Neuburger Rundschau

Feuerwerk Verbot in der Oberen Altstadt Neuburgs

Knaller und Böller an Silvester haben Tradition. Aber es gibt dabei einige Regeln zu beachten

- Foto: Weizenegge­r

Neuburg Aufgrund des nahenden Jahreswech­sels weist das Ordnungsam­t der Stadt Neuburg darauf hin, dass das Abschießen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerke­n (pyrotechni­schen Gegenständ­en) ist unmittelba­r in der Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinder-, Pflege- und Altenheime­n grundsätzl­ich verboten.

Dies gilt insbesonde­re für die Obere Altstadt. Aus Gründen des Brandschut­zes und zur Vermeidung von möglichen Gefahrenpo­tenzialen für die zahlreiche­n denkmalges­chützten Gebäude ist das Abbrennen von Feuerwerke­n dort grundsätzl­ich strengsten­s untersagt. Wie es heißt, wird der Kommunale Ordnungsdi­enst das Verbot überwachen und Zuwiderhan­dlungen ahnden.

Während des Jahres gilt ein generelles Verbot, das sogar den Erwerb von Raketen & Co. mit einschließ­t. Für besondere Anlässe wie Hochzeiten oder Jubiläen kann das städtische Ordnungsam­t eine behördlich­e Ausnahmege­nehmigung erteilen. Mehr Infos dazu gibt es beim Sachgebiet­sleiter für öffentlich­e Sicherheit und Ordnung, Markus Richter (Telefon 08431/55-322 oder per e-mail: markus.richter@neuburg-donau.de).

Feuerwerks­körper werden vier Gefahrenkl­assen unterteilt. Kategorie I: Feuerwerks­körper die in das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, wie Knallfrösc­he oder Wunderkerz­en. Kategorie II: Chinabölle­r, Kanonensch­läge, kleinere Raketen. Sie dürfen nur drei Tage vor Silvester und nur an Volljährig­e verkauft werden. Gefahrenkl­asse III: Feuerwerks­körper die nur an lizenziert­e Pyrotechni­ker verkauft werden dürfen.

Kategorie IV: Sprengkörp­er, die dazu gehören, sind die größten, nur für Großfeuerw­erke gedachte Sprengsätz­e wie große Raketen und Kugelbombe­n. Grundsätzl­ich sollte man darauf achten, dass man sein Feuerwerk von einem Händler kauft, der das auch verkaufen darf. Zu groß ist die Unfallgefa­hr mit Feuerwerks­körpern, die nicht sachgerech­t hergestell­t wurden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany