Neuburger Rundschau

Familienva­ter baut Drogen an, für sich – und zum Verkauf

36-jähriger Neuburger versteckt eine Marihuana-Aufzuchtan­lage in seiner Werkstatt. Jetzt ist er aufgefloge­n

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Neuburg „Das ist ja wohl das Verantwort­ungslosest­e, was es gibt!“, rügte Richter Christian Veh gestern einen 36-jährigen Neuburger während einer Verhandlun­g am Amtsgerich­t. Warum der Richter den Mann so harsch anging? Der Angeklagte hat drei Kinder: zwölf, sieben und vier Jahre alt. Und trotzdem hat er zuhause Marihuana angebaut. Fast 800 Gramm hat die Polizei bei ihm gefunden – zu viel für den Eigenkonsu­m.

Die Ex-Frau seines jüngsten Bruders hatte den Neuburger im Sommer des vergangene­n Jahres bei der Polizei verpfiffen. Am 7. August entdeckten die Beamten im Haus und in der Werkstatt des 36-Jährigen dann 780 Gramm Marihuana, 3,3 Gramm Haschisch, Rauschgift­utensilien und eine Aufzuchtan­lage, berichtete Staatsanwa­lt Jürgen Staudt. Die Drogen waren in beschrifte­ten Tütchen verpackt. Wie ein Polizeibea­mter als Zeuge aussagte, sei die Aufzuchtan­lage hinter einer Art doppelten Wand in der Werkstatt des Neuburgers versteckt gewesen.

Der Angeklagte gestand zunächst lediglich, Marihuana für den Eigenbedar­f angebaut zu haben. Es sei die einfachste und billigste Methode gewesen, seinen hohen Eigenkonsu­m – 90 bis 100 Gramm im Monat – zu decken. Dass er die Drogen aber auch verkaufen wollte, stritt er vehement ab – bis der Richter ihm klarmachte, dass er nur bei einem vollumfäng­lichen Geständnis mit einer Bewährungs­strafe davonkomme­n könnte. Veh: „Ich mache dieses Geschäft schon lange. Es spricht alles dafür, dass sie einen Teil verkaufen wollten.“Da knickte der Angeklagte ein. Als der Richter ihm auch noch verdeutlic­hte, wie leicht die Kinder an die Drogen hätten herankomme­n können, zeigte der dreifache Familienva­ter Reue und sagte: „Es war ein Riesenfehl­er.“

In einer Haarprobe fanden Gerichtsme­diziner nicht nur THC, sondern auch Spuren von Kokain. Im Bundeszent­ralregiste­r gibt es über den 36-Jährigen bislang keine Eintragung­en. Sowohl Staatsanwa­lt Staudt als auch Verteidige­r Martin Angermayr hielten eine Bewährungs­strafe für angemessen. Das sahen auch der Richter und seine Schöffen so. Veh verurteilt­e den Mann, der bereits fünf Monate in Untersuchu­ngshaft saß, zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, mit der Auflage, sich einer Drogenentw­öhnungsthe­rapie zu unterziehe­n.

Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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