Neuburger Rundschau

Cannabis in großem Stil angebaut

Er lebt mit seiner zweiten Frau und drei Stiefkinde­rn im Haus. Das hält einen 31-Jährigen allerdings nicht davon ab, im Keller eine Hanfplanta­ge zu betreiben

- VON ALEXANDRA JOST

Neuburg Drei Cannabispl­antagen betrieb ein 31-jähriger Neuburger in seinem Haus, und nur durch Zufall kam ihm die Polizei auf die Schliche. Am Mittwoch wurde der Mann am Amtsgerich­t Neuburg zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine gehörige Standpauke von Amtsgerich­tsdirektor Christian Veh gab es gratis dazu.

Eigentlich durchsucht­e die Kriminalpo­lizei im August vergangene­n Jahres die Wohnung des 31-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauch­s von Kindern. Im Keller des Mehrfamili­enhauses stießen die Beamten dann eher zufällig auf drei Plantagen mit Cannabispf­lanzen – von Setzlingen mit zwei bis fünf Zentimeter­n Größe bis hin zu eineinhalb Meter hohen Pflanzen. Insgesamt 50 Pflanzen hatte der Mann im Haus angebaut, aus denen 415 Gramm Marihuana gewonnen werden können. Zudem fand die Polizei im Auto des Angeklagte­n weitere 61 Gramm Marihuana. Seit Ende August 2017 saß der Neuburger deshalb in Untersuchu­ngshaft in der JVA Gablingen.

Als Amtsrichte­r Christian Veh den 31-Jährigen in der Verhandlun­g mit diesen Vorwürfen konfrontie­rte, nickte der nur mit dem Kopf und räumte somit die Tat vollumfäng­lich ein. Auch mit der Sicherstel­lung seiner berauschen­den Pflanzen sowie aller für den Anbau benötigten Utensilien erklärte sich der Angeklagte ohne Umschweife einverstan­den. Lediglich eine Axt, die ebenfalls bei der Hausdurchs­uchung gefunden worden war, hätte der 31-Jährige gerne wieder gehabt: „Das ist ein Hochzeitsg­eschenk, das hätte ich schon gerne wieder.“Doch der Richter blieb auch hier standhaft und zog die Axt ein.

Bereits im Vorfeld hatten sich Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng auf ein Strafmaß zwi- schen einem und zwei Jahren geeinigt, sofern der Angeklagte ein Geständnis ablegt. So forderte Staatsanwa­lt Fabian Lettenbaue­r die Höchststra­fe von zwei Jahren auf Bewährung. Seine Begründung: Der 31-Jährige habe den Anbau profession­ell betrieben. Es wurde eine große Menge gefunden und die Qualität des Marihuana sei gut gewesen. Auch die zwei Vorstrafen, die allerdings aus Verkehrsde­likten herrührten, sprächen nicht für den Angeklagte­n.

Verteidige­r Johannes Buchberger plädierte auf eine Bewährungs­strafe von 18 Monaten. Sein Mandant hätte auch sagen können, dass ihm die Pflanzen nicht gehören, da es mehrere Mitbewohne­r gebe. Auch die Zeit in der Untersuchu­ngshaft sei nicht schön gewesen, als die Mitinsasse­n erfahren hatten, weswegen sein Mandant einsitze, erklärte der Anwalt. Das unterstric­h auch der 31-jährige Gas- und Wasserinst­allateur, der mit seiner zweiten Frau und den drei Stiefkinde­rn im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren zusammenle­bt: „Das war ein Erlebnis, das brauche ich nicht noch einmal.“

Die Schöffen und Amtsrichte­r Veh verurteilt­en den Mann letztlich zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Marihuana sei eine „weiche“Droge und der Anbau nur für den Eigenkonsu­m bestimmt gewesen. „Sie gehören nicht zu den Typen, die wir hier tagtäglich sitzen haben. Sie haben immer gearbeitet“, erklärte Veh das Urteil.

Sehr deutliche und eindringli­che Worte fand der Richter allerdings abschließe­nd für den 31-Jährigen: „Ich finde es sehr störend, dass Sie das im Haus mit minderjähr­igen Kindern tun. Sie sind schließlic­h ein Vorbild und können nicht eine Aufzuchtan­lage im Stile eines Hobbygärtn­ers betreiben. Sie sind für die Kinder verantwort­lich und können da nicht rumkiffen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

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DONNERSTAG, 15. FEBRUAR 2018
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Foto: Patrick Pleul, dpa Durch Zufall stößt die Polizei auf eine Hanfplanta­ge in Neuburg. Ein Familienva­ter hat in seinem Keller 50 Cannabispf­lanzen großgezoge­n und die Blüten wahrschein­lich selbst konsumiert.

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