Urteil am Landgericht: Fünf Jahre
Der 33-Jährige, der im Hindenburgpark eine Joggerin vergewaltigt hat, kommt ins Gefängnis
Ingolstadt Am Landgericht Ingolstadt ist der 33-Jährige, der sich wegen Vergewaltigung verantworten musste, schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte die Tat gestanden.
Wie berichtet, war der Ingolstädter angeklagt, weil er am 1. Juli eine Joggerin bei ihrer morgendlichen Runde im Hindenburgpark angesprungen, sie ins Gebüsch gezerrt und dort brutal zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. Am Abend zuvor war er auf einer Feier gewesen und hatte dort eigenen Angaben zufolge viel getrunken.
Er erklärte gestern – nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Jörg Gragert –, dass er das Urteil annehme. Rechtskräftig ist es aber noch nicht. Die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage haben sich diesbezüglich noch nicht geäußert. Die Vertreterin der Anklage hatte auf sechs Jahre und neun Monate plädiert. Verteidiger Jörg Gragert hatte in seinem Schlussvortrag vier Jahre Gefängnis gefordert.
Richter Thomas Denz betonte in seiner Urteilsbegründung, wie wichtig es für das Strafmaß von fünf Jahren gewesen sei, dass der nun Verurteilte ein Geständnis abgelegt und der Frau so eine lange und detaillierte Befragung erspart habe. Sie hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor der 5. Strafkammer ausgesagt und sei „komplett glaubhaft“gewesen, sagte Denz. Der Richter betonte zudem, dass sie sich an diesem Julimorgen „absolut genial“verhalten und so Schlimmeres verhindert habe. Der Frau war es in der Extremsituation letztlich gelungen, den Mann zu beruhigen. Gemeinsam verließ man das Gebüsch. Und als ein weiterer Jogger im Park auftauchte, rannte sie zu diesem hin. Der 33-Jährige floh. Er wurde am 27. Juli festgenommen und saß seither in U-Haft.
Der Richter führte aus, dass sich neben dem Geständnis die bereits vor dem Prozess im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlten 10 000 Euro und die glaubhafte Entschuldigung zugunsten des Angeklagten ausgewirkt hätten. Zudem anerkannte er nachdrücklich die „von Größe geprägte Reaktion der Frau“an, die die Entschuldigung angenommen hatte. Bei ihr könne sich der Angeklagte bedanken.
Denn zugleich, so Denz, gebe es vieles, was sich zu seinen Lasten ausgewirkt habe: Was die Joggerin erleiden musste, sei für jede Frau der „absolute Supergau“. Es brauche oft Jahre, bis diese nach so einer Tat wieder ein Grundvertrauen aufbauen könnten. Wenn dies überhaupt gelinge. Ferner sei der Angeklagte wegen Gewaltdelikten vorbestraft und nur knapp drei Jahre nach seiner letzten Haftentlassung wieder straffällig geworden. Und das, obwohl er danach einen Job gefunden und eine Beziehung habe aufbauen können. Der auf der Feier konsumierte Alkohol – davon war die Kammer überzeugt – habe beim Verurteilten zwar enthemmend gewirkt, seine Steuerungsfähigkeit am Tatmorgen aber nicht eingeschränkt. Die Gutachter hatten ihn für voll schuldfähig erklärt. Der Richter riet dem Mann nachdrücklich, sich auf eine Sexualtherapie einzulassen. Sollte er rückfällig werden, drohe ihm Sicherungsverwahrung.