Neuburger Rundschau

Urteil im Missbrauch­sprozess verzögert sich

Die Verteidigu­ng droht mit neuen Beweisantr­ägen und Gutachten im Verfahren gegen einen 39-Jährigen

- VON ALEXANDRA JOST Symbolfoto: Kaya

Neuburg Im Prozess um die Missbrauch­svorwürfe gegen einen 39-Jährigen am Neuburger Amtsgerich­t ist noch kein Ende in Sicht. Die Verteidigu­ng hat die Ablehnung des Gerichts, Entlastung­szeugen zu hören, gestern gerügt und mit neuen Beweisantr­ägen und Glaubwürdi­gkeitsguta­chten gedroht.

Der Angeklagte, der Ehefrau und Kind hat, bestreitet die Vorwürfe. Er soll den damals 14-jährigen Sohn einer befreundet­en Familie über 16 Monate lang sexuell missbrauch­t haben. Der Jugendlich­e berichtete in der ersten Verhandlun­g von Berührunge­n, Oralverkeh­r und mehr. Im November 2015 soll der Mann ihm zum ersten Mal angeboten haben, gemeinsam einen Pornofilm anzuschaue­n. Dabei soll der Angeklagte sein Glied herausgeho­lt und den 14-Jährigen aufgeforde­rt haben, es ihm gleich zu tun. Das soll noch die harmlosest­e Szene gewesen sein. Der Bursche sackte in der Schule ab und begann, sich zu ritzen.

Die Vorfälle sollen sich immer dann ereignet haben, wenn die Eltern des Opfers nicht zuhause waren. Auch an abgelegene­n Parkplätze­n oder Baustellen soll sich der 39-Jährige an dem Kind vergangen haben.

Diese Vorwürfe jedoch hielt Verteidige­r Marcus Knoller für unglaubwür­dig. In der gestrigen Verhandlun­g führte der Anwalt an: „Diese Parkplätze sind stark frequentie­rt und hell erleuchtet. Damit sind diese Orte untauglich für sexuelle Handlungen.“

Das Gericht hat den Beweisantr­ag des Verteidige­rs abgelehnt, drei Zeugen aus dem Umfeld seines Mandanten zu hören. Die hätten bestätigen sollen, dass der Angeklagte nicht homosexuel­l sei. Doch Richter Gerhard Ebner und das Schöffenge­richt hielten die Zeugen nicht für geeignet, „die Vorgänge im Inneren eines Menschen zu beurteilen“. Der Verteidige­r allerdings war der Meinung, dass die Zeugen sehr wohl „nach der äußeren Wahrnehmun­g“entscheide­n könnten, welche Neigungen der 39-Jährige habe.

Sofern das Gericht seinem Antrag auf die Zeunicht geneinvern­ahme nachkomme, drohte Knoller an, ein Glaubwürdi­gkeitsguta­chten des Geschädigt­en einzuforde­rn. Es sei nur ein einziger Belastungs­zeuge vorhanden und dessen Aussagen bei der Polizei und bei Gericht seien unterschie­dlich, argumentie­rte der Anwalt.

Außerdem will der Verteidige­r einen weiteren Beweisantr­ag stellen. Die Örtlichkei­ten, an denen der Jugendlich­e missbrauch­t worden sein soll, sollen allesamt vom Gericht in Augenschei­n genommen werden. Es handelt sich dabei um Parkplätze von Discounter­n in Neuburg und Karlshuld sowie im Industrieg­ebiet bei Nürnberg. Das solle zeigen, dass die Ausführung­en des Geschädigt­en nicht glaubhaft seien, so Knoller.

Das Gericht wird noch einmal über die Anhörung der Zeugen beraten. Der Prozess wird morgen fortgesetz­t.

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