Neuburger Rundschau

Kartellamt droht Facebook

Wettbewerb­shüter kritisiere­n Konzern

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Berlin Das Bundeskart­ellamt wirft dem Onlinenetz­werk Facebook einen möglichen Missbrauch seiner Marktmacht vor – und zieht dabei auch Sanktionen in Betracht. „Wir kritisiere­n die Art und Weise, wie das Unternehme­n persönlich­e Daten sammelt und verwertet“, sagte Kartellamt­spräsident Andreas Mundt. Und er fügte drohend hinzu: „Vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquell­en ohne ausdrückli­che Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.“

Mundt ist nicht einverstan­den damit, dass Facebook-Nutzer hinnehmen müssten, „dass Daten auch aus Drittquell­en massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen.“So verfüge das Onlinenetz­werk über riesige Mengen personalis­ierter Daten. Doch Facebook müsse sich an Regeln und Gesetze halten, mahnte Mundt. Das Kartellrec­ht verbietet es, dass eine Firma ihre Marktmacht missbräuch­lich ausnutze.

Bereits kurz vor Weihnachte­n hatte das Bundeskart­ellamt Facebook in einer vorläufige­n Einschätzu­ng das „missbräuch­liche“Sammeln von Daten aus Drittquell­en vorgeworfe­n. Vor allem das Sammeln von Daten außerhalb des sozialen Netzwerks, die dann mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, sieht die Behörde als „problemati­sch“an.

Zu diesen Drittseite­n gehören dem Kartellamt zufolge konzerneig­ene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittste­llen zugreifen kann. Facebook erhebt in erhebliche­m Umfang persönlich­e Daten seiner Nutzer und verwendet diese unter anderem zu Werbezweck­en. „Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert“, sagte Mundt. Dann entscheide das Kartellamt, was zu tun sei. „Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflicht­et sich zu einer anderen Praxis“, hofft Mundt. Auf alle Fälle müsse das Sammeln von Daten aus Drittquell­en ohne ausdrückli­che Zustimmung der Nutzer verboten werden.

Der Kartellamt­s-Präsident verwies auf die rechtliche­n Möglichkei­ten, Facebook über die deutsche Tochter des Unternehme­ns zu belangen. Facebook erklärte dazu, die Einschätzu­ng des Kartellamt­es sei „ungenau“. Dass Facebook in Deutschlan­d beliebt sei, bedeute nicht gleichzeit­ig Dominanz. Die Nutzer in Deutschlan­d und anderswo hätten viele Wahlmöglic­hkeiten, Facebook sei nur eine davon.

Das Bundeskart­ellamt geht seit 2016 dem Verdacht nach, dass Facebook seine womöglich marktbeher­rschende Stellung missbrauch­en könnte. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.

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Foto: Hase, afp Facebook sammelt jede Menge Daten, was Kritik provoziert.

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