Kartellamt droht Facebook
Wettbewerbshüter kritisieren Konzern
Berlin Das Bundeskartellamt wirft dem Onlinenetzwerk Facebook einen möglichen Missbrauch seiner Marktmacht vor – und zieht dabei auch Sanktionen in Betracht. „Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Und er fügte drohend hinzu: „Vielleicht müssen wir am Ende das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer hierfür verbieten.“
Mundt ist nicht einverstanden damit, dass Facebook-Nutzer hinnehmen müssten, „dass Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt werden, obwohl sie davon wenig, meistens sogar gar nichts wissen.“So verfüge das Onlinenetzwerk über riesige Mengen personalisierter Daten. Doch Facebook müsse sich an Regeln und Gesetze halten, mahnte Mundt. Das Kartellrecht verbietet es, dass eine Firma ihre Marktmacht missbräuchlich ausnutze.
Bereits kurz vor Weihnachten hatte das Bundeskartellamt Facebook in einer vorläufigen Einschätzung das „missbräuchliche“Sammeln von Daten aus Drittquellen vorgeworfen. Vor allem das Sammeln von Daten außerhalb des sozialen Netzwerks, die dann mit dem Facebook-Konto verknüpft werden, sieht die Behörde als „problematisch“an.
Zu diesen Drittseiten gehören dem Kartellamt zufolge konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann. Facebook erhebt in erheblichem Umfang persönliche Daten seiner Nutzer und verwendet diese unter anderem zu Werbezwecken. „Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert“, sagte Mundt. Dann entscheide das Kartellamt, was zu tun sei. „Vielleicht schlägt Facebook Lösungen vor und verpflichtet sich zu einer anderen Praxis“, hofft Mundt. Auf alle Fälle müsse das Sammeln von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer verboten werden.
Der Kartellamts-Präsident verwies auf die rechtlichen Möglichkeiten, Facebook über die deutsche Tochter des Unternehmens zu belangen. Facebook erklärte dazu, die Einschätzung des Kartellamtes sei „ungenau“. Dass Facebook in Deutschland beliebt sei, bedeute nicht gleichzeitig Dominanz. Die Nutzer in Deutschland und anderswo hätten viele Wahlmöglichkeiten, Facebook sei nur eine davon.
Das Bundeskartellamt geht seit 2016 dem Verdacht nach, dass Facebook seine womöglich marktbeherrschende Stellung missbrauchen könnte. Eine abschließende Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet.