Sterben in Ehekirchen wird teurer
Die kommunalen Friedhöfe bekommen eine einheitliche Satzung. Das hat Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren und auf den Zeitpunkt der Zahlung
Ehekirchen Die Gemeinde Ehekirchen ist für acht Friedhöfe verantwortlich. Hinzu kommen noch die Leichenhäuser auf den kirchlichen Friedhöfen. Bislang hatte die Gemeinde für ihre Bestattungseinrichtungen aber keine einheitliche Satzung. Das heißt, die Friedhöfe wurden getrennt bearbeitet und auch die Gebühren dafür wurden getrennt berechnet. Das soll sich nun ändern. Ein Kommunalberater hat dem Gemeinderat in der Sitzung am Dienstagabend eine Kalkulation vorgestellt, der zufolge die Friedhofsgebühren erheblich ansteigen werden.
Die staatliche Rechnungsprüfstelle beziehungsweise das Landratsamt empfehle dringend, sämtliche Bestattungseinrichtungen in Zukunft rechtlich als eine Einrichtung zu behandeln und kostendeckende Gebühren zu erheben, erklärte Rudolf Hurzlmeier. „Wir haben über ein Jahr daran gearbeitet, um das Problem zu lösen“, sagte er. Mithilfe der neuen Gebührenkalkulation werde künftig Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt, betonte der Kommunalberater. Wesentlich für die Kostenverteilung bei der Grabplatzgebühr seien Art und Größe der Gräber, die Ruhezeiten und die Grabstellen. Hurzlmeier stellte dazu ein Rechnungsbeispiel für ein Einzelgrab im Kernort mit einer Ruhezeit von 18 Jahren vor: Die Grabgebühr würde bei einem Quadratmeterpreis von knapp acht Euro und einer Fläche von 3,15 Quadratmetern künftig fast 453 Euro betragen, die Hurzlmeiers Empfehlung nach auf einmal zu bezahlen sei. Bei einer Unterhaltsgebühr von 360 Euro würde die Differenz zwischen den bisherigen (375 Euro) und den aktuell kalkulierten Gebühren in diesem Fall bei knapp 438 Euro liegen, die dann an Mehrkosten für den Bürger anfallen würden.
Im Gegensatz zur Grabplatzgebühr sollen die Unterhaltsgebühren in Zukunft nicht mehr von der Grabgröße abhängen. Der Vorteil des Friedhofsbesuchs werde schließlich nicht aus der Größe des Grabes gezogen, begründete der Kommunalberater. Die Gebühren für den Unterhalt liegen derzeit zwischen 12,50 und 30 Euro pro Jahr, je nach Friedhof. Diese Gebühr soll künftig für alle rund 20 Euro jährlich betragen.
Bei der Gebührenberechnung für die Leichenhausbenutzung sollen die Jahreskosten fortan durch die Tage der Belegung geteilt werden. Früher verlangte die Gemeinde dafür pauschal 25 Euro, was bei einer durchschnittlichen Belegungsdauer von zweieinhalb Tagen eine Gebühr von zehn Euro pro Tag ergibt. Eine Pauschale ist aber nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münchens nicht mehr zulässig. Hurzlmeier schlug nun eine Leichenhaus-Gebühr von 25,50 Euro pro Tag vor.
Um seine Kalkulation aufzudröseln, stellte der Kommunalberater zunächst die Anzahl der Gräber und die Belegung vor. Insgesamt gibt es in Ehekirchen 729 Gräber, von denen derzeit 470 belegt sind. Die Betriebskosten für die Bestattungseinrichtungen belaufen sich pro Jahr laut Kommunalberater auf 43 390 Euro. Im Durchschnitt gibt es in Ehekirchen rund 30 Todesfälle jährlich, die sich auf Einzelgräber, Familiengräber und Urnenerdgräber verteilen. Ungefähr siebenmal werden Grabnutzungsrechte verlängert. Wie Hurzlmeier erklärte, sei der Gebührenanstieg auf bisher nicht kalkulierte Gebühren sowie auf Abschreibungen und Verzinsungen des Anlagekapitals zurückzuführen.
Bürgermeister Günter Gamisch sagte zu den Kalkulationen für die neue Satzung: „Es ist nicht unbedingt angenehm, aber wir haben keine andere Möglichkeit. Wir müssen rechtssicher sein, das heißt, dass wir kostendeckend arbeiten müssen.“Die Gemeinderäte stimmten der Kalkulation Hurzlmeiers grundsätzlich zu. Ob die Gebühren in Zukunft einmalig oder – wie jetzt teilweise üblich – jährlich erhoben werden, steht allerdings noch nicht fest. Weitere Einzelheiten, zum Beispiel, wie man mit bereits erworbenen Gräbern im Friedhof Hollenbach verfahren will, sollen außerhalb der Satzung mit Hilfe von Beschlüssen geklärt werden. Deshalb werden die Friedhofsgebühren bald wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. Gamisch: „Das Thema soll sich erst einmal setzen. Beim nächsten Mal beschließen wir die Details.“Ziel sei es, die einheitliche Satzung bis zum 1. Januar 2018 auf den Weg zu bringen – notfalls rückwirkend.