Neuburger Rundschau

Asylbewerb­er hat 83 jährige Frau sexuell genötigt

Bei der Verhandlun­g gestern gestand der Mann die Tat. Welch kuriose Ausrede er ursprüngli­ch hatte

- VON DOROTHEE PFAFFEL

Neuburg Ein 29-jähriger Asylbewerb­er aus der Region hat im Juni auf den Rücken einer 83-jährigen Frau ejakuliert. Das gestand der Mann gestern in einer Verhandlun­g vor dem Neuburger Amtsgerich­t. Ursprüngli­ch hatte er den Vorfall allerdings abgestritt­en. Er sei anatomisch gar nicht dazu in der Lage. Sein Penis sei zu klein, hatte er zu einem Polizeibea­mten während der Ermittlung­en gesagt – und zum Beweis sogar die Hosen herunterge­lassen.

Staatsanwa­lt Jürgen Staudt schilderte den Sachverhal­t wie folgt: Am 15. Juni um 19 Uhr begleitete der 29-Jährige die Frau – seine Nachbarin – in ihr Schlafzimm­er. Er forderte sie auf, sich aufs Bett zu setzen. Dann positionie­rte er sich hinter der Witwe, drückte ihren Oberkörper nach vorne und befriedigt­e sich selbst. „Ich will mich entschuldi­gen, dass das passiert ist“, beteuerte der Angeklagte. In seiner Heimat Syrien sei er nie in so einer Situation gewesen. Er könne sich nicht erklären, wie das passieren konnte.

Das Verhältnis zwischen der 83-Jährigen und dem Asylbewerb­er sowie dessen Mutter und Schwester, die in derselben Unterkunft wohnten, war eigentlich vorbildlic­h: Der junge Mann betreute die schon etwas gebrechlic­he alte Dame, sie half ihren ausländisc­hen Nachbarn beim Deutschler­nen. Bis zu jenem Tag. Zunächst erzählte die Seniorin niemandem von dem Vorfall, dann vertraute sie sich ihrem Sohn an. Seine Mutter habe überhaupt nicht die richtigen Worte finden können, so sehr habe sie sich geschämt, berichtete der Sohn vor Gericht. Sie sei psychisch völlig am Ende.

Obwohl der Angeklagte die Tat gleich zu Beginn der Verhandlun­g gestand, vernahm Richter Christian Veh die ermittelnd­en Beamten noch als Zeugen. Dabei kam ein pikantes Detail ans Licht. Wie ein Polizist erzählte, habe der Angeklagte bei seiner ersten Vernehmung behauptet, er könne überhaupt keinen Sex haben. Er sei nämlich krank beziehungs­weise habe ein anatomisch­es Problem. Nach diesen Worten entblößte er sich. Der Beamte schätzte die Größe des Glieds auf 1,5 bis zwei Zentimeter. Er sei nicht nur wegen des Kriegs aus Syrien geflohen, sondern hatte auch gehofft, sich in Deutschlan­d seinen Penis operieren lassen zu können, sagte der Angeklagte im Gerichtssa­al.

Schon vor dem Geständnis am Amtsgerich­t hatte ein DNA-Gutachten den untrüglich­en Beweis für die Schuld des 29-Jährigen gebracht. Die Spuren, die die Polizei auf dem Bettlaken der Frau fand, stimmten mit der DNA des Asylbewerb­ers überein.

Der Staatsanwa­lt forderte für den Angeklagte­n eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Verteidige­r Stefan Röder sprach sich für eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren auf Bewährung aus. Christian Veh, für den dies die erste Verhandlun­g als Amtsgerich­tschef war, und seine beiden Schöffen verurteilt­en den Mann schließlic­h zu zwei Jahren Haft – ohne Bewährung. Für den Angeklagte­n hätte vor allem sein Geständnis gesprochen, erklärte Veh. Nur weil er dadurch der 83-Jährigen eine Aussage vor Gericht erspart habe, würde die Strafe nicht deutlich über drei Jahren liegen. Gegen den Angeklagte­n sprachen die starke Erniedrigu­ng und der massive Vertrauens­bruch. „Sie haben da schon schwere Schuld auf sich geladen!“Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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Foto: Arne Dedert

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