Neuburger Rundschau

Klinikumsa­ffäre: Erste Verurteilu­ng

Das Amtsgerich­t Ingolstadt hat gegen einen von derzeit insgesamt 15 Beschuldig­ten Strafbefeh­l erlassen. Der ist bereits rechtskräf­tig. Der Vorwurf lautete auf Beihilfe zur Untreue

-

Ingolstadt In der Ingolstädt­er Klinikumsa­ffäre gibt es ein erstes Urteil. Wie die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt am Freitag mitteilte, hat das Amtsgerich­t Ingolstadt gegen einen Unternehme­r Strafbefeh­l – was ohne öffentlich­e Verhandlun­g abläuft – wegen Beihilfe zur Untreue erlassen. Er bekam eine Freiheitss­trafe, deren Vollstreck­ung allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Strafbefeh­l ist rechtskräf­tig. Der Mann habe gestanden, heißt es weiter. Er ist einer von derzeit insgesamt 15 Beschuldig­ten in den von der Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt wegen mutmaßlich­er Mauschelei­en an Bayerns viertgrößt­em Krankenhau­s geführten UntreueErm­ittlungen.

Im Bewährungs­beschluss steht, dass der Mann eine Geldauflag­e in vierstelli­ger Höhe an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g in Ingolstadt zu zahlen hat. Ferner geht ein mittlerer fünfstelli­ger Betrag zurück an das Klinikum.

Unterschie­dliche Sichtweise von Fastenmeie­rs Verteidige­r

Hintergrun­d des Strafbefeh­ls ist nach Darstellun­g der Staatsanwa­ltschaft folgender: Dem Unternehme­r sei zur Last gelegt worden, auf Veranlassu­ng des ehemaligen Klinikums-Geschäftsf­ührers, Heribert Fastenmeie­r, ermöglicht zu haben, dass ein Familienmi­tglied des verstorben­en Managers in einer klinikeige­nen Akademie beschäftig­t wurde. Als Gegenleist­ung für diese Bereitscha­ft habe der Unternehme­r „ohne hierfür sonstige Leistungen zu erbringen“, vom Klinikum damals mehrere zehntausen­d Euro erhalten. Die verhängte Freiheitss­trafe konnte den weiteren Angaben der Staatsanwa­ltschaft zufolge deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Beschuldig­te gestanden und die ihm zur Last gelegte Straftat eingeräumt habe. Ferner, so die weitere Darstellun­g der Staatsanwa­ltschaft, sei die Initiative zur Straftat nicht von ihm, sondern vom damaligen Klinikums-Geschäftsf­ührer ausgegange­n. Der Unternehme­r sei zur Mitwirkung nur bereit gewesen, da er befürchtet habe, „ansonsten seine Geschäftsb­eziehungen zur Klinikum Ingolstadt GmbH zu verlieren.“

Der wegen Untreue, Vorteilsan­nahme und Bestechlic­hkeit angeklagte ehemalige Klinikums-Chef hatte sich kurz nach Weihnachte­n in der Untersuchu­ngshaft das Leben genommen.

Sein Verteidige­r André Szesny teilte gestern auf Anfrage Folgendes mit: „Ich kenne weder den Strafbefeh­l noch das ihm zugrunde liegende angebliche Geständnis. Der in der Pressemitt­eilung wiedergege­bene Inhalt dieses Geständnis­ses widerspric­ht allerdings dem Verteidigu­ngsvorbrin­gen Herrn Fastenmeie­rs. Nach hiesiger Ansicht hat Herr Fastenmeie­r sich nicht strafbar gemacht.“

 ?? Foto: kuepp ?? In der Klinikumsa­ffäre gibt es ein erstes Urteil wegen Beihilfe zur Untreue. Wie die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt mitteilt, habe ein geständige­r Unternehme­r einen Strafbefeh­l akzeptiert.
Foto: kuepp In der Klinikumsa­ffäre gibt es ein erstes Urteil wegen Beihilfe zur Untreue. Wie die Staatsanwa­ltschaft Ingolstadt mitteilt, habe ein geständige­r Unternehme­r einen Strafbefeh­l akzeptiert.

Newspapers in German

Newspapers from Germany