18 Jähriger gibt vor Gericht zu: Doch keine Erpressung
Wie es kommt, dass ein vermeintliches Opfer möglicherweise bald selbst auf der Anklagebank sitzt
Neuburg Versuchte räuberische Erpressung lautete der gewichtige Vorwurf, weswegen zwei junge Neuburger gestern Nachmittag am Amtsgericht erscheinen mussten. Nach der Aussage des vermeintlichen Opfers war allerdings schnell klar: An dieser Geschichte ist was faul!
Wie Staatsanwältin Carola Sciurba vortrug, soll der 24-jährige Angeklagte im Mai 2017 einen 18-Jährigen, ebenfalls aus Neuburg, unter Androhung von Schlägen dazu gezwungen haben, zwei Handydisplays im Wert von 300 Euro für ihn zu bestellen. Als der 18-Jährige dieser Aufforderung nicht nachkam, wollte der 24-Jährige das Geld in bar. Doch der 18-Jährige zahlte nicht. Ein paar Wochen später soll sich deshalb ein 17-Jähriger eingemischt haben, um das Geld einzutreiben. Gemeinsam mit zwei Helfern soll er den 18-Jährigen geschlagen und getreten haben. Und das alles wegen zwei Handydisplays beziehungsweise 300 Euro – so lautete zumindest die Geschichte, die der 18-Jährige erzählt hatte, als er bei der Polizei Anklage erhoben hatte.
Die beiden Angeklagten konnten kaum fassen, was sie da hörten. Der 17-Jährige gab zwar zu, den anderen ins Gesicht geschlagen zu haben, aber nur, weil sie sich gestritten hatten. Er hatte dem 18-Jährigen vor einiger Zeit 300 Euro geliehen und die wollte er zurückhaben. Von irgendwelchen Handydisplays wisse er überhaupt nichts, versicherte er. Der 24-Jährige wusste zwar von den Handydisplays. Ansonsten habe sich jedoch alles ganz anders abgespielt: Der 18-Jährige sei auf ihn zugekommen und wollte klären, ob er gefahrlos einen gemeinsamen Bekannten verprügeln könne, ohne dass er sich einmische. „Ich habe ihm gesagt, er kann mit ihm machen, was er will. Das ist mir egal“, sagte der Angeklagte. Daraufhin habe der 18-Jährige ihm angeboten, ihm dafür zwei Handydisplays zu bestellen. Letztendlich kam es aber weder zur Schlägerei noch zur Bestellung.
Als schließlich das „Opfer“als Zeuge aussagen musste, hielt seine Geschichte den Fragen von Richter Gerhard Ebner nicht stand. Der 18-Jährige räumte relativ schnell ein: „Ich habe da zwei Sachen vermischt.“Nach der Konfrontation mit dem 17-Jährigen habe er unter Schock gestanden und sei relativ schwer verletzt gewesen.
Das Verfahren gegen den 17-Jährigen wurde unter der Auflage von 20 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt. Der 24-Jährige wurde freigesprochen. Dem 18-Jährigen droht nun ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung.