Neuburger Rundschau

Muss Anton Schlecker ins Gefängnis?

Heute fällt das Urteil gegen den Drogerie-Patriarche­n

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Stuttgart Fast sechs Jahre nach der Insolvenz des Drogerie-Imperiums von Anton Schlecker verkündet das Landgerich­t Stuttgart heute sein Urteil gegen den Firmengrün­der. Die Staatsanwa­ltschaft fordert drei Jahre Haft für den 73-Jährigen. Er soll vor der Insolvenz des Konzerns Millionen zur Seite geschafft haben. Schleckers mitangekla­gtem Sohn Lars drohen zwei Jahre und zehn Monate Haft, seiner Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate.

Die Verteidige­r der Familie halten die Forderunge­n für völlig überzogen. Die Staatsanwa­ltschaft hält es aber für erwiesen, dass Anton Schlecker das Geld über diverse Wege vor den Gläubigern in Sicherheit bringen wollte, als er den Untergang seines Imperiums kommen sah. Der Firmenpatr­iarch selbst betont, dass eine Insolvenz für ihn unvorstell­bar gewesen sei und er bis zum Schluss an sein Lebenswerk geglaubt habe. In dem Prozess ging es vor allem um die Frage, wann genau Schlecker klar gewesen sein muss, dass die Zahlungsun­fähigkeit drohte – denn von da an hätte er kein Geld mehr aus dem Unternehme­n ziehen und auch nichts aus seinem Privatverm­ögen auf andere übertragen dürfen. Als Einzelkauf­mann haftete Anton Schlecker mit allem, was er besaß, für seine Firma. Lesen Sie in der Wirtschaft die Geschichte vom Aufstieg und Absturz eines stets umstritten­en Mannes.

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