Heimlich Telefonat des Bürgermeisters aufgenommen
Um den verdienten Lohn für seine Arbeit zu erhalten, wollte ein 41-Jähriger einen hörbaren Beweis für seinen Auftraggeber sammeln. Dabei hat er sich allerdings strafbar gemacht
Neuburg Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, heißt ein Rechtsgrundsatz aus dem römischen Recht und ist bei uns als Volksweisheit bekannt. Das jedoch wollte ein 41-Jähriger nicht einsehen und musste deshalb gestern vor dem Amtsrichter Platz nehmen. Der Mann hatte ein Telefonat von Weicherings Bürgermeister Thomas Mack heimlich per Handy aufgezeichnet und war nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes angeklagt.
Der selbstständige Berliner hatte sechs Wochen als Subunternehmer einer Trockenbaufirma an der Sanierung der Gebäude der Weicheringer Grundschule mitgearbeitet. Da ihm jedoch dessen Auftraggeber Mängel an der Deckenverkleidung vorwarf und ihm deshalb die Rechnung in Höhe von 28 000 Euro nicht zahlte, wollte der selbstständige 41-Jährige die Deckenverkleidung im Juni dieses Jahres ohne Absprachen einfach austauschen. Weicherings Bürgermeister Thomas Mack und die Polizei, die über einen Diebstahl informiert worden war, eilten zu der Baustelle. Mack habe keinerlei Mängel an den Arbeiten des Mannes feststellen können, so der Bürgermeister im Zeugenstand. Er habe dem 41-Jährigen helfen und noch vor Ort mit der Chefin der Trockenbaufirma sprechen wollen.
Dieses Telefonat nahm der Angeklagte jedoch heimlich mit seinem Handy auf. „Ich wollte eine Bestätigung haben, dass meine Arbeit in Ordnung ist. Die Aufnahme war nicht gegen den Bürgermeister. Er hat nichts mit den unbezahlten Rechnungen zu tun“, erklärte der 41-Jährige vor Gericht. Sofort nach der Aufzeichnung teilte der Angeklagte dem Bürgermeister auch mit, dass er das Telefonat auf seinem Handy gesichert habe. Die Polizei nahm dem Mann daraufhin allerdings das Gerät ab. Zudem bekam er eine Anzeige. „Ich wusste nicht, dass das strafbar ist. Ich kenne die Gesetze nicht, sonst wäre ich Anwalt und kein Bauarbeiter“, verteidigte sich der 41-Jährige und zeigte sich zunächst wenig einsichtig. Er hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 20 Tagessätzen Einspruch eingelegt.
„Das darf vielleicht nur James Bond“
Richterin Celina Nappenbach erklärte noch einmal das Vergehen des Mannes: „Gespräche heimlich aufzunehmen, ist verboten. Das darf vielleicht nur James Bond.“Dennoch zeigte sie Verständnis für die „wirklich schwierige Situation“des 41-Jährigen. „Das war wohl eine Kurzschlussreaktion. Strafrechtlich ist der Schuldgehalt relativ gering. Trotzdem ist das eine strafbare Handlung.“Die Richterin machte dem Angeklagten das Angebot, das Verfahren einzustellen, sollte er zustimmen, dass das Handy vom Gericht eingezogen werden dürfe. Außerdem müsse der Mann einsehen, dass er einen Fehler gemacht habe. „Ich werde das bestimmt nicht mehr machen“, stimmte der 41-Jährige den Auflagen letztendlich zu. Immerhin hat der Unternehmer nun die gute Qualität seiner Arbeit schwarz auf weiß. Denn das Protokoll des Strafverfahrens samt Zeugenaussage erhält er schriftlich.