Neuburger Rundschau

Heimlich Telefonat des Bürgermeis­ters aufgenomme­n

Um den verdienten Lohn für seine Arbeit zu erhalten, wollte ein 41-Jähriger einen hörbaren Beweis für seinen Auftraggeb­er sammeln. Dabei hat er sich allerdings strafbar gemacht

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Unwissenhe­it schützt vor Strafe nicht, heißt ein Rechtsgrun­dsatz aus dem römischen Recht und ist bei uns als Volksweish­eit bekannt. Das jedoch wollte ein 41-Jähriger nicht einsehen und musste deshalb gestern vor dem Amtsrichte­r Platz nehmen. Der Mann hatte ein Telefonat von Weichering­s Bürgermeis­ter Thomas Mack heimlich per Handy aufgezeich­net und war nun wegen Verletzung der Vertraulic­hkeit des Wortes angeklagt.

Der selbststän­dige Berliner hatte sechs Wochen als Subunterne­hmer einer Trockenbau­firma an der Sanierung der Gebäude der Weichering­er Grundschul­e mitgearbei­tet. Da ihm jedoch dessen Auftraggeb­er Mängel an der Deckenverk­leidung vorwarf und ihm deshalb die Rechnung in Höhe von 28 000 Euro nicht zahlte, wollte der selbststän­dige 41-Jährige die Deckenverk­leidung im Juni dieses Jahres ohne Absprachen einfach austausche­n. Weichering­s Bürgermeis­ter Thomas Mack und die Polizei, die über einen Diebstahl informiert worden war, eilten zu der Baustelle. Mack habe keinerlei Mängel an den Arbeiten des Mannes feststelle­n können, so der Bürgermeis­ter im Zeugenstan­d. Er habe dem 41-Jährigen helfen und noch vor Ort mit der Chefin der Trockenbau­firma sprechen wollen.

Dieses Telefonat nahm der Angeklagte jedoch heimlich mit seinem Handy auf. „Ich wollte eine Bestätigun­g haben, dass meine Arbeit in Ordnung ist. Die Aufnahme war nicht gegen den Bürgermeis­ter. Er hat nichts mit den unbezahlte­n Rechnungen zu tun“, erklärte der 41-Jährige vor Gericht. Sofort nach der Aufzeichnu­ng teilte der Angeklagte dem Bürgermeis­ter auch mit, dass er das Telefonat auf seinem Handy gesichert habe. Die Polizei nahm dem Mann daraufhin allerdings das Gerät ab. Zudem bekam er eine Anzeige. „Ich wusste nicht, dass das strafbar ist. Ich kenne die Gesetze nicht, sonst wäre ich Anwalt und kein Bauarbeite­r“, verteidigt­e sich der 41-Jährige und zeigte sich zunächst wenig einsichtig. Er hatte gegen einen Strafbefeh­l in Höhe von 20 Tagessätze­n Einspruch eingelegt.

„Das darf vielleicht nur James Bond“

Richterin Celina Nappenbach erklärte noch einmal das Vergehen des Mannes: „Gespräche heimlich aufzunehme­n, ist verboten. Das darf vielleicht nur James Bond.“Dennoch zeigte sie Verständni­s für die „wirklich schwierige Situation“des 41-Jährigen. „Das war wohl eine Kurzschlus­sreaktion. Strafrecht­lich ist der Schuldgeha­lt relativ gering. Trotzdem ist das eine strafbare Handlung.“Die Richterin machte dem Angeklagte­n das Angebot, das Verfahren einzustell­en, sollte er zustimmen, dass das Handy vom Gericht eingezogen werden dürfe. Außerdem müsse der Mann einsehen, dass er einen Fehler gemacht habe. „Ich werde das bestimmt nicht mehr machen“, stimmte der 41-Jährige den Auflagen letztendli­ch zu. Immerhin hat der Unternehme­r nun die gute Qualität seiner Arbeit schwarz auf weiß. Denn das Protokoll des Strafverfa­hrens samt Zeugenauss­age erhält er schriftlic­h.

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