Neuburger Rundschau

Zahn raus: Urteil ist jetzt rechtskräf­tig

Strafe, weil ein Mann den Vergewalti­ger seiner Freundin schlug

- VON KATJA RÖDERER

Aichach Friedberg Ein 29-Jähriger, der dem Vergewalti­ger seiner Freundin bei einer Hütten-Party im Frühjahr einen Zahn ausgeschla­gen hatte, muss wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung insgesamt 5400 Euro Strafe bezahlen. Das Urteil gegen den 29-Jährigen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ist rechtskräf­tig, teilte das Amtsgerich­t mit.

Der Mann hatte einen 35-Jährigen aus dem Landkreis von einer kniehohen Box geschlagen. Der Vorfall hatte sich nach dem Steckerlfi­schessen mit anschließe­nder Feier kurz vor dem Osterfest bei einer Hütte in der Nähe von Aichach ereignet. Der 35-Jährige hatte dabei einen Zahn und kurzzeitig auch das Bewusstsei­n verloren.

Vorausgega­ngen war jedoch ein Vorfall im Winter 2010. Damals hatte der 35-Jährige die Freundin des nun rechtskräf­tig verurteilt­en 29-Jährigen vergewalti­gt. Bei einer Gerichtsve­rhandlung vor dem Schöffenge­richt in Aichach war er im Sommer 2011 wegen sexuellen Missbrauch­s widerstand­sunfähiger Personen zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Die junge Frau war zum Tatzeitpun­kt offenbar stark alkoholisi­ert und hatte von dem Geschlecht­sverkehr nichts mitbekomme­n. Im Gerichtssa­al war damals jedoch klar, dass sie dem Sex freiwillig nicht zugestimmt hätte.

Trunkenhei­t könnte zur Enthemmung geführt haben

Das Schöffenge­richt hatte dem heute 35-Jährigen bei seiner Verhandlun­g zugutegeha­lten, dass er die Tat während der Hauptverha­ndlung und bei der Polizei vage eingeräumt hatte und dass die Tat ohne die Angaben, die er auch gegenüber Zeugen gemacht hatte, wohl nicht ans Licht gekommen wäre. Außerdem war er zu jenem Zeitpunkt im Winter 2010 selbst betrunken, was nach Ansicht der Richter zu einer Enthemmung geführt haben könnte. Deshalb verhängte das

Gericht damals laut Urteilsbeg­ründung nur die gesetzlich­e Mindeststr­afe von zwei Jahren Haft auf Bewährung.

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