Neuburger Rundschau

26 Jähriger wegen Kindesmiss­brauchs verurteilt

Das Mädchen ist zum Tatzeitpun­kt 13 Jahre alt. Sie hat dem Mann Nacktfotos geschickt. So wird er bestraft

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Aussage stand gestern gegen Aussage am Amtsgerich­t Neuburg: Im Fortsetzun­gsprozess um einen 26-jährigen Neuburger wegen Kindesmiss­brauchs sagte das heute 15-jährige Opfer aus. Obwohl weder ein Beweis für die Darstellun­g der Zeugin noch für die Schilderun­g des Angeklagte­n zum genauen Ablauf der Bekanntsch­aft erbracht werden konnte, wurde der junge Mann zu einer Freiheitss­trafe von vier Monaten verurteilt.

Als eine „Aussage gegen AussageKon­stellation“bezeichnet­e das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner die Situation am zweiten Verhandlun­gstag. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeg­inn ausgesagt, das Alter der damals 13-Jährigen erst am Schluss ihrer Whatsapp-Bekanntsch­aft nach circa zwei Monaten erfahren zu haben und daraufhin sofort den Kontakt zu dem Mädchen abgebroche­n zu haben. Er hatte die Jugendlich­e über eine Internet-Plattform kennengele­rnt. Später hatten sie sich über Whatsapp geschriebe­n. Irgendwann habe das Mädchen ihm angeboten, Fotos von sich in Unterwäsch­e zu schicken. Darauf sei er eingegange­n, erklärte der 26-Jährige, denn beim Kennenlern­en habe das Mädchen behauptet, bereits 17 Jahre alt zu sein. Die 13-Jährige hatte ihm schließlic­h Nacktaufna­hmen und pornografi­sche Bilder von sich geschickt.

Gestern nun schilderte die heute 15-Jährige unter Ausschluss der Öffentlich­keit die Sache ganz anders. Über die Internet-Plattform habe sie mit ihren Freunden chatten wollen. Dabei habe sie dann auch fremde Männer kennengele­rnt. 15 weitere Kontakte zu Männern sind der Polizei bekannt. Von Anfang an, so die Zeugin, habe sie aber allen Bekanntsch­aften – auch dem 26-Jährigen – ihr wahres Alter und ihren Wohnsitz genannt, und dass sie noch zur Schule gehe. Nach den ersten unaufgefor­derten Bildern habe er sie mit den Worten „Kannst jetzt nicht aufhören. Ich liebe dich, Süße“zu weiteren Fotos angehalten. Der Kontakt sei nicht von dem Angeklagte­n beendet worden, sondern eher „sang- und klanglos“ausgelaufe­n.

Staatsanwä­ltin Lisa Kuhn war überzeugt, dass der 26-Jährige von Anfang an das Alter des Mädchens wusste und sie zu weiteren anzügliche­n Bildern animierte. Unter Berücksich­tigung des bisher makellosen Lebens des Mannes und dem Tatzeitpun­kt kurz vor dem 14. Geburtstag des Opfers forderte sie sieben Monate auf Bewährung sowie 500 Euro Geldstrafe. Verteidige­r Robert Schindler plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. In der Beweisaufn­ahme herrsche eine Pattsituat­ion, meinte der Anwalt. Zu beiden Aussagen finde sich im Chatverlau­f kein Hinweis, deshalb im Zweifel für den Angeklagte­n. „Außerdem halte ich es für unlogisch, dass man sein Alter von erst 13 Jahren verrät, wenn man Männer kennenlern­en möchte und solche Bilder verschickt.“

Richter Ebner und die Schöffen hatten keine Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit des Mädchens und folgten dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Sie verurteilt­en den 26-Jährigen zu vier Monaten Freiheitss­trafe auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe an den Verein Regenbogen. „Die Hausdurchs­uchung und die Schwierigk­eiten mit Ihrer Frau waren Ihnen eine Lehre und Warnung genug. Ich bin mir sicher, dass so etwas nicht mehr vorkommt“, erklärte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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