Muss Anton Schlecker ins Gefängnis?
Heute fällt das Urteil gegen den Drogerie-Patriarchen
Stuttgart Fast sechs Jahre nach der Insolvenz des Drogerie-Imperiums von Anton Schlecker verkündet das Landgericht Stuttgart heute sein Urteil gegen den Firmengründer. Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für den 73-Jährigen. Er soll vor der Insolvenz des Konzerns Millionen zur Seite geschafft haben. Schleckers mitangeklagtem Sohn Lars drohen zwei Jahre und zehn Monate Haft, seiner Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate.
Die Verteidiger der Familie halten die Forderungen für völlig überzogen. Die Staatsanwaltschaft hält es aber für erwiesen, dass Anton Schlecker das Geld über diverse Wege vor den Gläubigern in Sicherheit bringen wollte, als er den Untergang seines Imperiums kommen sah. Der Firmenpatriarch selbst betont, dass eine Insolvenz für ihn unvorstellbar gewesen sei und er bis zum Schluss an sein Lebenswerk geglaubt habe. In dem Prozess ging es vor allem um die Frage, wann genau Schlecker klar gewesen sein muss, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte – denn von da an hätte er kein Geld mehr aus dem Unternehmen ziehen und auch nichts aus seinem Privatvermögen auf andere übertragen dürfen. Als Einzelkaufmann haftete Anton Schlecker mit allem, was er besaß, für seine Firma. Lesen Sie in der Wirtschaft die Geschichte vom Aufstieg und Absturz eines stets umstrittenen Mannes.