Urteil im Missbrauchsprozess verzögert sich
Die Verteidigung droht mit neuen Beweisanträgen und Gutachten im Verfahren gegen einen 39-Jährigen
Neuburg Im Prozess um die Missbrauchsvorwürfe gegen einen 39-Jährigen am Neuburger Amtsgericht ist noch kein Ende in Sicht. Die Verteidigung hat die Ablehnung des Gerichts, Entlastungszeugen zu hören, gestern gerügt und mit neuen Beweisanträgen und Glaubwürdigkeitsgutachten gedroht.
Der Angeklagte, der Ehefrau und Kind hat, bestreitet die Vorwürfe. Er soll den damals 14-jährigen Sohn einer befreundeten Familie über 16 Monate lang sexuell missbraucht haben. Der Jugendliche berichtete in der ersten Verhandlung von Berührungen, Oralverkehr und mehr. Im November 2015 soll der Mann ihm zum ersten Mal angeboten haben, gemeinsam einen Pornofilm anzuschauen. Dabei soll der Angeklagte sein Glied herausgeholt und den 14-Jährigen aufgefordert haben, es ihm gleich zu tun. Das soll noch die harmloseste Szene gewesen sein. Der Bursche sackte in der Schule ab und begann, sich zu ritzen.
Die Vorfälle sollen sich immer dann ereignet haben, wenn die Eltern des Opfers nicht zuhause waren. Auch an abgelegenen Parkplätzen oder Baustellen soll sich der 39-Jährige an dem Kind vergangen haben.
Diese Vorwürfe jedoch hielt Verteidiger Marcus Knoller für unglaubwürdig. In der gestrigen Verhandlung führte der Anwalt an: „Diese Parkplätze sind stark frequentiert und hell erleuchtet. Damit sind diese Orte untauglich für sexuelle Handlungen.“
Das Gericht hat den Beweisantrag des Verteidigers abgelehnt, drei Zeugen aus dem Umfeld seines Mandanten zu hören. Die hätten bestätigen sollen, dass der Angeklagte nicht homosexuell sei. Doch Richter Gerhard Ebner und das Schöffengericht hielten die Zeugen nicht für geeignet, „die Vorgänge im Inneren eines Menschen zu beurteilen“. Der Verteidiger allerdings war der Meinung, dass die Zeugen sehr wohl „nach der äußeren Wahrnehmung“entscheiden könnten, welche Neigungen der 39-Jährige habe.
Sofern das Gericht seinem Antrag auf die Zeunicht geneinvernahme nachkomme, drohte Knoller an, ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Geschädigten einzufordern. Es sei nur ein einziger Belastungszeuge vorhanden und dessen Aussagen bei der Polizei und bei Gericht seien unterschiedlich, argumentierte der Anwalt.
Außerdem will der Verteidiger einen weiteren Beweisantrag stellen. Die Örtlichkeiten, an denen der Jugendliche missbraucht worden sein soll, sollen allesamt vom Gericht in Augenschein genommen werden. Es handelt sich dabei um Parkplätze von Discountern in Neuburg und Karlshuld sowie im Industriegebiet bei Nürnberg. Das solle zeigen, dass die Ausführungen des Geschädigten nicht glaubhaft seien, so Knoller.
Das Gericht wird noch einmal über die Anhörung der Zeugen beraten. Der Prozess wird morgen fortgesetzt.