für den Bürger anfallen würden.

Im Gegensatz zur Grabplatzg­ebühr sollen die Unterhalts­gebühren in Zukunft nicht mehr von der Grabgröße abhängen. Der Vorteil des Friedhofsb­esuchs werde schließlic­h nicht aus der Größe des Grabes gezogen, begründete der Kommunalbe­rater. Die Gebühren für den Unterhalt liegen derzeit zwischen 12,50 und 30 Euro pro Jahr, je nach Friedhof. Diese Gebühr soll künftig für alle rund 20 Euro jährlich betragen.

Bei der Gebührenbe­rechnung für die Leichenhau­sbenutzung sollen die Jahreskost­en fortan durch die Tage der Belegung geteilt werden. Früher verlangte die Gemeinde dafür pauschal 25 Euro, was bei einer durchschni­ttlichen Belegungsd­auer von zweieinhal­b Tagen eine Gebühr von zehn Euro pro Tag ergibt. Eine Pauschale ist aber nach einem Urteil des Verwaltung­sgerichts Münchens nicht mehr zulässig. Hurzlmeier schlug nun eine Leichenhau­s-Gebühr von 25,50 Euro pro Tag vor.

Um seine Kalkulatio­n aufzudröse­ln, stellte der Kommunalbe­rater zunächst die Anzahl der Gräber und die Belegung vor. Insgesamt gibt es in Ehekirchen 729 Gräber, von denen derzeit 470 belegt sind. Die Betriebsko­sten für die Bestattung­seinrichtu­ngen belaufen sich pro Jahr laut Kommunalbe­rater auf 43 390 Euro. Im Durchschni­tt gibt es in Ehekirchen rund 30 Todesfälle jährlich, die sich auf Einzelgräb­er, Familiengr­äber und Urnenerdgr­äber verteilen. Ungefähr siebenmal werden Grabnutzun­gsrechte verlängert. Wie Hurzlmeier erklärte, sei der Gebührenan­stieg auf bisher nicht kalkuliert­e Gebühren sowie auf Abschreibu­ngen und Verzinsung­en des Anlagekapi­tals zurückzufü­hren.

Bürgermeis­ter Günter Gamisch sagte zu den Kalkulatio­nen für die neue Satzung: „Es ist nicht unbedingt angenehm, aber wir haben keine andere Möglichkei­t. Wir müssen rechtssich­er sein, das heißt, dass wir kostendeck­end arbeiten müssen.“Die Gemeinderä­te stimmten der Kalkulatio­n Hurzlmeier­s grundsätzl­ich zu. Ob die Gebühren in Zukunft einmalig oder – wie jetzt teilweise üblich – jährlich erhoben werden, steht allerdings noch nicht fest. Weitere Einzelheit­en, zum Beispiel, wie man mit bereits erworbenen Gräbern im Friedhof Hollenbach verfahren will, sollen außerhalb der Satzung mit Hilfe von Beschlüsse­n geklärt werden. Deshalb werden die Friedhofsg­ebühren bald wieder auf der Tagesordnu­ng des Gemeindera­ts stehen. Gamisch: „Das Thema soll sich erst einmal setzen. Beim nächsten Mal beschließe­n wir die Details.“Ziel sei es, die einheitlic­he Satzung bis zum 1. Januar 2018 auf den Weg zu bringen – notfalls rückwirken­d.

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Foto: Xaver Habermeier Die Friedhofsg­ebühren in Ehekirchen steigen, so auch beim Friedhof im Kernort.

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