Klinikumsaffäre: Erste Verurteilung
Das Amtsgericht Ingolstadt hat gegen einen von derzeit insgesamt 15 Beschuldigten Strafbefehl erlassen. Der ist bereits rechtskräftig. Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zur Untreue
Ingolstadt In der Ingolstädter Klinikumsaffäre gibt es ein erstes Urteil. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am Freitag mitteilte, hat das Amtsgericht Ingolstadt gegen einen Unternehmer Strafbefehl – was ohne öffentliche Verhandlung abläuft – wegen Beihilfe zur Untreue erlassen. Er bekam eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Der Mann habe gestanden, heißt es weiter. Er ist einer von derzeit insgesamt 15 Beschuldigten in den von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen mutmaßlicher Mauscheleien an Bayerns viertgrößtem Krankenhaus geführten UntreueErmittlungen.
Im Bewährungsbeschluss steht, dass der Mann eine Geldauflage in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung in Ingolstadt zu zahlen hat. Ferner geht ein mittlerer fünfstelliger Betrag zurück an das Klinikum.
Unterschiedliche Sichtweise von Fastenmeiers Verteidiger
Hintergrund des Strafbefehls ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft folgender: Dem Unternehmer sei zur Last gelegt worden, auf Veranlassung des ehemaligen Klinikums-Geschäftsführers, Heribert Fastenmeier, ermöglicht zu haben, dass ein Familienmitglied des verstorbenen Managers in einer klinikeigenen Akademie beschäftigt wurde. Als Gegenleistung für diese Bereitschaft habe der Unternehmer „ohne hierfür sonstige Leistungen zu erbringen“, vom Klinikum damals mehrere zehntausend Euro erhalten. Die verhängte Freiheitsstrafe konnte den weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Beschuldigte gestanden und die ihm zur Last gelegte Straftat eingeräumt habe. Ferner, so die weitere Darstellung der Staatsanwaltschaft, sei die Initiative zur Straftat nicht von ihm, sondern vom damaligen Klinikums-Geschäftsführer ausgegangen. Der Unternehmer sei zur Mitwirkung nur bereit gewesen, da er befürchtet habe, „ansonsten seine Geschäftsbeziehungen zur Klinikum Ingolstadt GmbH zu verlieren.“
Der wegen Untreue, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit angeklagte ehemalige Klinikums-Chef hatte sich kurz nach Weihnachten in der Untersuchungshaft das Leben genommen.
Sein Verteidiger André Szesny teilte gestern auf Anfrage Folgendes mit: „Ich kenne weder den Strafbefehl noch das ihm zugrunde liegende angebliche Geständnis. Der in der Pressemitteilung wiedergegebene Inhalt dieses Geständnisses widerspricht allerdings dem Verteidigungsvorbringen Herrn Fastenmeiers. Nach hiesiger Ansicht hat Herr Fastenmeier sich nicht strafbar gemacht.“