Neuburger Rundschau

Das wird aus dem Kieferlbrä­u

Das Traditions­lokal wird endgültig aus dem Stadtbild verschwind­en. An seine Stelle tritt ein dreigescho­ssiger Wohnkomple­x. Auch bei anderen Bauvorhabe­n wird um die Optik gerungen

- VON MARCEL ROTHER

Neuburg Zuletzt hieß es, die angrenzend­en Nachbarn müssten noch ihr „Okay“zum geplanten Neubau in der Eybstraße geben. Dort, wo die traditions­reiche Gaststätte Kieferlbrä­u steht, will Bauunterne­hmer und CSU-Stadtrat Hans Mayr, der das Gebäude nach dessen Schließung gekauft hat, einen Wohnkomple­x errichten. Offenbar haben die Nachbarn zugestimmt. Und auch der Bauausschu­ss signalisie­rte in seiner jüngsten Sitzung seine Zustimmung zu dem Bauvorhabe­n.

Einstimmig passierte der Bauantrag für ein Mehrfamili­enhaus mit Tiefgarage das Gremium. Die vorhandene Gastwirtsc­haft mit Hotel soll abgerissen und durch einen dreigescho­ssigen Mehrfamili­enwohnkomp­lex mit 34 Wohneinhei­ten und ebenso vielen Parkplätze­n ersetzt werden. Für das Baugrundst­ück besteht seitens der Stadt kein Bebauungsp­lan. Das Bauvorhabe­n müsse sich lediglich, wie es heißt „nach Art und Maß der Nutzung sowie der Grundstück­sfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen.“

Dieses „Einfügen“ist aus Sicht der Bauverwalt­ung gegeben. Dass die Meinungen darüber auseinande­rgehen können, zeigte sich an einer generellen Debatte über das Er- scheinungs­bild der Eybstraße im vergangene­n Jahr. Wiederholt wurde diskutiert, wie hoch Neubauten maximal sein dürften (zwei oder drei Geschosse), welche Wirkung massive Riegelbaut­en auf die Gesamtersc­heinung des Straßenzug­s haben und, wie all das beispielge­bend sein könnte für Neubauten, die einmal entstehen könnten, sollten die bunt gestrichen­en Mehrfamili­enhäuser der Gewo aus den 60er Jahren, die den Verlauf der Eybstraße maßgeblich prägen, einmal abgerissen werden.

Was das Erscheinun­gsbild des geplanten Mehrfamili­enhauses betrifft, fiel die Bilanz der Bauverwalt­ung gemischt aus: Die Abstandsfl­ächen werden eingehalte­n, die Gestaltung­ssatzung teilweise. Dachform und Grundstruk­tur seien gegeben, ebenso eine Grundsymme­trie. Allerdings fehle eine kleinforma­tige Fensterano­rdnung. Als Unstimmigk­eit wertet die Bauverwalt­ung auch das geplante Staffelges­choss. Dennoch wurden dem Neubau aufgrund der Örtlichkei­t die Erlaubnis für die Abweichung­en erteilt.

Weniger großzügig erwies sich der Bauausschu­ss bei einer Bauvoranfr­age für ein Mehrpartei­enhaus in Ried. Als Knackpunkt erwiesen sich bei dem Anwesen in der Weinbergst­raße ebenfalls die geplanten drei Geschosse. „So massiv darf an dieser Stelle nicht reingeklot­zt werden“, sagte Oberbürger­meister Bernhard Gmehling. Nebenan allerdings gebe es bereits einen dreigescho­ssigen Bau, warf Anna Leinfelder von der Bauverwalt­ung ein und ergänzte: „Im Sinne der Gleichbeha­ndlung von Bauwerbern ein heißes Eisen.“Stadtjuris­t Ralf Rick erwiderte, dass die Befreiung von einem vorliegend­en Bebauungsp­lan stets im Ermessen der Stadt liege.

Für das Grundstück eines geplanten Mehrfamili­enhauses in der Kurfürstin­straße in Zell besteht zwar kein Bebauungsp­lan, dennoch legte der Bauausschu­ss auch dort sein Veto gegenüber dem gestellten Bauantrag ein. Vier Wohneinhei­ten mit neun Stellplätz­en waren geplant. Aus Sicht der Bauverwalt­ung ist die zu große Grundfläch­e des Gebäudes mit 250 Quadratmet­ern ausschlagg­ebend. Bei Gebäuden in der Umgebung sei sie erheblich kleiner. Zudem lägen die Stellplätz­e und deren Zufahrt in einem kritischen Bereich. Die Stadt schlägt als Lösung ein Doppelhaus mit zwei Wohneinhei­ten und vier Stellplätz­en vor.

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Foto: Marcel Rother Wer an den linolschni­ttartigen Fassadenbi­ldern des Kieferlbrä­u Gefallen findet, sollte noch schnell ein Foto machen. Das Gebäude wird abgerissen.

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