Familienvater baut Drogen an, für sich – und zum Verkauf
36-jähriger Neuburger versteckt eine Marihuana-Aufzuchtanlage in seiner Werkstatt. Jetzt ist er aufgeflogen
Neuburg „Das ist ja wohl das Verantwortungsloseste, was es gibt!“, rügte Richter Christian Veh gestern einen 36-jährigen Neuburger während einer Verhandlung am Amtsgericht. Warum der Richter den Mann so harsch anging? Der Angeklagte hat drei Kinder: zwölf, sieben und vier Jahre alt. Und trotzdem hat er zuhause Marihuana angebaut. Fast 800 Gramm hat die Polizei bei ihm gefunden – zu viel für den Eigenkonsum.
Die Ex-Frau seines jüngsten Bruders hatte den Neuburger im Sommer des vergangenen Jahres bei der Polizei verpfiffen. Am 7. August entdeckten die Beamten im Haus und in der Werkstatt des 36-Jährigen dann 780 Gramm Marihuana, 3,3 Gramm Haschisch, Rauschgiftutensilien und eine Aufzuchtanlage, berichtete Staatsanwalt Jürgen Staudt. Die Drogen waren in beschrifteten Tütchen verpackt. Wie ein Polizeibeamter als Zeuge aussagte, sei die Aufzuchtanlage hinter einer Art doppelten Wand in der Werkstatt des Neuburgers versteckt gewesen.
Der Angeklagte gestand zunächst lediglich, Marihuana für den Eigenbedarf angebaut zu haben. Es sei die einfachste und billigste Methode gewesen, seinen hohen Eigenkonsum – 90 bis 100 Gramm im Monat – zu decken. Dass er die Drogen aber auch verkaufen wollte, stritt er vehement ab – bis der Richter ihm klarmachte, dass er nur bei einem vollumfänglichen Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davonkommen könnte. Veh: „Ich mache dieses Geschäft schon lange. Es spricht alles dafür, dass sie einen Teil verkaufen wollten.“Da knickte der Angeklagte ein. Als der Richter ihm auch noch verdeutlichte, wie leicht die Kinder an die Drogen hätten herankommen können, zeigte der dreifache Familienvater Reue und sagte: „Es war ein Riesenfehler.“
In einer Haarprobe fanden Gerichtsmediziner nicht nur THC, sondern auch Spuren von Kokain. Im Bundeszentralregister gibt es über den 36-Jährigen bislang keine Eintragungen. Sowohl Staatsanwalt Staudt als auch Verteidiger Martin Angermayr hielten eine Bewährungsstrafe für angemessen. Das sahen auch der Richter und seine Schöffen so. Veh verurteilte den Mann, der bereits fünf Monate in Untersuchungshaft saß, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung, mit der Auflage, sich einer Drogenentwöhnungstherapie zu unterziehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.