Glyphosat auf Kreisgrund verbieten
Antrag der SPD und der Grünen
Neuburg Schrobenhausen An die Adresse von Landrat Roland Weigert (FW) haben die Fraktionschefs Anton Krammer für die SPD und Theo Walter (Grüne) für die Ausschussgemeinschaft im Kreistag ein Verbot von Pflanzenvernichtungsmitteln mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat auf landkreiseigenen Grundstücken gefordert.
Glyphosat, das nicht nur in der Landwirtschaft als Pflanzenvernichtungsmittel eingesetzt wird, hinterlasse Rückstände in Tieren und Pflanzen. Beim Menschen wurden geringe Mengen Glyphosat bereits im Urin und in der Muttermilch nachgewiesen. Auch bei einer Untersuchung von Bier aus dem Jahr 2016 wurden vom Umweltinstitut München Werte zwischen 0,46 und 29,74 Mikrogramm Glyphosat pro Liter gemessen, argumentieren die Antragsteller. Und weiter: Forscher machten auf weitere Gefahren des Pflanzenkillers aufmerksam. Glyphosat trage zum Artensterben bei, denn das Mittel töte mit den sogenannten Unkräutern auf den Äckern zugleich die Futterpflanzen für eine Vielzahl von Lebewesen. Seit einigen Jahren bestünden zudem Zweifel, ob Glyphosat für den Menschen wirklich unbedenklich sei, führen Krammer und Walter an.
Für besonders großes Aufsehen sorgte die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2015, in der Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“bezeichnet wurde. Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Efsa) und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingegen sehen das allerdings anders. Bei fachgerechter Anwendung finde sich kein Anhaltspunkt für eine krebserzeugende Wirkung, erklärte das BfR nach der Auswertung hunderter Studien. Allerdings hat diese Analyse zuletzt erhebliche Kritik auf sich gezogen.
Die Antragsteller fordern deshalb, der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen solle aus Fürsorge für Mensch und Natur komplett auf den Einsatz des umstrittenen Pflanzenvernichtungsmittels verzichten und in den zuständigen Gremien einen entsprechenden Beschluss fassen: Der Landkreis spricht sich für ein generelles Verbot von Pflanzenvernichtungsmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat aus, verbietet auf allen eigenen, privaten wie öffentlichen Flächen des Landkreises die Verwendung dieses Wirkstoffs und empfiehlt den grundsätzlichen Verzicht auf chemische Wirkstoffe, deren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt nicht einwandfrei festgestellt sind.