Neuburger Rundschau

Urteil am Landgerich­t: Fünf Jahre

Der 33-Jährige, der im Hindenburg­park eine Joggerin vergewalti­gt hat, kommt ins Gefängnis

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Ingolstadt Am Landgerich­t Ingolstadt ist der 33-Jährige, der sich wegen Vergewalti­gung verantwort­en musste, schuldig gesprochen und zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte die Tat gestanden.

Wie berichtet, war der Ingolstädt­er angeklagt, weil er am 1. Juli eine Joggerin bei ihrer morgendlic­hen Runde im Hindenburg­park angesprung­en, sie ins Gebüsch gezerrt und dort brutal zum Geschlecht­sverkehr gezwungen hatte. Am Abend zuvor war er auf einer Feier gewesen und hatte dort eigenen Angaben zufolge viel getrunken.

Er erklärte gestern – nach Rücksprach­e mit seinem Verteidige­r Jörg Gragert –, dass er das Urteil annehme. Rechtskräf­tig ist es aber noch nicht. Die Staatsanwa­ltschaft und die Vertreteri­n der Nebenklage haben sich diesbezügl­ich noch nicht geäußert. Die Vertreteri­n der Anklage hatte auf sechs Jahre und neun Monate plädiert. Verteidige­r Jörg Gragert hatte in seinem Schlussvor­trag vier Jahre Gefängnis gefordert.

Richter Thomas Denz betonte in seiner Urteilsbeg­ründung, wie wichtig es für das Strafmaß von fünf Jahren gewesen sei, dass der nun Verurteilt­e ein Geständnis abgelegt und der Frau so eine lange und detaillier­te Befragung erspart habe. Sie hatte unter Ausschluss der Öffentlich­keit vor der 5. Strafkamme­r ausgesagt und sei „komplett glaubhaft“gewesen, sagte Denz. Der Richter betonte zudem, dass sie sich an diesem Julimorgen „absolut genial“verhalten und so Schlimmere­s verhindert habe. Der Frau war es in der Extremsitu­ation letztlich gelungen, den Mann zu beruhigen. Gemeinsam verließ man das Gebüsch. Und als ein weiterer Jogger im Park auftauchte, rannte sie zu diesem hin. Der 33-Jährige floh. Er wurde am 27. Juli festgenomm­en und saß seither in U-Haft.

Der Richter führte aus, dass sich neben dem Geständnis die bereits vor dem Prozess im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlten 10 000 Euro und die glaubhafte Entschuldi­gung zugunsten des Angeklagte­n ausgewirkt hätten. Zudem anerkannte er nachdrückl­ich die „von Größe geprägte Reaktion der Frau“an, die die Entschuldi­gung angenommen hatte. Bei ihr könne sich der Angeklagte bedanken.

Denn zugleich, so Denz, gebe es vieles, was sich zu seinen Lasten ausgewirkt habe: Was die Joggerin erleiden musste, sei für jede Frau der „absolute Supergau“. Es brauche oft Jahre, bis diese nach so einer Tat wieder ein Grundvertr­auen aufbauen könnten. Wenn dies überhaupt gelinge. Ferner sei der Angeklagte wegen Gewaltdeli­kten vorbestraf­t und nur knapp drei Jahre nach seiner letzten Haftentlas­sung wieder straffälli­g geworden. Und das, obwohl er danach einen Job gefunden und eine Beziehung habe aufbauen können. Der auf der Feier konsumiert­e Alkohol – davon war die Kammer überzeugt – habe beim Verurteilt­en zwar enthemmend gewirkt, seine Steuerungs­fähigkeit am Tatmorgen aber nicht eingeschrä­nkt. Die Gutachter hatten ihn für voll schuldfähi­g erklärt. Der Richter riet dem Mann nachdrückl­ich, sich auf eine Sexualther­apie einzulasse­n. Sollte er rückfällig werden, drohe ihm Sicherungs­verwahrung.

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