26 Jähriger wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Das Mädchen ist zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt. Sie hat dem Mann Nacktfotos geschickt. So wird er bestraft
Neuburg Aussage stand gestern gegen Aussage am Amtsgericht Neuburg: Im Fortsetzungsprozess um einen 26-jährigen Neuburger wegen Kindesmissbrauchs sagte das heute 15-jährige Opfer aus. Obwohl weder ein Beweis für die Darstellung der Zeugin noch für die Schilderung des Angeklagten zum genauen Ablauf der Bekanntschaft erbracht werden konnte, wurde der junge Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Als eine „Aussage gegen AussageKonstellation“bezeichnete das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner die Situation am zweiten Verhandlungstag. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ausgesagt, das Alter der damals 13-Jährigen erst am Schluss ihrer Whatsapp-Bekanntschaft nach circa zwei Monaten erfahren zu haben und daraufhin sofort den Kontakt zu dem Mädchen abgebrochen zu haben. Er hatte die Jugendliche über eine Internet-Plattform kennengelernt. Später hatten sie sich über Whatsapp geschrieben. Irgendwann habe das Mädchen ihm angeboten, Fotos von sich in Unterwäsche zu schicken. Darauf sei er eingegangen, erklärte der 26-Jährige, denn beim Kennenlernen habe das Mädchen behauptet, bereits 17 Jahre alt zu sein. Die 13-Jährige hatte ihm schließlich Nacktaufnahmen und pornografische Bilder von sich geschickt.
Gestern nun schilderte die heute 15-Jährige unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Sache ganz anders. Über die Internet-Plattform habe sie mit ihren Freunden chatten wollen. Dabei habe sie dann auch fremde Männer kennengelernt. 15 weitere Kontakte zu Männern sind der Polizei bekannt. Von Anfang an, so die Zeugin, habe sie aber allen Bekanntschaften – auch dem 26-Jährigen – ihr wahres Alter und ihren Wohnsitz genannt, und dass sie noch zur Schule gehe. Nach den ersten unaufgeforderten Bildern habe er sie mit den Worten „Kannst jetzt nicht aufhören. Ich liebe dich, Süße“zu weiteren Fotos angehalten. Der Kontakt sei nicht von dem Angeklagten beendet worden, sondern eher „sang- und klanglos“ausgelaufen.
Staatsanwältin Lisa Kuhn war überzeugt, dass der 26-Jährige von Anfang an das Alter des Mädchens wusste und sie zu weiteren anzüglichen Bildern animierte. Unter Berücksichtigung des bisher makellosen Lebens des Mannes und dem Tatzeitpunkt kurz vor dem 14. Geburtstag des Opfers forderte sie sieben Monate auf Bewährung sowie 500 Euro Geldstrafe. Verteidiger Robert Schindler plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. In der Beweisaufnahme herrsche eine Pattsituation, meinte der Anwalt. Zu beiden Aussagen finde sich im Chatverlauf kein Hinweis, deshalb im Zweifel für den Angeklagten. „Außerdem halte ich es für unlogisch, dass man sein Alter von erst 13 Jahren verrät, wenn man Männer kennenlernen möchte und solche Bilder verschickt.“
Richter Ebner und die Schöffen hatten keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens und folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie verurteilten den 26-Jährigen zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 300 Euro Geldstrafe an den Verein Regenbogen. „Die Hausdurchsuchung und die Schwierigkeiten mit Ihrer Frau waren Ihnen eine Lehre und Warnung genug. Ich bin mir sicher, dass so etwas nicht mehr vorkommt“, erklärte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.