Neuburger Rundschau

Fans zogen vor höchstes Gericht

Zu Polizeiein­satz von 2007 gibt es jetzt ein Urteil

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Straßburg Im Rechtsstre­it um einen Polizeiein­satz nach einem Fußballspi­el in München hat der Europäisch­e Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) zwei Männern teilweise recht gegeben, die nach eigenem Bekunden von Polizisten mit Schlagstöc­ken und Pfefferspr­ay misshandel­t wurden. Die Straßburge­r Richter rügten die Ermittlung­en über die Klagen der Männer als unzureiche­nd. Deutschlan­d wurde angewiesen, den beiden 48 und 28 Jahre alten Klägern jeweils 2000 Euro Schmerzens­geld zu zahlen. Einen Verstoß gegen das Verbot von Folter oder unmenschli­cher Behandlung durch Polizisten stellte das Gericht aber nicht fest. Dafür gebe es keine ausreichen­den Beweise.

Für das Fußballspi­el am 9. Dezember 2007 hatte die Polizei mit Auseinande­rsetzungen zwischen rivalisier­enden Fangruppen gerechnet. Daher waren über 200 Polizisten im Einsatz. Nach Angaben der Kläger griff eine Gruppe von Polizisten Fußballfan­s mit Schlagstöc­ken und Tränengas an.

Der Gerichtsho­f für Menschenre­chte stellte nun fest, die Kläger hätten zwar ärztliche Atteste vorgelegt. Aus diesen gehe aber nicht hervor, wer für ihre Verletzung­en verantwort­lich war. Zudem hätten sie erst mehrere Monate nach den Vorfällen Anzeige erstattet. Unter diesen Umständen sei der Gerichtsho­f nicht in der Lage, festzustel­len, ob die Vorwürfe gegen die Polizisten fundiert waren. Die Straßburge­r Richter rügten aber zugleich die Ermittlung­en. Diese seien von der Münchner Polizei vorgenomme­n worden statt von einer unabhängig­en Polizeibeh­örde.

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Foto: dpa Ein Polizeiein­satz aus dem Jahr 2007 be schäftigt bis heute die Gerichte.

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