Cannabis in großem Stil angebaut
Er lebt mit seiner zweiten Frau und drei Stiefkindern im Haus. Das hält einen 31-Jährigen allerdings nicht davon ab, im Keller eine Hanfplantage zu betreiben
Neuburg Drei Cannabisplantagen betrieb ein 31-jähriger Neuburger in seinem Haus, und nur durch Zufall kam ihm die Polizei auf die Schliche. Am Mittwoch wurde der Mann am Amtsgericht Neuburg zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine gehörige Standpauke von Amtsgerichtsdirektor Christian Veh gab es gratis dazu.
Eigentlich durchsuchte die Kriminalpolizei im August vergangenen Jahres die Wohnung des 31-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Keller des Mehrfamilienhauses stießen die Beamten dann eher zufällig auf drei Plantagen mit Cannabispflanzen – von Setzlingen mit zwei bis fünf Zentimetern Größe bis hin zu eineinhalb Meter hohen Pflanzen. Insgesamt 50 Pflanzen hatte der Mann im Haus angebaut, aus denen 415 Gramm Marihuana gewonnen werden können. Zudem fand die Polizei im Auto des Angeklagten weitere 61 Gramm Marihuana. Seit Ende August 2017 saß der Neuburger deshalb in Untersuchungshaft in der JVA Gablingen.
Als Amtsrichter Christian Veh den 31-Jährigen in der Verhandlung mit diesen Vorwürfen konfrontierte, nickte der nur mit dem Kopf und räumte somit die Tat vollumfänglich ein. Auch mit der Sicherstellung seiner berauschenden Pflanzen sowie aller für den Anbau benötigten Utensilien erklärte sich der Angeklagte ohne Umschweife einverstanden. Lediglich eine Axt, die ebenfalls bei der Hausdurchsuchung gefunden worden war, hätte der 31-Jährige gerne wieder gehabt: „Das ist ein Hochzeitsgeschenk, das hätte ich schon gerne wieder.“Doch der Richter blieb auch hier standhaft und zog die Axt ein.
Bereits im Vorfeld hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf ein Strafmaß zwi- schen einem und zwei Jahren geeinigt, sofern der Angeklagte ein Geständnis ablegt. So forderte Staatsanwalt Fabian Lettenbauer die Höchststrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Seine Begründung: Der 31-Jährige habe den Anbau professionell betrieben. Es wurde eine große Menge gefunden und die Qualität des Marihuana sei gut gewesen. Auch die zwei Vorstrafen, die allerdings aus Verkehrsdelikten herrührten, sprächen nicht für den Angeklagten.
Verteidiger Johannes Buchberger plädierte auf eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Sein Mandant hätte auch sagen können, dass ihm die Pflanzen nicht gehören, da es mehrere Mitbewohner gebe. Auch die Zeit in der Untersuchungshaft sei nicht schön gewesen, als die Mitinsassen erfahren hatten, weswegen sein Mandant einsitze, erklärte der Anwalt. Das unterstrich auch der 31-jährige Gas- und Wasserinstallateur, der mit seiner zweiten Frau und den drei Stiefkindern im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren zusammenlebt: „Das war ein Erlebnis, das brauche ich nicht noch einmal.“
Die Schöffen und Amtsrichter Veh verurteilten den Mann letztlich zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Marihuana sei eine „weiche“Droge und der Anbau nur für den Eigenkonsum bestimmt gewesen. „Sie gehören nicht zu den Typen, die wir hier tagtäglich sitzen haben. Sie haben immer gearbeitet“, erklärte Veh das Urteil.
Sehr deutliche und eindringliche Worte fand der Richter allerdings abschließend für den 31-Jährigen: „Ich finde es sehr störend, dass Sie das im Haus mit minderjährigen Kindern tun. Sie sind schließlich ein Vorbild und können nicht eine Aufzuchtanlage im Stile eines Hobbygärtners betreiben. Sie sind für die Kinder verantwortlich und können da nicht rumkiffen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.